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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200831
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192008311
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200831
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-08
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Weiteres Sinken der Preise für Zeitungspapier. — Für die -Zeit vom 1. September bis 3t. Dezember dieses Jahres beträgt der Auf schlag für Rollenpapier 315 und für Formatpapier 323 auf die vor dem 1. Juli 1915 gezahlten Preise (21 bzw. 22 ^). Gegen die Preise der Monate Juli und August dieses Jahres beträgt die Sen kung 57 Da für diese beiden Monate bereits «ine Verbilligung von 17 ^ 50 ^ eingetreten war, so beträgt die Gesamtermüßigung jetzt 74 ^ 50 Der nunmehrige Preis beträgt demnach insgesamt 330 ^ (für Nollenpapier) und 345 (für Formatpapier). Eine Hilfsaktion für die deutsche Wissenschaft. — Wie das »Ber liner Tageblatt« erfährt, ist die unter dem Vorsitz des früheren preußi schen Kultusministers Schmidt stehende Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft in Verbindung mit dem Reichsministerium des Innern und dem Reichsfinanzministerium im Begriff, eine große Hilfsaktion für die deutsche Wissenschaft einzuleiten. Hierbei ist der Grundgedanke der einer Teilung zwischen den den Ländern und den dem Reiche ob liegenden Aufgaben. Beschlagnahmte Druckschrift. — Die Nr. 34 der Berliner Wochen -schrift »Freie Presse« wird gemäß 88 184 Ziffer 1, 41, 42 St.-G.-Bs. beschlagnahmt. Gründe: Der Anzeigenteil der Zeitung erscheint in seinem Zusammenhang als eine unzüchtige Schrift. Neben zahlreichen Angeboten erotischer Literatur und von Gegenstän den, die unter 8 184 Ziff. 3 fallen, bezweckt die Mehrheit der Inserate die Anbahnung eines geschlechtlichen Verkehrs, teilweise auf Grund perverser Veranlagung. — 127 0 4420/20. Berlin, den 19. August 1920. Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 127. (Deutsches Fahndungsblatt Nr. 6462 vom 27. 8. 20.) C-rechsaal. (Ohne Berantwortung der Redaktion.- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Zum Abbau der Notstandsordnung. Erklärung. Die Unterzeichneten haben mit Entrüstung Kenntnis genom men von dem Vorgehen einer Verlegergruppe, die in Mißbrauch ihrer wirtschaftlichen Überlegenheit und teilweise als Monopolverleger es unternommen hat, in Nichtachtung der auch sie verpflichtenden Satzun gen des Börsenvercins die Ordnung in unserem Beruf zu durch brechen, den eben erst — unter Zustimmung des Verlegervereins - vom Reichswirtschaftsministerium anerkannten 20°/«igen Sortimenter- Teuerungszuschlag nachträglich wieder schwer einzuschränken bzw. ganz abzulehnen und das Sortiment öffentlich anzugreifen. Wir ver urteilen dieses Verhalten, sowie besonders die in der Tagespresse versuchte einseitige Beeinflussung der Öffentlichkeit auf das schärfste und erinnern daran, daß viele unberechtigte und un gleich höhere Aufschläge des Verlags unserer seits mit mehr Recht der Öffentlichkeit hätten bekanntgegeben werden können! Wir haben das Ver trauen zum weit überwiegenden Teile der Vcrlegerfirmen, der die Bedürfnisse des Sortiments verständnisvoller zu würdigen versteht, daß er die Erdrosselungspolitik dieser Machtverleger — welche leider die Unterstützung des Verlegervereins-Vorstaudes fand — nicht mit machen, sondern mißbilligen werde. Der überhastete und der augenblicklichen Lage überhaupt nicht ge recht werbende Termin für den Abbau des Teuerungszuschlags (wohl gemerkt nur des Sortimenter-Teuerungszuschlags!) muß für viele Sortiments- und damit auch Berlagsgeschäfte eine schwere Exi- stcnzbedrohung bedeuten. Gegen diese Vergewaltigungsabsichten der Verlegermonopolisten erheben wir hiermit einmütig Einspruch und sind sicher, daß alle unsere deutschen Sortimentskollegen mit uns Zusam mengehen. Wir bestreiten den Führern dieser kleinen Minderheit der Verleger das angemaßte Recht, für Tausende von Berufsgenosscn die Lebcnsbedingungen rücksichtslos von sich aus zu bestimmen. Wir weisen ebenso entschieden den Versuch zurück, den Rückgang des Bll- cherumsatzes und die anhaltende Verteuerung der Bücher mit dem Teuerungszuschlag des Sortiments einseitig zu begründen. Demgegenüber stellen wir nachdrücklich fest: 1. Bereits bei der ersten Festsetzung eines nur 10°/>igen Sorti- mentcr-Teuerungszuschlags hat es der Verlag vielfach ver standen, selbst diesen knappen Ausgleich durch Nabattverkür- zungcn z. T. in seine Tasche zu leiten. 2. Nachdem mit dadurch ein 20"/i>iger Zuschlag notwendig gewor den, kann nach den Börsenblatt-Anzeigen der letzten Zeit schon heute festgestellt werden, daß der von Vcrlegerseite — zum Zwecke der Preisverminderung I — verlangte Fortfall des 20pro- I0?6 zentigen Teuerungszuschlags bereits von einzelnen Verlagen be nutzt wird, um seine Ladenpreise flugs um diese Spanne zu ev - höhen! Diese Tatsachen stehen im krassen Widerspruch zu dem von ge wissen Verlegern sonst so oft betonten »Wohlwollen« für bas Sor timent. Wir erwarten, daß die große Mehrheit des Verlags diese offen sichtliche Schädigung des Sortiments verurteilt und wieder ein Ver trauensverhältnis schassen wird! Verein Stuttgarter Sortimentsbuchhändler, zugleich im Namen der Vereinigung der Württemberg. Provinz- Sortimenter. * Erklärung. In seiner monatlichen Sitzung vom 2. August 1920 hat der Unter zeichnete Verein folgende Erklärung einstimmig angenommen: Der Ortsverein Bremer Buchhändler, dem sämtliche Bremer Sor. timenter angehörcn, erklärt einstimmig, daß er sich hinter den Vor stand des Börsenvereins stellt und gewillt ist, die Notstandsordnung in ihrer Abänderung durchzuführen, sobald die Verleger die nötige» Anzeigen im Börsenblatt gemacht haben (siehe Reclam, Börsenblatt Nr. 166). Betreffs Zeitschriften kann vor dem 1. Oktober eine Ände rung der Notstandsordnung nicht vorgenommen werden, da es ganz unmöglich ist, die einkassierten Beträge zurückzuzahlen oder die bereits versandten Rechnungen abzuänöern, weil die Arbeit nicht ge leistet werden kann und auch die Kunden ein solches Vorgehen nicht verstehen würden. Wir bezweifeln aber auch, daß die Anwendung der neuen Notstandsordnung für Zeitschriften überhaupt möglich ist, und sind bereit, durch die Hanseatische Buch- und Zeitschriften-Gesellschaft eine genaue Statistik darüber zu geben, daß die Unkosten bei Zeitschrif ten heute mehr denn 35"/<> des Verkaufspreises sind und noch erhöht werden, wenn die neue Eisenbahntarifordnung öurchkommt, nach der die Frachten wieder um 50«/» erhöht werden sollen. Mit Rücksicht auf den Fortfall des Mprozeutigen Zuschlags für alle Neuerscheinungen dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, daß die Verleger sich nicht engherzig an den 3oprozentigen Rabatt halten, son dern ihn so bemessen, daß das Sortiment bestehen kann. Würde heute ein unbefangener Verleger einen Blick in die Unkostenaufstcllung deS Sortiments werfen, so würde er entsetzt sein, welche Lasten das Sor timent zu tragen hat. Insbesondere würden wir es außerordentlich bedauern, wenn uns ein drakonisches Vorgehen des Verlags zu Per sonalentlassungen und Gehaltskürzungen veranlassen würde. Die Zel ten, in denen der buchhändlerische Angestellte zu den am schlechtesten bezahlten gehört, dürfen nicht wiederkehren. Wir erklären das Vorgehen der Verleger in ihrem Rundschreiben vom 24. Juli 1920 für einen Verrat am deutschen Buchhandel. In aller Öffentlichkeit werden wir die Maßnahmen der Verleger brand marken und das bücherkaufende Publikum darauf Hinweisen, daß gerade die Kapitalistengruppe, die den bescheidenen Aufschlag des Klein handels aufs schärfste bekämpft, sich nicht gescheut hat, alte Bücher bestände mit hohen Aufschlägen zu versehen. Wir nahmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß der Börsen verein seine Mitglieder zu einer außerordentlichen Generalversamm lung einberufen wird, und wir hoffen, daß wir in dies« Versammlung zur Klarheit kommen. Bremen, den 3. Angnst 1920. Ortsvcrein Bremer Buchhändler. * Die Auslassungen des Herrn Kollegen Roth er im Vbl. Nr. 189 dürfen doch wohl nicht unwidersprochen bleiben. Auch ich gehörte im Dezember 1919 zu denen, die damals eine wettere Erhöhung des Sor timenter-Teuerungszuschlages noch nicht für dringend notwendig er achteten; die mit Januar 1920 cinsehende ungeheuerliche Steigerung der Gehälter und Löhne erzwang dann aber geradezu den 20°/oigen Sortimenter-Zuschlag. Das Publikum hat ihn auch ziemlich gleich mütig hingenommen; schien er doch bescheiden im Hinblick auf alle duftigen Steigerungen. Wenn nunmehr eine Zurückhaltung der Kau er einsetzt, so trägt die Schuld nicht der bereits eingebürgerte Zuschlag der Sortimenter, sondern zunächst die Inanspruchnahme der Mittel des Publikums durch die unerschwinglich gewordenen dringendsten Lebenserfordernisse, dann die fühlbare Überfüllung fast aller Sorti mentslager und nicht zuletzt die Höhe des Ladenpreises, die wieder eine Folge der unerhört gesteigerten Material- und Herstellungspreise ist. Der Verlagsbnchhandel irrt, wenn er von dem Fortfall des Sortimen« tcrzuschlages eine Erhöhung seines Umsatzes erwartet. Auch scheinen wenigstens erhebliche Teile des Berlagshandels ja kaum an eine Er niedrigung der Preise für das Publikum zu denken, siehe die neuen Preise der Tauchnih Colleetion, die bei Fortfall des Sortimenter-
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