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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1923
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- 1923-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1923
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Sprechsaal. Xr 118. 24. Mai 1923. Preises, ein 25mal so großer Gewinn am gleichen Objekt verdient wird. Obiger Satz erscheint also, so wie er öasteht, wörtlich genommen, sinnlos. Herr Diederichs will aber auch etwas ganz anderes sagen, wenn ich ihn recht verstehe, als der Satz zum Ausdruck bringt, er will nämlich sagen: »Die Verteilung der Spesen muß im Verlagsbuchhanöel so geschehen, daß sie direkt proportional dem Buchhändlerpreise er folgt«. Würde, trotz konstanter Spesen, die Spescnbercchnung pro portional dem zunehmenden Gewinne erfolgen, so würde der Verleger an den Spesen profitieren; das will er aber gar nicht, nur ihre Ver teilung soll zugunsten von Objekten mit kleinerem Gewinn verschoben werden. Ter Vergleich des Herrn »L« (18 Zeilen von nnten, S. 583) mit dem Buchhändlerrabatt ist so unglücklich wie nur denkbar. Denn der Buchhändlerrabatt ist der Bruttogewinn des Sortimenters, der Verleger aber lehnt sogar jeden Gewinn bei Verrechnung der Spesen ab, da sein Nettogewinn bereits durch besonderen Ansatz in der Berech nung berücksichtigt ist. Hieraus aber folgt: Die Herren wollen gar nicht sagen, daß die tatsächlich, entstehenden Spesen in obigem Falle dadurch gestiegen sind, daß ihr Verdienst eeteriZ paridus 25mal so groß geworden ist dank einer Heraufsetzung des Buchhändlerprcises, der den Absatz nicht beeinflußte, sondern sie wollen nur sagen: wir können nicht anders, als Laß wir, trotzdem der Einsender mit der tatsächlichen Konstanz der Spesen Recht hat, sie doch auf das 6,4sache heraufzusetzen, weil eine Verteilung der Spesen nach der Höhe des Verdienstes eine einfache Verteilungsberechnung ergibt und eine andere Berechnungsart, die der wahren Verteilung -der Spesen auf die verschiedenen Verlags- objckte gerechter wird, uns zu kompliziert erscheint, überhaupt ein be quemes Schema für eine auf anderen Grundsätzen beruhende Berechnung nicht aufgestellt und nicht erprobt ist. Was bei dieser »unkomplizierten« Art der »Berochlnung« heraus kommt, geht deutlich aus der Tabelle hervor; der Buchhändlerpreis er gibt sich im betrachteten Falle 6,46 / 2,2, also 2,9mal so hoch gegenüber Hem Preise, der sich ergibt, wenn die Spesen des Verlegers, die tat sächlich gegenüber dem Ausgangsfalle nicht zugenommcn haben, auch nicht größer eingesetzt werden als in diesem. Daß die Spesen bei der Berechnung des Buchhändlerpreises so verteilt werden müssen, daß sie Funktion der Größe des Objekts am Vcrlagsgeschäft sind, wird nicht bestritten. Aber das bisher benutzte Schema k' der linearen Proportionalität mit dem Vcrlcgergewinn wird der Sache nicht gerecht und ist keine sich notwendig ergebende, rationelle Verteilung, sondern ein von einzelnen Verlegern zurzeit als unver meidlich angesehenes SckMia. Die auf diesem Schema be ruhende Tabelle für die Abhängigkeit des Buch händlerpreises von der Höhe des Prozentual- an teils des Autors sollte deshalb nicht als Re sultat einer rationellen Berechnung hingestellt werden, sondern als das, was sie ist, nämlich als Folgerung eines willkürlichen, durch die Sache nicht begründeten Ansatzes und als Konse quenz sehr zweifelhaft berechtigter Voraus setzungen. Autoren und Verleger haben in gleichem Maße Interesse an diesen Dingen; mir sind mehrere Fälle bekannt, wo beide die Tabelle als gesichertes Ergebnis rationeller Rechnung angesehen haben, sich der Willkür der Annahmen und Voraussetzungen, auf denen sic basiert, aber nicht bewußt wurden. Liegt doch erfahrungsgemäß bei Tabellen mit Zahlen diese Gefahr nahe; denn derartige Tabellen werden vom Publikum vielfach als Gebilde von nicht anzuzweifelnder- Exaktheit a priori angesehen. Vielleicht ist deshalb doch manchem Verleger und manchem Autor damit gedient, daß er durch die Diskussion auf die Annahmen und die Voraussetzungen, unter denen die Tabelle gilt, chingewiesen wird. 0r. Erich Marx. -i- zieltcn Vcrlagseinnahmen (Umsatz) abzuziehen sind, ergibt sich das Schema der prozentualen Spesenverteilung auf den Umsatz von selbst, und es ist unnötig, zu seiner Begründung mehrfach Gesagtes nochmals zu wiederholen. Das buchhändlcrische Schema ist also durchaus nicht aus Bequemlichkeit gewählt, weil andere Berechnungsarten zu »kompli ziert« sind, sondern es ist das Resultat der tatsächlichen Nentabilitäts- rechnung des Verlags. Die Debatte über die Spcsenfrage hat nun aber deren Ur sache ganz in den Hintergrund treten lassen. Es war auf Grund der buchhändlerischen Kalkulation festgestellt worden, daß sich der Laden preis versechsfacht, wenn das Autorenhonorar von 5°/> auf 20°/, vom Ladenpreis gesteigert ist. Nnn legt Herr Prof. Marx in seiner letzten Einsendung gelegentlich eine besondere Betonung darauf, daß in diesem Falle dem Verlag der 26,5fache Gewinn zukommt, erwähnt aber nicht, daß bei diesem Verhältnis auch der Honorarbetrag um das 26,5fache erhöht wird. Nun fordert aber der Verlag diese Erhöhung seines Gewinns gar nicht, sondern ihm liegt daran, durch Herabsetzung der Gewinnanteile des Verlags wie des Autors den Ladenpreis auf eine normale Höhe zu bringen, die den Absatz des Bnches ermöglicht. Denn die in Vorkriegszeiten maßgeblichen Honorarprozentsätze lassen sich bei der Verminderung des Lebensniveaus der für das Buch maßgeb lichen Schichten nicht mehr durchhalten, da sie Buchpreise fordern, die der Bücherkäuser von vornherein ablehnt. Zu dieser Hauptfrage aber, die an die Opserwilligkeit beider Teile appelliert, ist von Autorenseitc das Wort nicht ergriffen worden. Eugen Diederichs. « » Auf die neuerlichen Ausführungen des Herrn Prof. Marx ist folgendes zu erwidern: 1. Herr Prof. Marx kann sich immer noch nicht ganz von der Idee losmachen, daß der Verleger die Spesen in einer bestimmten Höhe an setzt. Zwar kennzeichnet er auch seinerseits an einer Stelle ganz richtig den tatsächlichen Sachverhalt, nämlich da, wo er die Meinung des Herrn Diederichs dahin wiedergibt, daß er sagen wolle: »Die Verteilung der Spesen muß im Verlagsbuchhandel so geschehen, daß sie direkt propor tional dem Buchhändlerpreise erfolgt«. Hin Gegensatz dazu spricht er dann aber wieder von einem »Heraufsetzen« der Spesen. Tat sächlich handelt es sich eben immer nur um eine rechnerische Verteilung der tatsächilich aufgewandten Gesamtspesen auf die einzelnen am Umsatz beteiligten Objekte. 2. Herr Prof. Marx stellt nun die nicht nur im Buchhandel, sondern allgemein im Handel geübte Verteilung prozentual zum Um satz (der Hinweis! auf das Sortiment ist in diesem Sinne durchaus richtig; denn der »Bruttogewinn« dient eben zunächst und vor allem der Deckung, der Spesen, und daß er prozentual dem Umsatz erfolgt, ist nur dann begründet, wenn auch die Spesendeckung als in diesem Verhältnis erfolgend angenommen wird) als falsch hin — warum ist er nicht so freundlich, einen anderen Modus anzugeben und dessen größere Berechtigung, bzw. einzige Nichtigkeit nachzuweisen? 3. Solange er das nicht tut, kann der Verleger nicht anders verfahren: ein Buch, dessen Verkaufspreis durch die Forderungen des Autors erhöht wird, muß sich außerdem eine entsprechende prozentuale Erhöhung des Spesensatzes gefallen lassen. 4. Die Korrektur eines sich damit etwa ergebenden zu hohen Spesenbctrags würde sich, wie Herr Diederichs ganz richtig angibt und wie auch ich richtig angeöeutet habe, dadurch ergeben, daß der Gesamtspesenbetrag sich als zu hoch erweisen und infolgedessen herab gesetzt würde, etwa von 30°/, auf 25°/>. Aber immer wieder müßte auch dabei die Verteilung auf das einzelne Buch prozentual nach dem Netto preise erfolgen, so lange, bis uns Herr Prof. Marx nicht nur zeigt, daß unser Verfahren »willkürlich«, »in der Sache nicht begründet«, »auf sehr zweifelhaft berechtigten Voraussetzungen« beruhend ist, sondern nns auch sagt, wie wir denn nun »rationell«, »begründet« und »un zweifelhaft berechtigt« verfahren sollen. L. Es darf aus der Niickäußerung des Herrn Prof. Marx erfreu? licherwcisc festgestellt werden, daß er nach Umstellung seiner mehr theoretischen Betrachtungsweise auf die sachlich kaufmännische Auffas sung zugibt, das Prinzip der prozentualen Spesenverteiluug bei Be rechnung des Buchhändlerpreises könne nicht bestritten werden. Seine Einwendungen gelten nunmehr nur noch dem Schema. Nachdem aber in den früheren Äußerungen zu dieser Frage von seiten des Ver lags klar und unwiderlegbar nachgewiesen worden ist, daß, rein wirt schaftlich gesehen, die jährlichen Unkosten des Verlags (Gehälter und Löhne, Propaganöaspeseu, Porti, Frachten, Kommissioiiärspescn, Um satzsteuer) zur Gewinnermittlung von den in der gleichen Zeit er- Bücherdiebstahl! Mittwoch, den 16., oder Donnerstag, den 17. Mai, wurde aus dem Luxuskabinett unserer Buchhandlung von unbekannter Seite ent wendet: 1 Exemplar Nr. 25 3 der Luxusausgabe Heine, Ncibbi von Bacharach, mit Holzschnitten von Josef Budko, in Ganzleöer, beim Euphorion Verlag, Berlin, erschienen. Wir warnen vor Ankauf und wären für zweckdienliche Nachrichten sehr verbunden. Berlin W. 15, Knesebcckstr. 54/56. »E w e r« - V u chha n d l u n g G. m. b. H. 728 ' ' i' "sn xp na. -ha I i) hm j
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