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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1923
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- Deutsch
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Literarisches Urheberrecht i» Rußland. — Das Volklon,missa, iat sür Boiksanskiärnng i» Nioslan unterbreitete de», Rot der Voits- lomintssare eine» Gesetzentwurf zum Schutz des Autorenrechtes i» Sowjetrnßlaud. Das Autorenrecht gilt sür Schriftsteller auf zehn Jahr c. Stach dein Tobe des Schriftstellers geht das Autorenrecht auf seine Erbe» über. Zn anderen Ländern erlischt bekanntlich das Recht des Autors dreißig oder fünfzig Jahre nach seinem Tode. Die Tabelle mit Ladenpreisen nach der neuen Schlüssel zahl 38 OM Mit) sogi. Bbl, Nr. L191 befindet sich ans den, Bcstcilzcttel- bogcn der heutigen Nummer. Infolge der gegenwärtigen Ver hältnisse ist Abstand genommen worden, die den, Börsenblatt beiliegen den Schlüsselzahl-Tabeiieu als Sonderdrucke erscheinen zu lassen. ArsonlllMrWeil. Gestorben: am 9. September in, 8g. Lebensjahre Herr Alwin Rudolf Neuper l i» P lauen i. V., sriihcr in Firma Nndols Renpert jun. und Gründer der Druckerei Franz Renpert G. m. b. H. ln Planen i. V. Der Verstorbene ist seiner Vaterstadt ein treuer Bürger und Mehrer ihres Ansehens! gewesen. Ter »Plouener Sonntags-Anzeiger«, den er ins Leben gerufen hat, nennt ihn den »Chronist Plauens» und gibt eine war,»herzige Schilderung des Lebensgaugs des Ent- schiascnen, der wir auch ln unserem Nachruf folgen: Zn Planen 1841 als Soh» des ehemaligen StadtgerichtSlregistrators und späteren Buchhändlers Franz Eduard Renpert geboren, hat er wie wenige tätigen Anteil an der Entwicklung seiner Vaterstadt ge nommen, die in seiner Jugend noch ein echtes Ackcrbllrgerftädtchen war. Emsig baute er die vom Vater übernommene Buch- und Papier handlung aus Grund seiner auswärts gesammelten Fachkenntnisse aus. Doch bald genügte dieses Arbeitsfeld seinem rastlosen SHaffenS>- diange nicht mehr. Er gliederte 187l> eine Buchdruckcrei a», die heute auf achtunggebietender Höh« steht. 1880 gründete er den Plauener Sonntags-Anzeiger, dessen Mitarbeiter er bis in die allerletzten Le benslage blieb. Die Buchdruckerei ward ihm Mittel zum Zweck: in ihr entstanden die vielen Werke feiner Verlagsbuchhandlung, die sich vornehmlich der Heimatlileratur widmete. Einem Hermann Dünger, Oskar Metzuer, Nndols Heubncr und vor allem Louis Riedel war er Bahnbrecher und Förderer. Gegen 30 Jahre gehörte er dem städti schen Polizeiausschuß an, ei» Dutzend Jahre war er Stadtverordneter, ebensolange Kirchciworstandsntitgiicd der PauIuSgemeindc. Biele Jahre stand er an der Spitze des Kaufmännischen Vereins und der Schntzgemeinschaft sür Handel und Gewerbe. In den Ausschüssen bzw. Vereinen zur Errichtung des Mosen- und des Kaiser Wilhelm- Denkmals und des Stadtthcaters betätigte er sich lebhaft. Seine Hanpt- tätigieit entfaltete er in dem 1873 von Magister Fiedler »nd ihm ge gründeten AltertumSvereiu. Groß ist die Zahl der in den Vercins,- sitznngen von ihn, gehaltenen Vorträge und zahlreich seine in den Jahresschriften des Vereins beigcsteuerten Beiträge zur Ortsgeschichte. Er verfaßte die »Kleine Chronik der Stadt Plauen», «ine mühevolle Mosaikarbcit, und »Plauen i. V., ein Führer für Einheimische und Fremde». Auch von dem bildgeschmücktcn Werk »Alt-Plauen in Wort und Bild» war er der geistige Urheber. Manchem jungen Historiker, der für seine Doktordissertatio» Stoffe aus der vogtländischen bzw. Plauenscheit Geschichte gewählt hatte, tonnte er förderlich fein. Ein reiches Jahrzehnt war er 1. Vorsitzender und seit 1811 Ehrenvor sitzender des neuerdings »Verein für vogtländischc Geschichte und Altertumskunde» benannten Vereins. Bis in die letzten Lebenstage hinein ist Neupert noch körperlich und geistig rüstig gewesen, nun hat diese» braven Veteran ein schneller, schmerzloser Tod hinweggenommen. Sein Gedächtnis wird in seiner Vaterstadt nicht so bald erlöschen. SpreWal. Was wird aus dem IeitschrisLenoertrieb im Sortiment? Auch dcr Zeitschriftenvertrieb gerät naturgemäß iu das Chaos der Geldentwertung. Täglich bringt die Post Nachfordernngcn und es erweist sich für das Sortiment immer mehr unmöglich, den Zeit- schriftcnhandel sortznführen, geschweige denn zu pflegen. Gewisse Ver leger verlangen Nachzahlungen für Postabonnements mit der Moti vierung: »Die Preise sind im Einverständnis mit der Postverwaltnng freibleibend!« Abgesehen davon, daß die Postverwaltung sich zum Büttel des Zeitnngsvcrlags hergibt (s. Einstellung der Lieferung bei Nichtbezahlung der Nachforderung) und damit ans der Nolle des selbständigen Geschäftstontrahenten in die des bloßen Vermittlers znrücktrilt, liegt hier meines Erachtens eine falsche, bisher nicht übliche, und daher unhaltbare Amven-dung des Begriffs »freibleibend« vor. Man machte bisher Angebote freibleibend, d. h. man hielt sich damit vor dem rechtsverbindlichen Eingehen eines Geschäfts den Rück zug frei. Wenn jedoch das Handelsgeschäft durch Angebot von der einen Seite und durch Bezahlung zn festgestelltein Preise von Ver änderen Seite perfekt geworden ist, so kann es nach meinem, allerdings laienhaften, Erachten gar keine Nachforderung und nachträgiuche Er höhung des Kaufpreises mehr geben. Es entspricht dies ja auch volkommen der »letzten Konsequenz von Grund- und Schlüssel zahl«, die in der heute vom Verlag zumeist geforderten Bewertung von Ware und Geld am Z a h l n n g s ta g e, nicht am Lieferungstage, gipfelt. Geht Her Verlag Monatsabonnements (heute wohl die längsten) ein, und läßt er durch bie Post, wie dies jetzt doch geschieht, zwei bis drei Wochen vor Beginn des Abonnements, bei nur einmal im Monat erscheinenden Zeitschriften unter Umständen vier bis fünf Wo chen vor der Gegenleistung den Geldwert für das Abonne ment einziehen, so kann er meines Erachtens rechtens niemals vom Abonnenten, den -ihm die sonst auf ihr Dienstgeheimnis pochende, jetzt als Büttel anftretende Post verrät, eine Nachzahlung wegen Er höhung dcr Herstellungskosten verlangen. Bekommt der Verleger die Abonnementsgclder, wie er behauptet, von der Post zu spät ausgezahlt, so ist es seine Sache, hier nach Änderung zu streben. (Wie das mög lich ist, sage ich weiter unten.) Jedenfalls kann der Sortimenter, jeder Abonnent überhaupt, verlangen, daß ihm seine Zahlung zum Werke des Zahlnngstages und nicht des LieserungStages angerechnet wird, und er darf die verlangten Nachzahlungen, die ihm bei seiner Kund schaft nur Unannehmlichkeiten und Verluste einbringen, meines Erachtens glatt ablehnen. Auch die öfters angcdrohte Einstellung der Lieferung im Fallle der Zahlungsverweigerung ist darnach als rechtswidrig zu be zeichnen und kann meines Erachtens nicht aufrecht erhalten werden. Meine Auffassung stützt sich auf eine neuere Neichsgerichtsentscheidung des F-erienscnates vom 9. August d. I., die mit dürren Worten dort sagt: »Die Mark vom März 1923 ist nicht die vom August 1923«, d. h. sinngemäß und vie« ver8a angewandt: die Mark von vor 14 Tagen bis vier Wochen ist mehr weat gewesen als die von heute. Mit dieser Entscheidung ist in der Rechtsprechung, speziell in der Frage des Ein flusses der Geldentwertung ans schwebende Vertragsverhältnisse ein gewaltiger Fortschritt getan, indem die soqenannte Auswertung der Gegenleistung grundsätzlich anerkannt ist. Ich will aber nicht nur kritisieren, sondern auch Positives bringen zur Besserung der Verhältnisse sür beide Teile. Der Verlag hat selbst verständlich das größte Interesse, den Gegenwert für seine Leistung voll und möglichst schnell hercinzubekommen. Die Postabonnemcnts bewir ken das für den Verlag nicht, da die Post, wie gesagt, die Beträge an die Verleger erst nach Wochen auszahlt. Für das Sortiment sind die Postabonnemcnts aber auch unhaltbar geworden. Häufig sind die Spe sen behufs Erlangung dcr Rabattvcrgütung höher als der ganze Ra batt. Dessen Auszahlung erfolgt, wenn nach wiederholten Mahnungen überhaupt, vielfach erst nach Wochen, ja nach Monaten, wie ich meh reren Firmen ersten Ranges gegenüber beweisen kann; schließlich also in Betrügen, die durch die inzwischen erfolgte Geldentwertung lächerlich zu nennen sind. Postabonncments bedeuten also häufig direkten Ver lust. Ich denke auch an die Sortimenter, die den Verkehr über die Kommissionsplätze aufgegebcn haben und deren Zahl jetzt täglich stark zunimmt. Für diese sind Postabonnements der NabatteinzugSspesen halber meist unmöglich, während ihnen ein Eingehen ans meinen nun folgenden Vorschlag sehr wohl gestatten würde, den Zeitschriftenver- trieb mit Verdienstmöglichkeit weiter zu pflegen. Ich denke mir die P o st ü b e r w e i s u n g als den beiden Teilen, Verlag wie Sortiment, helfenden gangbarsten Weg, der freilich heute noch vom Verlag aus mir nicht bekannten Gründen vielfach abgelehnt wird. Ich schlage vor: der Verleger liefert an ihm als zahlungsfähig und or-Hnungsliebend bekannte Firmen durch P o st ü b e r w e i s u n g, schickt, sobald der Herstellungspreis feststeht, vor der Ausgabe der Hefte, mittelst Postkarte Berechnung und erhält durch Postscheckzahlung binnen wenigen Tagen, also in der kürzestmvglichen Zeit, sein Geld. , Unbe nommen bleibt ihm hierbei Nechnnngsstellung mit Voll- oder Grund zahl. Warum diesen Weg nicht allseitig gehen, der doch vielen Ver legern bereits gangbar ist? Beim Fortbestehen der bisherigen Ver hältnisse muß das Sortiment den Zeitschriftenvertrieb vollständig ans geben; beim Übergang an die Post geht bestimmt ein Teil der Abonnenten d>un Verlag ganz verloren und die Mißstände dcr Geld entwertung bleiben, solange die Post an den Verlag zu spät auszahlt, bestehen. Ist daZ dem Verlag wünschenswert? G l c i w i tz, 17. September 1923. N. Schirdewah n.
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