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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.11.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-11-06
- Erscheinungsdatum
- 06.11.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19231106
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
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^ 259, 6. November 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 1587 S Redaktioneller Teil. (Nr. 196.) Bekanntmachung. Da irrtümliche Auffassungen zutage getreten sind, weisen wir darauf hin, daß auf Grund der Vorstandsbekanntmachung vom 25. Oktober 1923 (Bbl. Nr. 250 vom 25. Oktober) betr. die Richtlinien für die buchhändlerische Abrechnung eine fortlaufende Liste derjenigen Verlagsfirmen im Börsenblatt veröffentlicht wird, die sich den Richtlinien anschließen. Da die erste Liste in den nächsten Tagen erscheint, bitten wir die jenigen Firmen, die die Aufnahme in diese Liste wünschen und dies der Geschäftsstelle noch nicht angezeigt haben, um umgehende Mit teilung. Leipzig, den I. November 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Heß, Syndikus. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf K 3 Ziffer 4 der Satzung des Börsen vereins weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, daß sich die nicht im Adretzbuch des Deutschen Buchhandels verzeichnet« Firma Verlag Parze sal in München 15 in einem uns vorliegenden Offertschreiben zur Lieferung von Ver lagswerken ohne Erhebung des vorgeschriebenen Spesenaufschlags bereit erklärt. Leipzig, den 1. November 1923. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ^ zu Leipzig. I)r. Heß, Syndikus. Kreisverein Ost. u. Westpr. Buchhändler. Bekanntmachung. Folgende Firmen unseres Vereinsgebietes Haben ihre Vertre tung in Leipzig und, soweit solche noch bestand, auch in Berlin auf gegeben und verkehren ab 1. November 1923 nur noch direkt: Akademische Buchhandlung, Bons Buchh. u. Antiquariat, Evangelische Buchhandlung, Gräfe L Unzer, Hans Harpf, M. Hiller vorm. Michclly, K. Iiiterbock, sämtlich in Königsberg. Knopp L Nie, Will). Koch, Bruno Meyer L Eo., C. Th. Nürmbergers Buchhdlg., Ferd. Naabes Nachf., Paul Reschke, Buchhdlg-, Nicsemann L Lintaler, Beruhart Teichcrt, Der Vorstand des Kreisvereins Ost- und Westpreutzischer Buchhändler. Otto Paetsch, Vorsitzender. Fritz Grunwal d, Schriftführer. Verband der Buchhändler in Polen. Da Zahlungen an Firmen außerhalb Polens nur durch die De- Visen-Zentrale und Zahlungen in polnischer Mark nur innerhalb Polens an eine polnische Bank erfolgen dürfen, haben wir für den Buchversand von Deutschland nach Polen nachstehende Richtlinien ausgestellt. Wir bitten hierbei zu berücksichtigen, daß viele Sendungen durch die Zollbehandlung und Zensur oft ganz bedeutende Ver zögerungen erleiden. 1. Versand. Der Versand soll unter direktem Auslandskreuzband geschehen, wenn nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vorgeschrieben wird- 2. Berechnung und Zahlung. ») Berechnung in Schweizer Franken: Die Be rechnung hat in Schweizer Franken zu erfolgen, wobei wir bitten, den Grundpreis von einer Mark mit einem Schweizer Franken in, Anrechnung zu bringen, weil sonst das deutsche Buch durch das hohe Auslandsporto und den hohen Zoll zu teuer werden würde. Unsere Zahlungen erfolgen durch Währungskonto der BAG oder des Kommissionärs. Die Rechnungen sind in doppelter Aus fertigung beizufügen, da die Urschrift von der Devisen-Zentrale, der sie eingereicht lverden muß, zurückbehalten wird. Voraus zahlungen bitten wir möglichst zu vermeiden, denn auch diese Voraus-Rechnungen müssen erst zur Devise eingereicht werden, und die Bestellungen erleiden dann weitere große Verzögerungen. Wird trotzdem Vorauszahlung verlangt, dann sind die Voraus-Rech nungen in doppelter Ausfertigung direkt einzusenden. Da durch diese Zahlungen in wertbeständiger Währung der Verleger keinen Valutaverlust erleidet, bitten wir, uns wieder Ziel konten, bzw. Monatskonten einzurichten. v) Berechnung in polnischer Währung: Bei Be rechnung in polnischer Währung sind auch doppelte Rechnungen einzureichen, und es muß eine Bank in Polen angegeben werden, bei der die Beträge eingezahlt lverden sollen, da es nicht gestattet ist, polnische Mark außerhalb Polens zu zahlen. Zahlungen wer den von uns innerhalb 3 Tagen nach Eintreffen der Sendung ge leistet; für irgendwelche Kursverluste können wir nicht aufkommen. o) Berechnung indeutscher Währung: Auch hier für sind doppelte Rechnungen einzureichen. Die Zahlungen erfol gen zur Schlüsselzahl des Lieferungstages entweder durch Kom missionär, BAG oder direkt, bei Bestellungen unter gleichzeitiger Voreinsendung des Betrages zur Schlüsselzahl des Einzahlungs tages. Bei deutscher Berechnung können wir nur diese Bedingungen annehmen, da durch den Grenzverkehr unsere Bestellungen, bis sie an den Verleger gelangen, oft so große Verzögerungen erleiden, daß schon dadurch der Sortimenter infolge des rapiden Sturzes der deutschen Mark große Verluste erleidet. 3. Zuschläge zu den Ladenpreisen. Um die Ladenpreise einheitlich zu gestalten, wird für Porto, Verpackung, Zoll, Umsatzsteuer und außergewöhnliche Unkosten ein Gesamtzuschlag von 50?S znm Ladenpreis erhoben. Direkte Sen dungen der Verleger an Private sind nach Möglichkeit zu ver meiden; werden sie trotzdem gemacht, so sind sie Portofrei mit einem Zuschlag von 30liL auszuführen; die von uns erhobenen weiteren 20"/» für Zoll und Valutaverlust werden vom Empfänger getragen. Wir richten an die deutschen Verleger die Bitte, diese Richt linien einzuhalten, da dann wieder ein ungehinderter Bücherbezug stattfinden kann und viele Unzuträglichkeiten vermieden werden. - Der Vorstand. Arnold Kriedte, Graudenz, — Kurt Boettger, Posen, — Knrt Denser, Bromberg, — Kurt Schmidt, Bromberg, — Emil Brandenburg, Neustadt, — Karl Großkurth, Bromberg, — Victor Keller, Thorn, — Paul Scholz, Wollstein. Die schweizerische Llrheberrechtsreform. (Zum neuen Gesetz vom 7. Dezember 1922, dessen Wortlaut im Bbl. Nr. 177 u. 178 abgedruckt war.) Von Prof. I >r. Ernst Röthlisberger in Bern. (Schluß zu Nr. 287.) Rechtsbeschränkuugcn. Das Gesetz erwähnt das Kleinzitat nicht besonders, was ange sichts des Umstandes, daß das Großzitat ergiebig gestattet wird, keine Bedenken ruft. Unter den zum Verkehr zugelassenen Ent lehnungen sind diejenigen zu wissenschaftlichen und Schulzwecken die bedeutendsten. Sie sind immerhin mit verschiedenen Kantelen
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