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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1924
- Sprache
- Deutsch
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vorerst nur hinsichtlich ber gebrauchten Briefmarken von Deutsch-Ost afrika und der ungebrauchten Postwertzeichen der deutschen Postanstalten in der Türkei und der Marshall-Jnseln vorgesehen. Die übrigen zum Verkauf gestellten Briefmarken werden nur insoweit freihändig verkauft, als etwa Bestände davon in der Versteigerung nicht abgesetzt werden. Kauflicbhabern dieser Marken wird daher geraten, ihren Bedarf bei der öffentlichen Versteigerung unter Umständen durch Stel lung eines schriftlichen Steigerungsauftrags zu befriedigen. Alles Nähere über die Versteigerung enthalten die Verkaufsbedingungen mit dem Losverzeichnis und dem Vordruck zum Steigerungsauftrag, die bei jeder Postanstalt eingesehen oder von der Postamtlichen Verwer tungsstelle für Sammlermarken in Berlin W. 66, Neichspostmini- sterium, gegen Einsendung von SO Pf. bezogen werden können. Einziehung von Notgeld. (Zuletzt Bbl. Nr. 19 und 27.) — Das Finanzministerium ruft im Einvernehmen mit den obersten Landes behörden das wertbeständige (auf Goldmark lautende) Notgeld, dessen Aussteller in der Provinz Hessen-Nassau und in den Ländern Baden, Hessen und Schaum du rg-Lippe ihren Sitz haben, sowie das wertbeständige Notgeld der Stadt Berlin mit Wirkung vom 10. Februar 1924 an auf. Die Einlösungsfrist dieses Notgeldes läuft bis einschließlich 10. März 1924. Ausgenommen von diesem Aufruf bleibt das Notgeld der Deutschen Reichsbahn und des Preußischen Staates. Zahlungseinstellungen im Januar 1924. — Die Anzahl der Kon kurseröffnungen hat im ersten Monat des neuen Jahres, dem ersten vollen Monat der Währungs-Stabilisierung, nicht unerheblich, zuge nommen. Es wurden nach einer Zusammenstellung der Finanzzeit schrift »Die Bank« im Januar 28 Konkurse eröffnet gegen 18 im Dezember und 23 im Januar vorigen Jahres. Angestelltenversichcrung. — Die Umstellung der Angestelltenver- ficherung auf Rentenmavk ermöglicht es der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, die bisherige Beschränkung des Heilverfahrens auf Lungenkranke fortfallen zu lassen und das Heilverfahren wieder wie früher auch auf andersartige Erkrankungen zu er strecken. Die Umstellung auf Goldmark bei der Haftpflichtocrsicherungs- anstalt der Bcrufsgcnossenschaft für den Einzelhandel. — Die Beruss- genossenschaft für den Einzelhandel, der der Sortimentsbuchhandel an gegliedert ist, hat vor einiger Zeit an ihre Mitglieder ein Rundschreiben versandt, in dem sie einen Rückblick auf ihre bisherige Tätigkeit auf dem Gebiete der sozialen Unfallfürsorge für die Angestellten des Einzelhandels warf und gleichzeitig die Aufmerksamkeit auf die für die Einzelhändler selbst errichtete Haftpflicht-Versicherungsanstalt lenkte. Daraufhin sind aus allen Kreisen des Einzelhandels bei der Anstalt zahlreiche Beitrittserklärungen bzw. Anfragen eingegangen, ein er freulicher Beweis für das rege Interesse, das diese Neuschöpsung der Berufsgenofsewschaft allgemein bei den Einzelhändlern findet. In der Tat liegt es nicht nur im ureigensten Interesse der Unternehmer, sondern es ist geradezu eine zwingende Notwendigkeit, daß die In haber von Einzelhandelsbetrieben Versicherungsschutz gegen alle Arten von Haftpflichtgesahren bei derjenigen Anstalt suchen, die eigens für ihren Stand errichtet ist und sich die Aufgabe gestellt hat, den Mit gliedern der Berufsgenossenschaft auch wirklich vollen Haftpflichtschutz zu gewähren. Die Hastpflicht-Versicherungsanstalt der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel bietet die Versicherung zum Selbstkostenpreise, ar beitet ohne jede Gewinnabsicht, ohne teuren Verwaltungsapparat und ist daher in der Lage, die Versicherungsprämien in niedrigen Grenzen zu halten. Mit Einführung der Goldwährung hat auch die Anstalt die Versicherung auf Goldmarkrechnung umgestellt. Seit dem 1. Januar d. I. sind an die Stelle gleitender Deckungsfummen und Beiträge feste Goldmarkbeträge getreten. Die normalen Versicherungssummen betragen 30 000 Goldmark bei Personen- und 3000 Goldmark bei Sach schaden, können aber auf Antrag gegen mäßigen Zuschlag bis auf 100 000 bzw. 10000 Goldmark erhöht werden. Eine wesentliche Ver einfachung ist dadurch erzielt worden, daß die Beiträge nicht mehr nach Gehalts- und Lohnsummen, sondern nach der Kopfzahl der durch schnittlich in dem abgelausenen Kalenderjahr beschäftigten Personen berechnet werden. Durch diese Neuerung wird den Unternehmern die umständliche und zeitraubende Aufstellung der im Laufe des Jahres gezahlten Gehalts- und Lohnsummen erspart und ihnen andererseits die Möglichkeit gegeben, den auf ihren Betrieb entfallendem Jahres beitrag von vornherein in die Betriebskosten einzukalkulieren. Der Beitrag pro Kopf der beschäftigten Personen beträgt für das ganze Jahr nur 1.80 Goldmark. Je nach der Größe des Betriebs werden von der Anstalt entsprechende prozentuale Ermäßi gungen gewährt. Die besonderen, von der Anstalt gebotenen Vorteile bestehen darin, daß zuschlagfrei in die Betriebshastpflicht einge schlossen sind: die persönliche Haftpflicht der Angestellten aus Anlaß geschäftlicher Verrichtungen, die .Haftpflicht als Privatmann, Haushaltungs- und Familienvorstand, Dienstherr und Mieter der Privatwohnung, ferner die Haftpflicht der Ehefrau anläßlich der Führung des Haushalts. Für gewisse Sonderrisiken, wie die Haftpflicht als Tierhalter, Besitzer von Hausgrundstücken, Kraftwagen und Schußwaffen!, wird nur ein mäßiger Zuschlag erhoben. Die während des 1l4jährigen Bestehens der Anstalt gesammelten Erfahrungen haben bereits gelehrt, daß in Einzelhandelsbetrieben Haftpflichtfälle keineswegs zu den Seltenheiten gehören. So wurden mehrfach Schadensfälle reguliert, bei denen durch Versehen der An gestellten, durch BetriebsgcgenstLnde, durch den das Geschäft bewachen den Hund, durch Unterlassen der Streupflicht bei Glatteis u. dgl. Ge schäftskunden oder fremde Personen Körper- und Sachschäden erlitten hatten. Derartige Fälle — um nur einige Beispiele zu nennen — werden von der Anstalt in Deckung genommen, und sie erledigt sie prompt und frei von jeder engherzigen Rechtsauslcgung. Bei den mäßigen Beiträgen kann es daher jedem Mitglied der Bcrufsgcnossenschaft nicht dringend genug empfohlen werden, sich bei der Haftpflichtversicherungsanstalt der Berufs- genossenschast für den Einzelhandel in Berlin SW. 68, Charlotten st raße 96, gegen Haftpflicht zu versichern, oder, falls er bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nicht ge nügend versichert ist, eine Zusatz Versicherung zu beantragen. Die Anstalt erteilt auf Wunsch jede weitere Auskunft. Das »Schutzkartcll sür die notleidende Kultnrschicht in Deutsch land«, dem Deutschlands sämtliche Verbände der freien geistigen Be rufe und ähnliche Vereinigungen angehören, wird am Sonntag, dem 17. Februar, im Plenarsaale des Reichstags eine Kundgebung veran stalten, in der der Wert, die Not und die Forderungen des gebildeten Mittelstandes vor dem Auge des Auslands und des Inlands darge legt werden sollen. Außer dem Präsidenten des Schutzkartells, Reichs tagsabgeordneten vr. Otto Everling, werden Reichskanzler Marx, Neichsminister des Innern vr. Jarres und verschiedene Vertreter der freien geistigen Berufe und der Presse Ansprachen halten. Brand in einer Basler Buchhandlung. — Indem Gebäude, das die Firma Helbing L Lichtenhahn in Base l- beherbergt, ist am 1. Februar, nachmittags 6 Uhr, ein Brand ausgebrochen, dem der ganza Dachstuhl zum Opfer gefallen ist. Bedauerlicherweise ist genannter Firma großer Schaden durch das Feuer erwachsen, da ihrgesamte s V e r l a g s l a g e r vernichtet worden ist. Es sind zum Teil un ersetzliche Werte durch das Element zerstört worden, wie die Vorräte der »Sammlung für Schweizerisches Recht«, die »Praxis des Bundes- gerichts«. Unter anderen sind noch zu nennen die sechs Bände des Ooneilium Lasilsenss, die vorrätigen Bände des Basler Jahrbuchs, die Bücher über die Basler Bauten, die Basler Kirchen, das Basler Ur- kundenbnch, die Festschrift der Universität, sowie die Basler Neu jahrsblätter usw. PersonalllllAWen. Gestorben: am 3. Februar ganz unerwartet, mitten in der Arbeit Herr Ge heimer Kommerzienrat Georg Kühnin Berlin, Vor sitzender des Aufsichtsrats der Firmen Reinholö Kühn, Aktien gesellschaft, und Gustav Kühn, Zeitschriftenverlag G. m. b. H., beide in Berlin. Der so jäh aus dem tätigen Leben gerissene Berussgenosse hatte am 1. Juli 1887 das 1853 von seinem Vater, Reinhold Kühn, ge gründete Verlagsgefchäft übernommen. Ein hochintelligenter Mann, hat er das Geschäft mit kräftiger Hand ausgebaut, das durch feine Ge schäftsbücher für Buchhändler im ganzen Buchhandel wohlbekannt ist; außerdem verlegte er Geschäftsbücher für Landwirtschaft und Kalender und unterhielt einen großen Zeitschriftenvcrlag. Letzterer wurde im Jahre 1920 unter der Firma Gustav Kühn, Zeitschristenverlag G. m. b. H. vom Hauptgeschäft abgetrennt, und dieses selbst im vorigen Jahr in eine AktiengeseWschaft (Firma sieheu oben) umgewandelt. In beiden Geschäften hat Herr Geheimrat Kühn rüstig weitergearbeitet, bis ihm ein jäher Tod Halt gebot. Sein Gedächtnis wird in seinen Werken leben.
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