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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.02.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-02-29
- Erscheinungsdatum
- 29.02.1924
- Sprache
- Deutsch
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Goldmark ist der gcmciiischastlichc Nenner, auf welchen beiden jeweiligen erster Linie nach handelsrechtlichen und handelsüblichen Grundsätzen zu Abschlüssen die valutarischen Buchungsposten summarisch in Goldmark gestalten, woraus sich jederzeit durch entsprechende Korrekturen eine Er- umgcwandclt werden müssen. Auf diese Weise wird die zwangsläufige tragsft-cucr- oder Vermögenssteuerbilanz entwickeln läßt. Voraussetzung Führung des Hauptjournals und Hauptbuchs in einer gemeinsamen Hauptwährung erreicht und letzten Endes aus dem in Goldmark geführ ten Hauptbuche auch eine organische Entwicklung einer genauen Gold markbilanz und Goldmarkgcwinn- und -Verlustrechnung ermöglicht. Es würde zu weit führen, näher auf die zahlreichen Einzelheiten des Systems einzugehen, das unmittelbar für die Zwecke der Praxis mit Hilfe eines Anhangs von Formnlarbeispielen gründlich erläutert wird, sodas; sich meines Erachtens ein intelligenter und gewandter Buchhalter ohne weiteres in die zugrundeliegenden Prinzipien hinein- dcnken und sie durch entsprechende Umstellung der Buchhalbung seines Betriebs verwirklichen kann. Ganz einfach ist dies freilich nicht, was aber weniger auf das anzuwcndcnde System als auf die zugrunde liegende Tatsache eines vielgestaltigen Währungsverkchrs zurllckznfllh- rcn ist. Bei den sogenannten halb- und doppelvalutarischc» Buchungen lasse» sich auch »ach diesem System Umrechnungen in der Regel nicht vermeiden, aber immerhin wird jede überflüssige Umrechnung, vor allem bei den praktisch am häufigsten vorkommendcn einfachen valuta rischen Buchungen, ausgeschaltct. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß heute wohl niemand mehr seine gesamte Buchführung ans Doppel währung einstclleu, sondern nur auf den Konten des Zahlungsverkehrs neben der Goldmark- eine besondere Papiermarkspalte oder sonstige Fremdwährungsspalten vorsehen wird. Soweit also ein größerer Wäh- rungsvcrkehr nicht in Frage kommt, bietet die valutarische Goldmark- buchfiihrung meines Erachtens keine besonderen Vorteile im Vergleich zu anderen üblichen Systemen. Sind dagegen Währungskonten in größerer Anzahl vorhanden-, so steht hier dem Kaufmann ein wohl durchdachtes und anpassungsfähiges Buchhaltungssystem zur Verfügung, das bis zum Abschluß und der Aufstellung der Goldmarkbilanz praktisch durchgeführt und in allen seinen Auswirkungen unter Berücksichtigung der mannigfachsten Schwierigkeiten und Komplikationen konsequent ver folgt worden ist. Voraussetzung für die Einführung des neuen Systems ist selbstverständlich wie bei jeder Umstellung auf Goldmarkbasis, daß zunächst die Papicrmarkbuchhaltung vollkommen abgeschlossen und unter völliger Neubewertung sämtlicher Aktiven und Passiven eine Goldmark- Eröffnungsbilanz aufgesteM wird- Für die dabei zu beachtenden Ge sichtspunkte gibt der Verfasser wertvolle Anhaltspunkte. K o p p e-G e r st n e r, Di e B u chf ü h r u ngsv e r o r d n u n g v o m 2 5. Januar 1924. Jndustrievevlag Spaeth L Linde, Berlin 1924. Gm. 2.80. Durch die im Titel bezeichnete Verordnung wird ein indirekter Zwang ausgeübt, spätestens mit dem 31. Januar 1924 die Papiermark buchführung endgültig abzuschließen und die Buchführung vom 1. Fe bruar ab auf wertbeständiger Grundlage einzurichten, indem bei Nicht befolgung zwar keine Bestrafung, wohl aber erhebliche steuerliche Nach teile eintreten. Die nunmehr geltenden Handels- und steuerrechtlichen Buchführungsvorschriftcn sind im ersten Abschnitt des Büchleins zusam mengestellt. Aus der sogenannten Buchführmigsverorönnug verdient Hervorhebung, daß die Gesamtsumme der Einzelbuchungen im Monat Januar 1924 zu ermitteln und in das Zahlungsmittel umzurechncn ist, aus das die Buchführung umgesteMt wird. In gleicher Weise müssen die Bestände »ach der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1924 in die der Buchführung zugrundeliegende Währung umgcrechnet werden. Als solche kann auch die Billmark (1 Billion Papiermark) oder Rentenmark benutzt werden, solange sic der Goldmark ivertglieich sind. Sämt liche Geschäftsvorfälle sind unverzüglich, gegebenenfalls unter so fortiger Umrechnung nach dem amtlichen Berliner Mittelkurs, in die Bücher einzutragen — eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jede ordnungsmäßige Buchführung. Die steuerrechtliche Behandlung der Verordnung ist verhältnis mäßig knapp gehalten, doch werden unter Berücksichtigung der Ent stehungsgeschichte aMe wesentlichen Momente hervorgehobcn. Mit Recht wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, die dadurch entsteht, daß die Bestände nach der Eröffnungsbilanz »umzurcchnen« sind, obwohl in folge Fehlens von B-ewertungsrichtlinicn eine Bewertung der Bestände auf wertbeständiger Grundlage noch gar nicht möglich ist. Ob man infolgedessen, wie der Verfasser empfiehlt, die vorhandenen buchmäßigen Ziffern nmrechnct oder mit der Umrechnung der Bestaudskonte-n war tet, bis die bilanzmäßige Bewertung der Bestände erfolgen kann, ist meines Erachtens eine Zweckmäßigkeitsfrage. Etwa zwei Drittel des vorliegenden Büchleins dienen der Erläu terung der buchtechnischen Seite der Buchführungsverordnung, was deren hauptsächlicher Bedeutung entspricht. Der Frage der bilanz mäßigen Überleitung von der Papiermarkbuchführung auf eine wert beständige Buchführung wird besondere Beachtung geschenkt. Hierbei ist der Ratschlag zu unterstreichen, Buchführung und Bilanzierung in «Irtniblatt I. de» DeotILeu Buchbaabel. 91. -ahraan». für die Umstellung der Buchführung ist selbstverständlich die Aufstellung eines ordnungsmäßigen Inventars und einer Eröffnungsbilanz in der maßgebenden Währungseinheit. Ob zu diesem Zwecke, wie der Ver- ässer meint, die in Papicrmark geführte» Bücher ordnungsmäßig mit einer Papiermarkbilanz und -Gewinn-und-Vcrlustrechnung unbedingt zum Abschluß gebracht werden müssen, mag dahingestellt bleiben. Ar beitsaufwand und Nutzeffekt geraten dabei leicht in ein Mißverhältnis. Das rein Technische der Umstellung der Buchführung wird an Hand von zwei Fällen, je nachdem der Schluß des Geschäftsjahres auf den 31. De zember oder einen anderen Zeitpunkt fällt, ausführlich erläutert. Ab- Hließcnd wird die wertbeständige Buchführung ab 1. Februar 1924 einer eingehenden Betrachtung unterzogen, die darin gipfelt, daß die Zugrundelegung der Goldmark als Rechnungscinheit zweckmäßig ist, wenn nicht der vorwiegende Geschäftsverkehr eines Unternehmens mit einem hochvaliutigcn Lande die Verwendung von dessen Währung ange zeigt erscheinen läßt. Vorschläge und Beispiele für die Zerlegung der Grundbücher namentlich mit Rücksicht auf den Währungsverkehr, sowie ein Literaturverzeichnis zum buchtechnifchen Teil runden das Bild dieses für die Praxis empfehlenswerten Merkchens ab. Rosendorff, Goldbilanzierungsgesetz. Jndustriever- lag Spaeth L Linde, Berlin 1924. Gm. 3.39. Der bekannte Steuerrechtler und ausgezeichnete Kenner des Aktien rechts hat für die ersten Bedürfnisse der Praxis, d. h. insbesondere für )ie Aufstellung von Goldmarkbilanzen durch die Kapitalgesellschaften sowie für die Generalversammlungen zur Durchführung der Umstellung eine sehr brauchbare Erläuterung geschrieben, der nach Erlaß der Durch führungsbestimmungen zur Goldbilanzverordnung ein ausführlicher Kommentar folgen soll, dessen Erscheinen man mit gespannten Erwar tungen cntgegenfehen darf. Denn schon in diesem »Vorläufer« berührt die systematische Erläuterung der Verordnung über Goldbilanzen alle einschlägigen Fragen mit großer Sachkunde. Besonders bemerkens wert find die Ausführungen über Bewertung, Kombination der Um- stcllungsmahnahmen, Vorzugs- und Stammaktien, Bezugsrechtc, Ge nußscheine, Neugründungen und Minomtätenfchutz. Von großem Inter esse sind auch die Mitteilungen über die Praxis der Umstellung, nament lich von seiten saarländischer Gesellschaften. Eingehender erläutert wird die Bilanz der I. E. Reiuecker A.-G. in Chemnitz. Neben dem Text der Goldbilanzverordnung enthält das lesenswerte Büchlein im Anhang noch die entsprechenden Bestimmungen aus dem Saargebiet (die das Vorbild für die Neichsverordnung abgegeben haben), ferner ans dem Meinclgebiet, Danzig nnd der Schweiz, die für ein« rcchtsvergbcichendc Betrachtung lehrreiches Material bieten. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen ».Veränderungen. Zusammengcstellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: K -- Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins. —- * — Mitglied nur ö. B.-V. — s>^> — Fernsprecher. — TA.: --- Tele grammadresse. — V — Bankkonto. — d — Postscheckkonto. — f --- In das Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. -- Börsen blatt. — H. --- Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstages der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 18.—23. Februar 1924. Vorhergehende Liste 1924, Nr. 45. KA kadcmische Buchhandlung u. Antiquariat Johan nes Grote L Co., Berlin, ging I./Xll. 1923 mit Akt. an KFurche-Verlag G. m. b. H., Berlin, über u. wird unter der Firma KFurche-Vcrlag G. m. b. H. Abteilung: Akademische Buch handlung Grote weitcrgeführt. Bevollm. für diese Abt. ist Jo hannes Grote. sDir.) KA st a r i o n - V e rl a g August Schranz, Freiburg (Breis- gan), hat den Verkehr über Leipzig aufgegeben. sDir.) ABagel, A., Aktiengesellschaft, Düsseldorf. Der bish. Ges.-Proknr. Direktor Richard Vogt u. Direktor Georg Schönig wurden zu weiteren Vorstandsmitgl. bestellt. sH. 11./II. 1924.) Baerensprung'sche Hofbuchdruckerei, Schwerin (Mecklb.), hat den Verkehr über Leipzig aufgegeben. sDir.) Becher, H. C., L Co., Komm. - Ges., Berlin, hat den Verkehr über Leipzig aufgegcben. sDir.) 327
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