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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1925
- Strukturtyp
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- 1925-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1925
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- Deutsch
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274 Börsenblatt f. d. Mich». Buchhandel. Redaktioneller TeU. 6, 8. Januar 1925. gerichtlichen Erkenntnissen (z. B. bei den Urteilen Ser Handelsgerichte) sind laut 8 7 des Gesetzes, auch wenn das betreffende Klagebegehren vor dein 1. Januar 1925 angebracht wurde, die Beträge in Schillingen auszudrücken. Laut den Zeitungsnachrichten bleiben die derzeitigen Nickelmünzen zu 100, 200, 1900 Kronen zunächst noch im Verkehr; Sie Neuprägung dieser Münzen wird auf die Bezeichnung 1, 2, 10 Groschen umgestellt werden. Von den Silbcrmünzen werden zunächst nur die zu 1 und Schilling ausgeprägt werden. Die Nationalbank wird selbstverständlich ihre Noten auf Schild linge umzustellen haben. Im Laufe des April werden die Schilling noten zu 5, 10 und 50 Schilling herauskommen, in einem späteren Zeitpunkt die höheren Werte von 100 Schillingen und darüber. Da es derzeit keine Noten und keine Münzen in der neuen Wäh rung gibt, entsteht für den täglichen Verkehr die Unbequemlichkeit, beim Verkauf im Laden oder bei der Auslieferung den zu zahlenden Antrag in Schillingen anzusagen, dagegen die Zahlung im Kronen annehmen zu müssen und somit wiederum eine Umrechnung im Kopfe oder auf dem Papier vorzunehmen. Beim Übernehmen der Ladenkasse am Abend heißt es wiederum, den auf Schillinge lautenden, verbuchten -betrag in Kronennoten zu übernehmen. Alle diese Umständlichkeiten wären vermieden worden, wenn bet Einführung der Schillingrechnung die Schillingnoten bereits verfügbar gewesen wären. Wien, 3. Januar 1925. Friedrich Schiller. Festsetzung besonderer Abschlustzahlungcn auf Einkommen- und Körpcrschastsstcucr 1923. — Wie der Zentralverband des Deutschen Großhandels mitteilt, haben die Spitzenverbände von Industrie und Handel mit dem Neichsfinanzministerium Verhandlungen über die außerordentlich willkürliche und rigorose Handhabung der Einkommen steuerabschlußzahlungen 1923 durch die Finanzämter geführt. Auf Grund dieser Verhandlungen hat der Reichsfinanzminister dem Zcn- tralverband des Deutschen Großhandels mitgeteilt, daß er in einem Erlaß vom 24. Dezember 1924 die folgenden, die Willkür der Finanz ämter einschränkenden Bestimmungen getroffen hat: 1. Abschlußzahlungen sind, wenn der festzusetzende Betrag 5000 Reichsmark nicht übersteigt, überhaupt nicht mehr festzusetzen. 2. Wenn ein Finanzamt beabsichtigt, eine besondere Abschlußzahlung festzusetzen, di« über diesen Betrag hinausgeht, so ist in jedem Falle vor der Festsetzung die Genehmigung des Präsidenten des Landesfinanzamtes einzuholen. Bei der Erteilung der Genehmigung sind folgende Punkte zu beachten: a) Von einer Wiederholung der Festsetzung einer be sonderen Abschlußzahlung ist, wenn nicht ganz besonders schwerwiegende Gründe für sie vorliegen, tunlichst überhaupt abzusehen, b) Aus der Vergleichung des Vermögens vom 31. Dezember 1922 und 31. De zember 1923 kann ein Einkommen nicht ohne weiteres errechnet wer den. Zunächst sind die Wertmaßstäbe ganz verschieden. Abgesehen davon kommen aber Wertsteigerungen bei an beiden Stichtagen vor handen gewesenen Vermögensgegenständen überhaupt nicht in Betracht. Grundsätzlich kommt es daher nur auf im Jahre 1923 neu erworbenes Vermögen an. Der Grundsatz zu 1 gilt nicht, wenn mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Einkommensteuerveranlagung für 1922 aus gesetzt war oder wenn sich Angaben des Steuerpflichtigen, ans Grund deren eine Abschlußzahlung festgesetzt worden ist, als wissentlich un richtig abgegeben Herausstellen. Gegen die jetzige Steuerpolitik. — Das Präsidium des Ver bandes Mitteldeutscher Industrieller in Frank furt a. M. hat die Stellungnahme des Verbandes zu der derzeitigen Steuerpolitik und ihre Begleiterscheinungen in folgende allgemeine Gesichtspunkte zusammengefaßt: Wir wenden uns gegen die Steuerunwahrheit und -Unaufrichtigkeit; Steuern, die tatsäch lich aus der Substanz genommen werden müssen, werden als Ein kommensteuer bezeichnet. Wir wenden uns gegen die wirtschaftliche Unwahrheit dieser Steucrmethodcn, die In- und Ausland eine blühende Wirtschaft Vortäuschen, dabei Raubbau am Volksvermögen treiben. Wir wenden uns gegen die Finanzpolitik der Gemeinden, die in großem Umfang nicht un bedingt notwendige Ausgaben auf Kosten der Wirtschaft vornehmen. Wir wenden uns gegen das schwere Unrecht, das darin liegt, daß Vorauszahlungen nicht angcrcchncl und gegebenenfalls zurückvergütet werden. Wenn das Reich solche Gelder verbraucht und weiter-gegeben hat. ohne sie als rückzahlbare Vorschüsse zu bezeichnen und zu behandeln, so handelt es nicht besser als ein Geschäftsmann, der sich weigert, erhaltene Anzahlungen zu verrechnen. Wir wenden uns gegen die Steuerunklarheit, die dem einzelnen Steuerpflichtigen unmög liche Ansrechnungspslichtcn auferlegt. Wir verlangen, daß der Steuergläubiger wie jeder andere Gläubiger seine Forderungen auf Mark und Pfennig dem Verpflichteten mitteilt. Wir wenden uns gegen die Festsetzung unerfüllbar kurzdr Fristen zur Abgabe von Er klärungen, während die Steuerbehörden diese Erklärungen als dann monatelang liegen lassen, ehe sie Rückfragen stellen, alsdann wieder mit unerfüllbar kurzen Fristen. Wir wenden uns dagegen. daß alle diese behördlichen Aufforderungen in einem in der »Frankfurter Zeitung« seinerzeit mit Recht als »Jnflationston« bezcichneteu drohenden Ton erfolgen, der in jedem anderen Ver kehr als unangebracht und unerträglich bezeichnet werden würde. Wir wenden uns dagegen, daß bei den Steuern Zinssätze für berechtigt angesehen werden, die in ledem anderen Verkehr als unmöglich angesehen würden. Wir wenden uns schließlich dagegen. daß Gesetze und Verordnungen in einer Form erscheinen, die außer von dem Verfasser höchstens von solchen verstanden werden, die durch fortgesetztes Lesen sämtlicher Anordnungen den Sinn für die Bedeutung der Sprache als Ausdrucksmittel für Gedanken- und Willensäußerungen verloren habe». Thodesche Papierfabrik, A.-G. zu Hainsberg. — Der ans den 19. Januar einberufenen außerordentlichen Generalversammlung wird vorgeschlagen, das Aktienkapital im Verhältnis von 200 : 1 von 225 000 000 Mk. auf 1 125 000 Reichsmark zusammenzulegen. In der Gvldmarkbilanz erscheinen Grundstücke mit 190 000 N.-Mk.. Gebäude mit 460 000 N.-Mk., Maschinen mit 460 000 N.-Mk., Vorräte mit 177 500 N.-Mk., während unter den Passiven eine Umstellnngsrcserve von 150 000 R.-Mk. gebildet wird. ,'F S ?, A.-G. für Papicrsabrikation Cassel in Speele bei Hann.-Münden. — In einer G l ä u b i g e r v e r s a m m l u n g dieser in Konkurs be findlichen Gesellschaft wurde mitgeteilt, daß durch den außergericht lichen Vergleich bei der Stockelbusch-Holzrohr-A.-G. in Hannover die Wcchselverbindlichkeitcn der A.-G. für Papicrsabrikation Eassel in Höhe von 199 000 Reichsmark durch anerkannte Gegenforderungen in Höhe von 188 000 Reichsmark so gut wie ausgeglichen seien. Trotzdem betragen die Verbindlichkeiten noch immer rund 283 000 Reichsmark. Es wurde festgestellt, daß die Verwaltung der A.-G. für Papierfabri kation Cassel fiir die Wechselverbindlichkeiten nicht allgemein verant wortlich gemacht werden könnte. Der genaue Status soll in einer dem nächst nach Cassel einzuberufcnden Gläubigerversammlung mitgeteilt werden. L' - Das Ende einer »Hochschule«. — Die Hochschule für Staats- und Wirtschaftswissenschaften (staats- und wirtschaftswissenschaftliche Fakul tät) in Detmold ist gemäß Verfügung des Lippischen Landes präsidiums endgültig am 31. Dezember 1924 geschlossen worden. Elshundcrtjahrseier der Universität Pavia. Die Universität von Pavia hat alle Hochschulen der Welt verständigt, daß im Monat Mai die prnnkhafte Säkularfcier der »Sekola ?avi6nsi8« stattfinden wird. Elf Jahrhunderte sind verflossen, seit Lothar, König von Italien, im Jahre 825 die Studien neu ordnete und Pavia zum Mittel punkte der höheren Lehrtätigkeit fiir das lombardische Land machte. Unter den zahlreichen Nechtslehrern. die am Ende des X. und im XI. Jahrhundert die »Sebvla kÄviensis« berühmt machten, leuchtet der Name des Pavesers Lanfranco hervor, der sich in Bec zum Benedictiner- mönche weihen ließ und 1089 als Primas von England und Erzbischof von Canterbury starb. Die Universität- nnd die Stadt Pavia beabsich tigen, diesen Ruhm zu feiern, dem Lanfranco ein Denkmal zu setzen und die elf Jahrhunderte alte Neuordnung der Studien festlich zu be gehen. Die ruhmreichen Namen ihrer Dozenten - von Lanfranco zu Alciato. von Lorcnzo Valla zu Cardano, von Volta zu Scarpa, Monti, Foscolo und Nomagnost sind für die Universität Pavia eine leuch tende Tradition und ein Ansporn fiir das künftige Wirken.
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