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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1925
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- Deutsch
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6, 8. Januar 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 273 für den Absatz einsetzen werden; denn die besonders hohe Absatzziffer von »Nimm und lies« im Verbandsbezirk hat anher anderem wieder bewiesen, daß sie dem Buch zu dienen wissen. Friedrich Rein ecke, Vorsitzender des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes. » * * Bekanntmachung. — Durch Verfügung des Landesdirektors von Waldeck vom 29. Dezember 1924 ist der Vertrieb von Losen der Bücherlotterie zum Besten der Deutschen Bücherei nunmehr auch für Waldeck genehmigt. Leipzig, den 2. Januar 1925. Der Direktor der Deutschen Bücherei vr. Heinrich Uhlendahl. Ausstellung in Amerika. — Den Herren E r n st Reinhardt, vr. Fe li x Me i ne r und H a n s R e i m e r, die aus Anlaß der deut schen Buchausstellung in Chicago gegenwärtig als Vertreter des Börsenvereins in Amerika weilen, ist es im Verein mit Pro fessor Boas, dem durch sein Eintreten für die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft bekanntgewordenen amerikanischen Gelehrten, gelungen, die Columbia-Universität in New York zu ver anlassen, die Ausstellung vom 21. Januar ab für etwa acht Tage, auch noch bei sich aufzunchmen. Das darf um so mehr als ein be trächtlicher Erfolg für den deutschen Buchhandel gebucht werden, weil die Columbia-Universität mit diesem Eintreten ein deutliches Be kenntnis einer freundlicheren Auffassung der deutschen Sache ablegt. Di« Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe im Dienst der Leipziger Rcklamcmcsse. — Für die Leipziger Reklamemesse, die bisher aus Raummangel auf ein Stockwerk im Bugra-Meßhaus ange wiesen war, sind für die bevorstehende Frühjahrsmesse vom 1. bis 7. März 1925 die prächtigen Räumlichkeiten und Hallen, vor allem auch die Öberlichtsäle der Staatlichen Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe zur Verfügung gestellt worden. Damit erfährt die Leipziger Neklamemesse eine Förderung, die sie in die Lage versetzt, in eindrucks voller Weife alles das aufzunehmen und vorzuführen, was die deutsche Werbemittelindustrie den Neklameinteressenten, zu denen ja jeder der nahezu 180 lXX) betragenden Besucher der Leipziger Messe zählt, zu bieten vermag. Die Werbcbciträgc zur Leipziger Messe. — Die zuletzt am 28. Ok tober 1924 abgcänderte und genehmigte Ordnung über die Erhebung und Einziehung von Beiträgen zur Förderung der Werbetätigkeit für die Mustermessen in Leipzig setzt folgende, erstmals zur Frühjahrs messe 1925 zur Erhebung kommende Beträge fest: (8 2.) Jeder Aussteller, welcher Zimmer, Kojen oder offene Stände innehat, hat für jeden innegehabten Stand für jede Messe eine Grundgebühr von 50 Mark zu entrichten, außerdem beträgt der Werbe beitrag für den Quadratmeter Ausstellungsfläche für jede Messe 3 Mk. Offene Stände werden nach laufenden Metern berechnet, ein laufender Meter offenen Standes gilt gleich 2 qm. Für 1 qm Deckenfläche ist die Hälfte, für 1 qm Freifläche ein Viertel des vorstehenden Betrages neben der Grundgebühr von 50 Mk. zu entrichten. (8 3.) Für Aussteller, welche Ausstellungsstände anderer Art (z. B. Schaufenster, Schaukästen, Mitbenutzung von Läden) innehaben, beträgt der Werbebeitrag 50 v. H. des für die Ausstellungsräume für jede Messe zu zahlenden oder zu errechnenden Entgelts. Als Entgelt im Sinne von Absatz 1 sind alle Werkleistungen anzuschcu, die der Aussteller für die Überlassung der Ausstellungsräume einschließlich der Beleuchtung, Beheizung und Reinigung, sowie für allgemeinen Ver waltungsaufwand, und bet offenen Ständen außerdem für die Über lassung von Tischen oder Schranktischen zu entrichten hat. Sofern diese Leistungen nnter dem für Meßausistellungsräume in gleicher Größe und Ausstattung in Leipzig geleisteten üblichen Entgelt Zurück bleiben. wird dieses der Berechnung des Werbebcitrages zugrundege- legt. In zweifelhaften Fällen wird dieser Betrag nach Gehör des Meßamts vom Wirtschaftsministerium in Dresden durch Schätzung festgestcllt. Das Meßamt entscheidet, für welche Ausstellungsräume der Werbe beitrag nach 8 2 und für welche er nach 8 3 der Ordnung zu er rechnen ist. In besonderen Fällen können die Beiträge aus Billigkeits- grttnden ermäßigt werden. Hierüber entscheidet das Wirtschaftsmini sterium in Dresden. Die Werbebeiträgc sind von den Ausstellern so fort nach Empfang der Zahlungsaufforderung an das Meßamt abzn- sühren. Rückständige Werbebeiträgc sind banküblich zu verzinsen. Von einer Ermäßigung der Werbebeiträge, die vom Buchhandel in seinen Äußerungen auf unsere Rundfrage betr. die Bllchermessen so dringend gefordert wurde (siehe Bbl. Nr. 249-293), verlautet noch nichts. Es müßte wenigstens dem Buchhandel Entgegenkommen gezeigt werden. Das Leipziger Mcßabzeichcn aus Meißner Porzellan. — Das Meßabzeichen für die Leipziger Frühjahrsmesse 1925 vom 1.—7. März (Technische Messe bis 11. März) besteht diesmal aus Porzellan, und zwar ist es von der weltberühmten Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen nach eigenem Entwurf aus sogenanntem braunen Böttger- Porzellan gefertigt. Es zeigt in erhabener Prägung das Zeichen der Leipziger Messe, das doppelte dl, und die Zahl 1925. Darunter sicht man die gekreuzten Meißner Schwerter. Die Umrahmung lautet: Leipziger Frühjahrsmesse. Die Rückseite des künstlerisch ausgeführten Abzeichens enthält, ebenfalls in erhabener Prägung, einen Hinweis auf die Leipziger Herbstmesse 1925. Das Abzeichen, von der Größe der früheren Talcrstücke, ähnelt in Form und Ausführung den bekann ten Meißner Porzellanmünzen und dürfte, ebenso wie diese, von Sammlern sehr begehrt sein. Schausensterknnst. — Im »Erlanger Tagblatt« war zu lesen: »Wie sehr man auch in Erlangen bestrebt ist, auf dem Gebiet der Schau fensterkunst Hervorragendes zu leisten, zeigen die drei neueröffneten Schaufenster der Universitäts-Buchhandlung Rudolf Merkel an der Unteren Karlstraße 9—14, die seit ihrer Eröffnung alle Vorüber gehenden zum Stehen bringen. Die wohldurchdachten, ruhigen Formen geben den Fenstern, die in jede Großstadt passen könnten, ein vor nehmes Aussehen.« Ersaßbetrag für Einschrcibbriessendungcn des Auslandsvcrkehrs. — Für Einschreibbriefsendungen des Auslandsverkchrs, die vom 1. Januar 1925 an aufgeliefert werden, kann im Falle des Verlustes eine Entschädigung von 40 NM. gezahlt werden. Lcssing aus den sächsischen Hundert-Mark-Noten. — Die neuen Hundert-Mark-Banknoten der Sächsischen Bank, die in den nächsten Tagen zur Ausgabe gelangen, tragen auf der Rückseite das Bild Lef- sings. Die bereits in Verkehr befindlichen Fünfzig-Mark-Banknoten sind bekanntlich mit dem Bild Ludwig Richters geschmückt. Sachsen für Aushebung der Luxusstcucr. — Die gcm« infame Ge schäftsstelle der sächsischen Handelskammern in Berlin ist von den sächsischen Handelskammern ersucht worden, in einer vom Neichsfinanz- ministerium demnächst zu veranstaltenden Besprechung für die völ lige Aufhebung der Luxussteuer einzutreten. Schillinge und Groschen in Österreich. — Die letzte, am Silvester tage 1924 ausgegebene Nummer des österreichischen Bundesgesetzblattes brachte die Kundgebung des in letzter Stunde, am 20. Dezember 1924, beschlossenen Bundesgesetzes über die Einführung der Schilling rechnung. So hat denn die ältere Generation nunmehr die dritte Währungsrechnung mitzumachcn; auf den lange regierenden Gulden folgte die Krone und jetzt der Schilling, der hoffentlich längere Zeit in Kraft bleiben wird. Die Einheit der neuen Rechnung ist der Schilling, der mit 8. bezeichnet wird; er wird in 100 G r o s ch e n, für die das Zeichen g. gilt, eingeteilt. Für die Umrechnung von der bisherigen Krone auf den Schilling gilt das Verhältnis 10000:1; es ist somit 1 neuer Schilling gleich 10 000 alten Kronen und ein neuer Groschen gleich 100 alten Kronen. Es ist nur leider zu konstatieren, daß die Kaufkraft von 1 Groschen ungefähr Null ist, indem man in keinem Laden eine Ware für einen Groschen erwerben kann, namentlich auch nicht das kleinste Gebäck. Ein Zwang für die Kaufleute, die Schillingrechnung bereits am 1. Januar 1925 in den Geschäftsbüchern und Rechnungen einzuführen, besteht nicht, sondern es wird die Bundesregierung durch Verordnung den Zeitpunkt der dahin gehenden Verpflichtung festfetzen. Der Bundes haushalt sowie jeder andere öffentliche Haushalt muß spätestens bis 30. Juni 1925 auf die Schillingrechnung umgestellt werden. Um die Buchhaltung nicht im Laufe des Jahres umändern zu müssen, haben sich jedoch, auch unter den Buchhandlungen, viele Firmen entschlossen, schon vom 1. Januar 1925 an die Bücher in Schillingen zu führen und demgemäß auch in Schillingen auszulicfern. ^bedauerlich ist es, daß das Postsparkasscnamt, mit dem ja jede größere Firma einen lebhaften Verkehr hat, vorläufig noch von dem ihr durch das Gesetz eingeräumten Rechte, die Konti der Kommittenten in Kronenwährung zu führen und die Rechnungsauszüge ebenso auszustellen, Gebrauch macht. Bel 41
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