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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1925-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1925
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 14, 17, Januar 1925, Almanach der Freude (kl, 8°, 145 und 14 Seiten) ist der für frohe Leute bestimmte heitere Kranz -betitelt, den der V e r l a g d e r D r c u d« (Georg Koch und Paul Zieg ler) in Wo l,f e n bütt el uns schenkt. Das hübsche U-m- schlagbitd, das der Leipziger E, Paul Schneider in gewohnt flot ter Linienführung schuf, heimelt -an: Ein rheinisches Mädchen inmitten lachender Weingärten, an deren Abhängen vorbei Vater Rhein seine sagenumwobene glitzernde Straße zieht. Wertvolle literarische Beiträge sind aus dem ewig sprudelnden Quell der Freude und des Humors entstanden. Herzerfrischende Humo resken, Anekdötchen und Schnurren lassen den Leser hell aus lachen und die Not der Gegenwart aus kurze Zeit vergessen, Namen wie Ernst von Wolzogen, Josef Wi-nckler, Fritz Müller- Partenkirchen, Roda Roda und manche andere Geistesritter des goldenen Humors neben Fritz Reuter, Gottfried Keller und Hch, Zschokke wechseln in launiger Folge und vervollständigen mit ihren bunt aneinandergereihten Köstlichkeiten den Almanach der Freude, Einige lustige Pröbchen aus dem von Paul Ziegler herausgegebenen »Anekdolerich« bilden -den harmonischen Aus klang, Ein hübsch gesetzter Anhang nennt uns die Bücher der heiteren Kunst aus dem Vevlag der Fr-eude, die mehr sind als bloße Unterhaltungsbücher, D a s L ach e n k o mmt v o -m H imm e l (kl, 8", 32 Seiten) ist die anmutige und hübsch ausgestattete Zusammenstellung be titelt, die die -Verlagsbuchhandlung Carl Stephenson in Wien -für -ihre schöne und wohlfeile Reihe »Die -lustigen Bücher« geschaffen hat. Köstliche Leseproben aus einigen humo ristischen Werken -des Verlags sind gegeben. Unwillkürlich wird der Wunsch erweckt, -die Bücher, di« -das Lachen so köstlich hervor locken, auch -zu besitzen. Der Hi- Almanach der Rupprechtp resse auf die Jahre 1 923 — 1 925 (kl, 8", 97 und 46 Seiten) ist unter der verständnisvollen Leitung -von Hans Ka-uders von der C, H, B e ck ' s ch e n -V e r l a g sb u ch h, Oskar Beck in M ü nchen als vielversprechende Verlagsprobe dargcboten, Bei träge von Oswald Spengler (»Der Sieger«, eine kleine novelli stische Skizze aus -dem Jahre 1910), -Max Scheler (Spinozas Ethik), dein Archivar des Nietzsche-Archivs Max Oehler (Nietzsches -Jugendschriften) und andere -gediegene Aussätze von bedeutenden und bekannten Schriftstellern verleihen dem Büch lein besonderen -Wert, Di« Worte »in msmorlam Oskar Beck« sind dem -Anhang vorangestellt, Worte der Pietät gedenken des genialen -Berussgenos-sen Geheimen Kommerzienrates v, vr- k, c, Oskar Beck, der kurz vor dem 59, Gedenktag seines Eintritts in -das väterliche Geschäft im 74, Jahr seines arbeitsreichen und gesegneten Lebens sür immer die -freundlichen -Augen schloß (s 22, Januar 1924), Der Anhang bietet eine Auswahl aus den Veröffentlichungen des C, H, Beckschen Verlags, Es sind hierbei treffliche Charakteristiken gegeben, z, B, Oswald Spengler von Hans Mühlestein, Leo -Froben-ius von G, F, Hartlau-b, Jo hannes Müller von Anton Fendrich usw. Trotz der Kleinheit der Thpe ist -der Druck gut lesbar, man merkt überall eine liebe- volle Bearbeitung wie auch sorgfältig« Durcharbeitung des mit künstlerischen Bild-beig-aben geschmückten Almanachs, Die 4, Folge des vornehmen Werbemittels Den Freun den des Verlags F, A, Blockhaus (kl, 8", 80 und 43 Seiten) in Leipzig gibt in erweiterter Form und erst malig unter Bei-gabe von Tafeln aus fast acht Bogen einen Querschnitt -über die Tätigkeit dieser -alten -Verlagsbuchhand lung in letzter Zeit, Geschickt gewählte Text- und Bildproben führen uns in verschiedene Ver-Iagswerke ein, Namen wie H, Carter (Die Öffnung der Gr-a-bka-mmer Tut-anch-Amuns), A, -Reischek (Dichtung eines Maoriköni-gs) und E. Schultz« (Die Erziehung der Neureichen) mögen willkürlich aus dem Kranze der Autoren, deren Werke für würdig befunden wurden, unter dem Greifen-Signet zu erscheinen, Erwähnung finden, l)r, Her mann Michel teilt -aus dem reichen Brockhausschen Archiv einen Brief August Wilhelm Schlegels vom 26, September 1817 mit. Es handelt -sich hierbei um -die interessante -Feststellung, daß Schlegel nicht der Verfasser — wie bisher allgemein angenom men wurde —, sondern nur der Übersetzer des im 1, Bande der - Zeitgenossen abgedruckten Lebensabrisses des Franzosen Jacques' Neck-er ist. Während v>, Plisckske auf den nächsten Blättern Zweck und Ziel« der -für alle Schichten unseres Volkes bestimmten Sammlung »Alte Reisen und Abenteuer« -erläutert, 'plaudert Emil Ludwig seui-lletonistisch über das -bekannte Handbuch des Wissens »Der -Neue Brockha-us«, Mit dem nun folgenden Ver lagsbericht des Jahres 1924 ist keine trocken« Aufzählung ge boten, In flottem Ton wird über die im vergangenen Jahr geleistete Verlagsarb-eit kurz berichtet, wobei nur der Haupt -sächlichsten Unternehmungen des Brockhausschen Verlages gedacht -werden konnte. Aus dieser interessanten Verlags- Übersicht soll nur auf die Neuauflagen zweier Kun-stmono graphien hingewiesen werden. Der 192l verstorbene und un- allen unvergeßliche Albert Brockhaus ist auch als Ver fasser der jetzt -in 3, Auflage -vorliegenden Abhandlung über japanische Kleinplastit bekannt geworden. In seinem Netsuke ist ein vom 17, bis zum 20, Jahrhundert reichender geschieht licher überblick über die Entstehung und Entwicklung der in Ja pan -heimischen Schnitzkunst geboten. Das seit langem vergriffene Werk des bekannten Kunsthistorikers und ehemaligen Leiters des Florenzer Kunsthtstori-schen Instituts Professor Or, Heinrich Brockhaus »Die -Kunst in den Athos-K-löstern« liegt jetzt in zweiter vermehrter und verbesserter Auflage vor. Es mag hier bei der Hinweis gestattet sein, daß Prof, Brockhaus zu dem überraschenden Forschungsergebnis -gekommen ist, -wie am An sang der Zusätze in -seinen »Athosklöster-n-« zu lesen steht, daß das Athoslaud als ein Vorbild für das Land Utopien des Thomas Morus anzUsöhen ist! Mehrere Seiten dieses -den Brockhausschen -Freunden gewidmeten Werbemittels sind mir beachtenswerten Besprechungen über die Verlagswcrkc angesüllt, die einen gutgewählten Auftakt zu dem Anhang — deni Verlagskatalog — geben. Es sind hier auf 40 Seilen die jetzt lieferbaren bedeutenderen Bücher des Verlags mit genauen Tiiel- angaben gruppenweise zusammengestellt, (Fortsetzung folgt,) Das Strafrecht in der Neichsversicherungsordnung. Von Alfred L a s s o n - Berlin. Wer sich gegen gesetzliche Vorschriften vergeht, macht sich strafbar. Das gilt nicht nnr für Vergehen oder Verbrechen i>n Zinne des Straf gesetzbuches, anch alle sonstigen Gesetze sz. B. Steuer- und soziale Ge setze) enthalten Strafandrohungen. Kür jeden irgendwie Beteiligten ist es wichtig, ans diese Seite der sozialen Gesetzgebung, der im allgemei nen keine besondere Beachtung geschenkt wird, einmal hingewiesen zu werden. Die in der Neichsversicherungsordnung (N.V.O.) enthaltenen Strafandrohungen stehen mit den einzelnen Zweigen der Sozialver sicherung ^tranken-, Invaliden- und Unfallversicherung) in engerem Zusammenhänge, sic bilden die Schlnßbestiinmnngen des 2., 3. und 4. Buches des Gesetzes. Außerdem hat aber die N.VO. in den ge meinsamen, alle drei Versichernngszweige betreffenden Teil Verbote und Strasvorschristen ausgenommen, die sich namentlich auf Schutz der ehrenamtlich in der Neichsversichcrung tätigen Versicherten, Schutz der Versicherten gegen Benachteiligung durch Sondcrabkommen. ans Schweigegebote und Krankheiten. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse beziehen. Die nach den Bestimmungen des Gesetzes zu verhängenden Stra fen sind Geld- und Freiheitsstrafen. Daneben kann anch u, U. auf V e r l n st der b ii r,g erli ch c n Ehre n rechte erkannt werden: sie gliedern sich in Kriminal-, Erekutiv- und Ordnnngs- strasen. Das Gesetz gebraucht zwar diesen Ausdruck nicht, sondern es spricht im allgemeinen von Geldstrafen. Gleichwohl gibt der Ausdruck Ordnungsstrafe den Charakter der Strafe treffend wieder. Die Ordnungsstrafe hat den Zweck, einen geordneten Geschäftsbe trieb der einzelnen Versichcrnngsarten zu gewährleisten. Sic ist nicht ans eine Stufe mit der Kriminalstrase zu stellen, die von den ordent lichen Gerichten verhän'gt wird, weil hier ein Schutz der allgemein öffentlichen Interessen bezweckt wird. Deshalb besteht hinsichtlich der Ordnungsstrafen wohl eine Strafbefugnis, aber keine Stras- pflicht der Versichcrnngsorganc. Allerdings ist cs nicht ausge schlossen, daß eine von einer Vcrsichernngsbchörde mit Strafe belegte Handlung oder Unterlassung zugleich kriminell geahndet werden kann, Ebenso kann eine Ordnungsstrafe mit einer Erekntivstrafe Zusammen treffen. Letztere können solange wiederholt werden, bis der gesetz lichen Pflicht genügt ist.
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