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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1925
- Strukturtyp
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- 1925-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1925
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. KK97 x° 92, 21. April 1925. zettel, auch sonst sehr nachteilig für Handel und Industrie erwiesen, sodaß ihre Beseitigung und die Wiedereinführung der früheren Bestimmungen unbedingt gefordert werden müssen. Lebhaft geklagt wird über die Höhe der Postgebühren für Postsendungen nach dem Ausland. Es besteht die Möglichkeit, daß die verschiedenen Länder zwecks Verbilligung des Drucksachen versandes Sondervercinbarungen abschließen. Wir haben das Reichspostministerium gebeten, diese Möglichkeit auszunutzcn. Obwohl eine bestimmte Zusage noch nicht gegeben ist, hegen wir die Hoffnung, daß die deutsche Reichspost dem Beispiel anderer Länder folgt und eine Herabsetzung des Portos für Drucksachen nach dem Ausland herbeiführt. Das deutsche Buch kann den Wettbewerb mit den Erzeugnissen anderer Länder nur bestehen, wenn für seine Beförderung die gleichen günstigen Bedingungen wie in anderen Staaten geschaffen werden. Zu erwähnen sind regelmäßig wicderkehrende Besprechungen in der Oberpostdirektion Leipzig, bei denen der Buchhandel für seine Wünsche immer weitestgehende Berücksichtigung gefunden hat, namentlich soweit es sich um Verbesserungen des eigentlichen Leip ziger Verkehrs handelt. Die Handelsverträge. Der Wegfall der im Vertrag von Versailles für die deutsche Wirtschaft aufgerichtetcn außenhandelspolitischen Schranken hat zu einer Überflutung der deutschen amtlichen Stellen mit Ver handlungen über die Schaffung neuer Handelsverträge geführt. Es sind kaum genügend sachkundige Persönlichkeiten vorhanden, um den auf einmal auftretenden Anforderungen gerecht zu werden. Mit um so größeren! Nachdruck müssen alle Wirtschaftsverbändc sich diesein neuen Anfgabenkreis zuwenden und die Arbeiten der staatlichen Funktionäre überwachen, um rechtzeitig Wünsche und Gegenvorschläge unterbreiten zu können. Auch für den Börsenverein ist hier ein neues Arbeitsgebiet von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung entstanden. Der Buchhandel ist keineswegs, wie manche Berufsangchörige glauben, an diesen Fragen uninteressiert. Gewiß sehen es manche Kultur staaten als selbstverständlich an, den Geistesprodukten völlige Ein- suhrsreihcit zuzugestehen. Es bestehen aber die verschiedensten Varianten im bunten Gemisch der Zollverträge. Teils besteht die Freiheit nur für Werke in fremder Sprache, während sich das heimische Vcrlagsgewerbe durch Zoll auf die im Ausland ver legten Werke in der Landessprache zu schützen sucht. Vor allen Dingen weiß das Buchbindereigcwerbe in vielen Fällen die Ein fuhr gebundener Bücher zu erschweren, obwohl gerade die Unter scheidung zwischen gebundenen und ungebundenen Büchern für den deutschen Verlag nicht inehr von gleicher Bedeutung ist wie in früheren Zeiten, als die meisten Bücher broschiert erschienen. Sodann geht es bei diesen Verhandlungen ja nicht nur um Bücher selbst, sondern um alle Gattungen des Verlagsgcwerbes, ange- fangcn vom Musikstück, dem Kunstblatt und der Landkarte bis zum Prospekt und sonstigem gedruckten Werbematerial. Es ist selbstverständlich, daß sich der Börsenverein grundsätzlich für die Zollfreiheit aller Verlagserscheinungen einsetzt. Wo dies nicht erreichbar scheint, muß zum wenigsten die Meistbegünstigung an- gcstrebt werden. Wir werden »ns ans das entschiedenste gegen die bereits erwähnten Bestrebungen gewisser schweizer Kreise wenden, auf die Einfuhr gebundener und ungebundener deutscher Literatur einen Einfuhrzoll von 20 und 5 Francs für lOO Kilogramm durchzuführen, ebenso wie wir solchen Bestrebungen auch bei anderen Ländern entgegentreten, wenn sic auch als Ab satzgebiet der Schweiz nicht im entferntesten nahekommen. Als durch die moderne Entwicklung überholt müssen auch die spitz findig anmutendcn Unterscheidungen zwischen dem gebundenen und ungebundenen Buch fallen. Will man dem Geiste, der Musik und der Kunst Freiheit geben, so soll man nicht kleinlich unter scheiden, ob sie in Leinen oder nur broschiert dargeboten werden. Satzungsreform. Bei den Besprechungen in dem von der letzten Hauptver sammlung eingesetzten Ausschuß zur Vorbereitung eitler Satzungs reform stellte es sich immer deutlicher heraus, daß, wie schon vor drei Jahren bei dem Kampf um den Entwurf ^ der damaligen Satzungsänderung, die Forderung des Verlages, auf dem Gebiete des buchhändlerischen Verkehrs- und Verkaufsrechts gegen Über stimmung durch das zahlenmäßig stärkere Sortiment in der Haupt versammlung gesichert zu sein, das Hauptproblem bildet. Wenn auch das Sortiment nicht mehr in gleichem Maße wie früher zum Widerstand gegen eine Erfüllung dieser Forderung entschlossen zu sein scheint, so verlangt es doch seinerseits Sicherung seinen lebenswichtigen Interessen durch den Verlag. In wiederholten Besprechungen zwischen den Vorständen des Börsenvereins, des- Verlegervereins und der Buchhändlergilde ist man dahin über eingekommen, zunächst einmal zu versuchen, im Wege des Ver trages eine Regelung durchzuführen, die später, falls sie sich be währt, in der Satzung verankert werden könnte. Dieser Vertrag ist bereits abgeschlossen und in Kraft getreten. Von der Be antragung einer Satzungsänderung und der gegebenenfalls er forderlichen Einsetzung eines Prüfungsausschusses gemäß Z 52 der Satzung soll vorläufig abgesehen werden. Der Antrag soll erst zur Hauptversammlung 1926 gestellt werden, falls die Beratungen des im Vertrag vorgesehenen Ausschusses fruchtbare Ergebnisse gezeitigt haben. Hl Organisation. Vorstand. Das Berichtsjahr mit seinen ungeklärten Verhältnissen brachte für die Mitglieder des Vorstandes ein reichliches Maß von Arbeit. Da nicht alle Aufgaben im Umlaufverfahrcn zu erledigen waren, manche überhaupt nur in mündlicher Besprechung der Klärung zugeführt werden konnten, machten sich 7 Sitzungen nötig, die meist gleichzeitig zu Besprechungen mit den Vorständen des Ver legervereins, der Gilde, sonstiger Verbände und mit Behörden verbunden wurden. Die Entwicklung wird dahin führen, daß wir noch manche der bisher dem Vorstand obliegenden Aufgaben der Geschäftsleitung allein überlassen oder sie auf einzelne Vorstandsmitglieder übertragen, sodaß sich für den Gesamtvor stand eine Entlastung ergibt. Die Erfahrung wird hier den rich tigen Weg weisen. Leider ist es Herrn vr. Oskar Siebeck aus Gesundheitsrück sichten nicht möglich, sein Amt als Zweiter Vorsteher weitcrzu- führen. Mit großem Bedauern sehen wir ihn nach so kurzer Zeit aus unserem Kreise scheiden. Auch an dieser Stelle sprechen wir Herrn vr. Siebeck für die im verflossenen Jahr dem Börsen verein geleisteten wertvollen Dienste herzlichsten Dank aus. Ausschüsse. Die Mitglieder der Ausschüsse des Börsenvereins haben in bewährter Weise die Arbeit des Vorstandes und der Geschäfts stelle unterstützt und beiden die Verantwortung erleichtert. Her vorzuheben ist insbesondere die Tätigkeit des Vereinsausschusses, der außer der Beratung der verschiedenen ihm vorgelegten Fragen in mehreren Fällen satzungsgemäß über die Ausschließung von Mitgliedern oder den Verlust der Mitgliedschaft zu befinden hatte. Dein Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht oblag unter Füh rung seines verdienstvollen Vorsitzenden, des Herrn Robert Voigt länder, die Beratung der Fragen zur Schaffung von Richtlinien für den Kunstverlag und der Verlängerung der Urheberrechts schutzfrist. Wiederholte Besprechungen hielten der Verlagsausschuß und sein zur Beratung der Redaktion des Börsenblattes einge setzter Unterausschuß ab. Ebenso wurden infolge der Renovie rungsarbeiten ini Buchhändlerhaus die Dienste des Hausverwal tungsausschusses öfter in Anspruch genommen. Eine einmalige Vollsitzung hielten der in der letzten Hauptversammlung zur Vor bereitung der Satzungsreform eingesetzte Ausschuß anläßlich der Stuttgarter Tagung und der Ausschuß Deutsche Gesellschaft für Auslandsbuchhandei im März 1925 ab. Für Buchwerbnugs- und Steuerfragen haben wir gemeinsam mit dem Wahlausschuß ge mäß Z 41 der Satzung außerordentliche Ausschüsse eingesetzt, in denen sämtliche Fachverbände des Buchhandels gleichmäßig ver treten sind. Ganz besonderer Dank gebührt in diesem Jahre dem Festaus schuß und seinem Vorsitzenden, Herrn Johannes Friedrich Dürr. Wenn die Jubiläumstage ein Ereignis werden, an das alle Teil nehmer noch nach Jahren gerne zurückdenken werden, so gebühr! das Verdienst daran nicht zuletzt dem Festausschuß. 879*
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