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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1925
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- 1925-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1925
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des Gebrauches der Muttersprache völlig entwöhnt; das Bedürfnis nach dem deutschen Buch wird abgctötet. Dabei kann die ein heimische Bevölkerung in Anbetracht des niedrigen Lirestandes deutsche Verlagscrzeugnisse schon jetzt nicht mehr kaufen. Die Kosten einer Buchanschaffung stehen in schroffem Gegensatz zu der sonstigen Preislage. Die Lage des Buchhandels ist daher wenig rosig; alle seine Anstrengungen auf Hebung des Absatzes stoßen auf größte Schwierigkeiten. Aus Polen wird vor allen Dingen über die Höhe der Spe sen geklagt, die ein weitgehendes Entgegenkommen des Verlags wünschenswert erscheinen lassen, zumal da jetzt keine besonderen Zu schläge berechnet werden, sondern nur die tatsächlich durch die Versendung und eventuelle Verzollung erwachsenen besonderen Spesen. Der Umsatz 1924 war nicht so schlecht wie im Jahre 1923; manche alte Kunden haben sich wieder eingefunden; ins besondere war auch das Weihnachtsgeschäft besser, als nian eigent lich erwartet hatte. Die deutschen Buchhändler Lettlands klagen über Ab satzschwierigkeiten einmal infolge der hohen deutschen Preise und zum anderen infolge der Erschwerungen, die sich auch für sie aus der politischen Lage ergeben. Es war zu verschiedenen Malen für den Börscnverein Gelegenheit gegeben, gegen Schleuderfirmcn vorzugehen, die in Riga den Mitgliedern des Börsenvereins das Leben schwer machten. II. Tätigkeitsbericht. Der Schutz des Ladenpreises. In Zeiten allgemeiner Absatznot und mangelnder Anpassung der Preise an die sinkende Kaufkraft sind Festpreise besonders starken Angriffen ausgcsetzt. Das Ladenprcisprinzip konnte nur stark erschüttert aus der Inflationszeit hervorgehen. Es ließ sich nicht erwarten, daß alsbald mit der Stabilisierung geordnete Verhältnisse wiederkehren würden. Der Drang zur Umgehung des Ladenpreises übertraf aber doch alle Erwartungen; noch nie mals in der langen Zeit seit seiner Einführung ist er wohl so heftigen Anstürmen begegnet wie im Laufe des Berichtsjahres. Die Ursachen hierfür liegen klar zutage. Für den Verlag handelte es sich vielfach darum, unter Ausdehnung der in den §8 11 und 12 der buchhändlcrischen Verkaufsordnung niederge legten Prinzipien Anreizpreise zu schaffen, die dem Publikum den Kauf zu einem Vorzugspreis als besonders vorteilhaft erscheinen lassen sollten. Im Handel aber waren es vor allem nicht an erkannte Firmen, die durch wilde Schleuder» Kundenfang zu treiben suchten. Die Anwendung der Ausnahmebestimmungen in den ߧ 11 und 12 der buchhändlerischcn Verkaufsordnung war nicht zu be anstanden, soweit sie sich in ordnungsmäßigem Rahmen hielt, soweit also entweder eine finanzielle Mitwirkung von Behörden, Vereinen oder sonstigen Personenmehrheitcn oder dergleichen vor lag oder soweit es sich um einen Partiebezug derartiger Stellen im Ausnahmefall handelte. Dabei war aber darauf hinzuweisen, daß billigerweise dem Sortiment durch Bekanntgabe der Vorzugs bedingungen Gelegenheit zu bieten war, zum gleichen Preise zu liefern. Als unzulässig mußten wir es dagegen bezeichnen, wenn der Verleger mit Vorzugspreisen erst hervortrat, nachdem das Sortiment sich für die Neuerscheinung schon verwandt und Be stellungen zum regulären Preis auch aus denjenigen Kreisen ent gegengenommen hatte, an die das Vorzugsangebot gerichtet war. Ebenso bedeutet es eine Umgehung der Verkaufsordnung, wenn das Borzugsangebot in Form von Provisionsgewährung an nicht gewerbsmäßige Mittelspersonen, etwa an Betriebsangehörige oder an Beanite erlassen wurde, oder wenn gar nur Sammel listen hinausgegeben wurden, bei denen sämtliche auf ihr ver zeichnet« Personen den Vorzugspreis erhielten. Es liegt in der Natur der Dinge, daß solche Vorzugsangebote nur so lange die erhoffte Wirkung ausüben, als sie auf Aus nahmefälle beschränkt bleiben. Der Anreiz entfällt, wenn die Angebote allgemein üblich werden. Dann drohen sie, sich zu einem Zwang auszuwachsen, der für jede Neuerscheinung ange wandt werden möchte. Während früher hauptsächlich nur im wissenschaftlichen Verlag diese Methode üblich war, wurde sie in letzter Zeit von verschiedenen anderen Verlagszweigen ebenfalls «Vr-evblstt s. DeuU^en Buchhandel. »S. Jahrgang. angewandt. Alsbald setzte aber die Erkenntnis ein, daß man sich auf abschüssiger Bahn bewege. Wir sind bemüht, mit einzelnen Verlagszweigen Vereinbarungen zu treffen, um einem überhand nehmen dieser Übung in den genannten Verlagszweigen beizeiten vorzubeugen. Bei der Schleuderei schlechthin war scharf zu scheiden zwischen dem Abstoßen älterer, aus minderwertigem Material hergestellter Bestände und neuer Literatur. Der Verkauf von Werken aus minderwertigem Material zu herabgesetzten Preisen kann nur mit allen Mitteln gefördert werden; er reinigt das Lager und macht den Weg für die Neuproduktion frei. Wir sahen uns aber genötigt, darauf hinzuweisen, daß keineswegs der Ankauf größerer Bestände aus Zwischcnhand oder direkt vom Verleger mit beson ders hohen Rabatten ohne weiteres genügt, den Ladenpreis der Ware als aufgehoben zu betrachten. Die Kapitalnot nnd die Ge fahr, Bestände auch neuester Herstellung unverkäuflich liegen zu behalten, zwingen oft den Verleger, bei ihrer Lieferung weitgehen des Entgegenkommen zu zeigen. Er ist dann verpflichtet, Siche rungen für Jnnehaltung des Ladenpreises zu treffen, will er sich nicht Ersatzansprüchen seitens des geschädigten Sortiments aussetzen. Die Verfolgung notorischer Schleuderei war uns durch die Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 erschwert. Z 9 dieser Verordnung be stimmt, daß Sperren nur mit Einwilligung des Vorsitzenden des Kartellgerichts verhängt werden dürfen. Nachdem aber diese Bewilligung in einzelnen Fällen erteilt worden ist, läßt sich hoffen, daß wir sie in allen Fällen geflissentlicher Verletzung des Ladenpreisprinzipes erhalten. Um aber erfolgreich durchgreifen zu können, muß der Verlag Willens sein, die Maßnahmen des Börsenvereins zu decken. Es fanden, um ein Zusammengehen der Verbände zu erzielen, wiederholte Verhandlungen zwischen den Vorständen der Fachverbände statt. Wir hoffen, daß es ge lingen wird, zu einer für die Gesamtheit dienlichen Lösung zu gelangen. Der Spesenaufschlag. In ausführlichen Eingaben wurde immer wieder versucht, die maßgebenden Regierungsstellen von der Notwendigkeit des Spesenaufschlages zu überzeugen. Wir fanden damit kein Gehör, über diese Verhandlungen wurden die Mitglieder durch Abdruck des gesamten Materials im Börsenblatt ausführlich unterrichtet, auch wurde eine entsprechende Aufklärung der Preisprüfungs stellen und Staatsanwaltschaften durch ein eingehendes Rund schreiben veranlaßt. Die Verhältnisse waren stärker als die Wünsche des vertreibenden Buchhandels und führten in Zeiten des allgemein von der Regierung befürworteten Preisabbaues zu einem immer weitere Kreise ziehenden Verzicht auf die Er hebung des Zuschlages. Ein Schutz des Aufschlages war für den Börscnverein nicht mehr möglich, da ihm sowohl durch das Preis treibereirecht als auch durch die Kartellgesctzgebung die Hände gebunden waren. Auch die Kreisvereine mußten in zunehmen dem Maße unter dem Druck der Preisprüfungsstellcn auf die Durchführung eines Schutzes verzichten, soweit es nicht gelang, für Zeitschriften oder besondere Büchergattungen die Anerkennung eines örtlichen Zuschlages zu erreichen. Rabattansprüche der Bibliotheken. Der Abbau des Spesenaufschlages war für manche Staats und Universitätsbibliotheken Veranlassung, vom ortsansässigen Sortiment einen Nachlaß auf ihre Bezüge zu fordern. Sie fußten dabei auf den Verhältnissen dex Vorkriegszeit; damals wurden auf Grund besonderer Beschlüsse der Kreisvereine Bibliotheken mit bestimmtem Vermehrungsetat Nachlasse gewährt. Bei den neuerlichen Forderungen der Bibliotheken wird über sehen, daß sich die wirtschaftliche Lage wesentlich verändert hat. Die Spesenlast des Sortiments ist außerordentlich gewachsen. Der Geschäftsverkehr mit den Bibliotheken erfordert besondere Auf wendungen; namentlich bringen die Ansichtssendungen erhebliche Unkosten. Von seiten des Vorstandes konnte daher nur empfoh len werden, die Rabattwünsche der Bibliotheken abznweisen. 878
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