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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1925
- Strukturtyp
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- 1925-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1925
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- Deutsch
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Belieferung der Volksbibliotheken. Unhaltbare Zustände haben sich bei der Belieferung der Ein- kaufszeutralen von Volksbibliothekcn ergeben. Es werden ihnen vom Verlag ordnungswidrige Nachlässe auf die Ladenpreise cin- geräumt, die zum Teil dazu verwendet werden, den Benutzern der Bibliotheken Werke mit Preisnachlässen zu liefern. Von verschie denen Einkaufszcntralcn wird auf diese Weise zur Stärkung der Betriebsmittel ein schwunghafter Buchhandel getrieben, der das Sortiment auf das empfindlichste schädigt. Die Leiter der Einkaufszentralen sollen bei ihren Rabatt forderungen gegenüber dem Verlag immer wieder auf ein Schreiben des Börsenvereinsvorstandes Hinweisen, aus dem sich das Einverständnis des Vorstandes, ja sogar seine Empfehlung eines Entgegenkommens ergeben soll. Wir betonen wiederholt, daß dieses Schreiben nicht existiert. Im Dezember 1920 ist ledig lich auf Grund vorausgegangener Verhandlungen mit einer leiten den Persönlichkeit in der Volksbüchereibcwegung zum Ausdruck gebracht worden, daß in Ausnahmefällen ein Entgegenkommen auf Grund von H 12 der Verkaufsordnung als zulässig erachtet werden müsse, beispielsweise wenn es sich um Bezüge größerer Bestände eines Werkes handle, die vielleicht von der Einkaufs zentrale sogar selbst gebunden würden. Zu betonen bleibt, daß der Börsenv'erein die hohe kulturelle und volksbildnerische Aufgabe der Bolksbibliotheken nicht verkennt und zu seinem Teil in jeder Weise bereit ist, diese Bestrebungen zu fördern. Nur darf die Bewegung nicht auf dem Rücken des Buchhandels ausgetragen werden, indem die Betriebsmittel hauptsächlich aus Buchhandelsgeschäften gezogen werden. Sie -aufzubringen sind vielmehr alle Volksteile, sei es im Wege öffent licher oder privater Unterstützung, berufen. Zugabeunwesen. Unlauterer Wettbewerb. Wie in allen Zweigen des Kleinhandels fehlte es auch im 'Buchhandel nicht an Versuchen, die Kauflust durch Zugaben an zureizen. Würden solche Versuche auf Einzelfälle beschränkt blei ben, so ließe sich stillschweigend darüber hinweggehen. Erfah rungsgemäß steckt aber das Beispiel bazillenhaft an; was erst als Anreiz im Einzelsall seinen Zweck vielleicht erfüllt, wird nunmehr nicht nur Gewohnheit, sondern vom Käufer gefordertes »gutes Recht«. Den Zugaben, insbesondere von Schülerkalendern beim Schulbuchgeschäft, war deshalb mit aller Entschiedenheit unter Hinweis auf die Bestimmungen der Verkaufsordnung zu widersprechen. Leider war auch auf dem Gebiet der Bücheranpreisung eine gewisse Verwilderung zu beobachten; insbesondere zeichneten sich einige dem Börsenverein nicht angehörende Firmen durch markt schreierische Inserate in der Tagespresse aus. Im allgemeinen hat wohl der deutsche Bücherleser noch so guten Geschmack, daß -er auf solche Inserate nicht eingeht; auch weiß er, daß das gute Buch in jeder Buchhandlung zum gleichen Preis zu kaufen ist. Wo es sich aber im Einzelfall um Reklameüberspannung in Ver bindung mit Schleuderet handelte, sind wir mit Erfolg einge- -schritten. Schädigung des Gewerbes durch Staatsbetriebe. Schon die letzte Hauptversammlung bot Gelegenheit, in einer Resolution gegen das Bestreben verschiedener behördlicher Stellen Einspruch einzulegen, dem privaten Gewerbe Konkurrenz zu be reiten. Der Kampf ist zu ungleich, als daß er von der Interessen vertretung ruhig hingenommen werden könnte: auf der einen Seite sich ständig steigernde Lasten und Absatzrückgang, auf der anderen Steuerfreiheit, billigste oster gar keine Miete, da öffent liche Gebäude zur Verfügung stehen, und sonstige Freiheiten, die ohne weiteres das Übergewicht geben müssen. Es fanden Verhandlungen statt, die sich gegen die Aus dehnungsbestrebungen der Reichsdruckerei richteten. Der Buch handel wurde dabei von Berliner Stellen aufs beste unterstützt und hat die Zusicherung erhalten, daß sich die Reichsdruckerei, ab gesehen von der Herausgabe von Kunstdrucken, auf ganz bestimmte Spezialgebiete beschränken wird. Zu eingehenden Besprechungen im Reichsministerium des Innern gaben die Erweiterungsbe- strevungen der Reichskartcustclle Veranlassung, über die seitens des Privaten Landkartenverlagcs bewegte Klage geführt wurde. Die Stellung des Börsenvereins ging dahin, daß sich die Reichs kartenstelle auf die ihr vor dem Kriege Anstehenden Aufgaben beschränken müsse. Eine so weitgehende Zusage war aber nicht zu erlangen. Es wurde ciugewendct, daß sich die Reichskartenstelle jetzt wirtschaftlich selbst erhalten und deshalb kaufmännische Ar beiten, d. h. gewinnbringende Unternehmungen betreiben müsse. Die Verhandlungen sind noch im Gange. Wir hoffen, daß eS gelingen wird, zu einer die Interessen des Laudkartenverlnges wahrenden Vereinbarung zu kommen. Eingaben in ähnlichen Angelegenheiten gelangten an die Hauptverwaltung der Reichseisenbahn wegen der Einrichtung eines buchhäudlerischeu Betriebs im Reichsverkehrsministerium und an das Reichsarbeitsmiuisterium. In beiden Fällen kam es zu einer befriedigenden Lösung der Angelegenheit. Konkurrenz durch Beamten-Organisationen. Bestrebungen zu konsumgeuossenschaftlicheu Zusammenschlüs sen waren von jeher in der Beamtenschaft vorhanden; sie sind infolge der wirtschaftlich ungünstigen Lage in letzter Zeit beson ders stark hervorgetreten. Nicht allein der Buchhandel, sondern auch andere Gewerbezweige sind betroffen, wie Entschließungen sowohl der Hautztgemciuschaft des Einzelhandels wie des Zen tralverbandes des deutschen Großhandels zeigen. Der Buchhandel hat das größte Interesse daran, sich dieser ablehnenden Stellungnahme auzuschließcn. Pflicht des Staates ist es, seinen Beamten Gehälter zu gewähren, die ihnen ein aus kömmliches Dasein ermöglichen. Als völlig abwegig muß es be zeichnet werden, wenn von Vorgesetzten Dienstbehörden der Handel in den Dienststuuden gerade mit Rücksicht darauf geduldet wird, daß das schmale Gehalt durch verbilligten Bezug einen Ausgleich erfährt. Das heißt die Dinge aus den Kopf stellen. Die Dul dung solcher nebenamtlichen Tätigkeit in den Dienststunden be deutet doch nichts anderes, als daß die Arbeitskraft der Beamten ihren eigentlichen Dienstgeschäftcn entzogen wird, sodaß schließ lich mehr Beamteustellen nötig sind, als der eigentlichen Dienst erfüllung entspricht. Die Mehrzahl erfordert aber eine größere Zahl von Gehältern, die zur Verringerung des einzelnen Ein kommens führen muß, weil der Etat nur eine genau umgrenzte Gesamtsumme vorsieht. Es muß Verwunderung erwecken, wenn ein preußisches Ministerium ablehnt, seinen Einfluß auf den Preußischen Lehrerverein geltend zu machen, der einen Buchver trieb eingerichtet hat, und diese Ablehnung damit begründet, daß es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handle. Der Beamte hat nur eine Dienstpflicht, und zwar die gegenüber dem Staate. Die Übernahme gewerblicher Tätigkeit muß ihm unbedingt unter sagt werden, auch wenn sie nur ehrenamtlich erfolgt. Der Börsen- vercin wird zusammen mit anderen Organisationen dafür cin- zutreten wissen, daß die Interessen seiner Mitglieder nicht weiter hin geschädigt werden. Mit besonderem Nachdruck hätten wir auch auf den Miß brauch amtlicher Diensträume zu solchen Geschäftszwccken hinzu weisen. Beispielsweise hat der Wirtschaftsverbaud deutscher An wälte in Berliner Gerichtsgebäuden Bücherverknufsstclleu ein gerichtet, die nicht nur seine eigenen Mitglieder, sondern auch das gesamte Beamtcnpersonal mit Büchern versorgen. Bis jetzt haben nur mit unseren Vorstellungen keine Erfolge erzielt; es wird uns aber hoffentlich auf dem Wege über die Parlaniente gelingen. Vereinsbuchhandel. Auch der Zusammenschluß von Konsumentenkreiscn in irgend einer Rcchtssorm, sei es als Verein, als Gesellschaft mit be- chränkter Haftung oder als Genossenschaft, zu herskcllendcn oder vertreibenden Buchhandclsfirmcn hat noch niemals so geblüht wie im Berichtsjahr. Hauptveranlassung für diese Entwicklung ist der Anreiz, entweder die dem Gewerbe zuflicßcnden Gewinne auszusparen und dadurch zu billigeren Preisen zu kommen, ins besondere auch die Vorteile des Großeinkaufs ausnntzen zu können, oder die erzielten Gewinne irgendwelchen idealen oder sonstigen Zwecken zuzuführen. Die Gründungen bedeuten nicht nur eine
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