Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192504250
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19250425
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
- Monat1925-04
- Tag1925-04-25
- Monat1925-04
- Jahr1925
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mung nach Grund- und Schlüsselzahl über, ohne den Verfasser zu fragen. Infolgedessen trat fortlaufend eine Erhöhung des Bnch- preises ein. Der Verfasser glaubte, daraus weitere Ansprüche her leiten zu können, und erhob Ansprüche auf Nachzahlung. Als keine Einigung erzielt wurde, Hefchrütt er den Klageweg. Ter Kläger berief sich nunmehr auf fein Rücktrittsrecht wegen Verstoßes gegen 8 21 des Verlagsrechts. (Zur Erhöhung des Ladenpreises bedarf es stets der Zustimmung des Verfassers.) In der Klage verlangte er Feststellung, daß er an den Vertrag nicht mehr gebunden sei und daß die Beklagte jeden weiteren Vertrieb des Werltes zu unterlassen habe. Das Landgericht gab der Klage statt; das Oberlandesgericht Jena erkannte ans A b wer s u n g. Die vom Kläger gegen bas oberlandes- gerichtliche Urteil beim R e i ch s g e ri cht eingelegte Revision ist ohne Erfolg geblieben und vom höchsten Gerichtshof znriickge- wiesen worden. Die r e-i ch sg e r i ch tli ch e n E ut s ch e i d u n gs- g r-ü n d e hierzu-besagen -im wesentlichen folgendes: Der Klageanspruch ist »ach dem Gesetz iiber das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 zu be urteilen. Das Oberlandesgericht kommt rechtlich! bedenken-frei zu der Annahme, daß die Beklagte auf Grund der gegebenen Jnfl-ationsver- hältnifse allerdings eine dauernde Erhöhung des Laden preises vorgenommen habe. Unter den -in Betracht kommenden Verhältnissen gewinnt das Oberlandesgericht jedoch die Überzeugung, daß der Verstoß der Beklagten gegen 8 21 des Verlagsgejsetzes n u r unerheblich, der deswegen erklärte Rücktritt -des Klä gers mithin ungerechtfertigt sei. Der Kläger Hache auch gar nicht nachgew'iefen, Laß er in seinen Honoraransprüchen geschädigt worden fei. Bei Berücksichtigung der sofortigem Zahlung unter Zu grundelegung des Dollarkurses Hube der-Kläger sogar m ehr erhalten, als ihm nach seiinem ZahlnngSvorschlag bei der tropfcnwci-sen Zahlung zrgeslosisen sein würde. Die Rechtsansicht des Oberlandes-gerichts findet ,im Gesetz eine ausreichende Stütze. In rechtlicher Beziehung aber ist hier nicht über die Honorarnachforderung ziu befinden, sondern über Las geltend gemachte Rücktrittsrecht, das der Kläger aus Ver tragsverletzung herleitet. Deshalb- geht es auch fehl, wenn der Kläger von der Beklagten eine genaue Abrechnung verlangt. Die Einwendun gen der -Revision -des Klägers zeigen nirgends einen dem Urteil an haftenden Fehler. Allerdings kann auch die für -die Beklagte ver fochtene Ansicht nicht -gebilligt werden-, daß -die einseitige Erhöhung des Ladenpreises nicht unter die Vervielfältigung oder Verbreitung -des Werkes (88 82, 8t) Vcrl-agsgesetz) falle. In Rechts! ch re und Recht sprechung besteht Übereinstimmung, daß die eigenmächtige Erhöhung d--s Ladenpreises den Tatbestand -des 8 82 enthalten, also einen Mick- irittsg-rnnü bilden könne. Ein solches Ritckirittsr-echt steht dem- Ver fasser -über nicht,schlechthin ziu. Denn in der eigenmächtigen Er höhung des -Ladenpreises kann! nicht, wie die Revision meint, schlecht hin und allgemein, ohne Rücksicht auf Anlaß, Umstände und- Maß der Erhöhung Grund zur Erschütterung des Vertrau-egs n-M eine solche Verletzung des Vertrags gesunden werden, die Len Verfasser erheblich benachteiligt. Die vom Kläger vertretene Ansicht hat die Stimmen des Schrifttums gegen sich. (Sv Köhler, Urheberrecht; Allseld, Dande, Mittelstaedt und Hillig.) Mir den gegenwärtigen Fall ist genügend dargeleg-t, daß dem Kläger -kein erheblicher Nachteil erwachsen ist, der als »besonderes Interesse« den sofortigen Rücktritt vom Vertrag rechtfertige» könnte. Hütte -ein Verleger wäh rend der Inflationszeit Sen Ladenpreis u-n-verändert gelassen, so hätte er nicht Mir die eigenen, -sondern auch die Interessen des Ver fassers verletzt, da -er dann das Buch tatsächlich verschleudert haben würde. Im weiteren wird in- den En-tscheidungsgründen noch näher dargelegt, daß der Kläger der Beklagten auch daraus keinen Vorwurf machen kann, daß nach September 1922 nicht nur eine der Geld entwertung angemessene, sondern- eine wirkliche Erhöhung des La denpreises eingetreten- und von der Beklagten- nicht mitgeteilt worden sei. D e r B ii ch h a nde l hattc eine Zeitlang versäumt, sich bei Bestimmung seiner Preise der G e l de n tw e r t n n -g a n - zu passen. Dies sollte nachgeholt werden. Da schleunigstes Handeln geboten war, so ist erklärlich und muß berücksichtigt werden, daß es vielfach nicht klar zum- Bewußtsein kam, ob- und in welchem Nmsange die getroffenen Maßnahmen eine wirkliche Erhöhung des Ladenpreises bedeuteten. Ja der Zweifel, ob es überhaupt eine solche gewesen- sei, läßt sich nicht schlechthin als-grundlos beiseiteschieben. Das Oberlandesgericht begeht keinen Rechtsirrtum, wenn es angesichts derartiger außerordentlicher Umstände annimmt, durch das Verhalten der Beklagten habe das Vertrauen des Klägers nicht erschüttert oder gar völlig beseitigt zu werden brauchen. (I 288/24, — 16. März 1928.) K. M.-L. «iichd, ckerei »no BeUag anstatt Merkur r»ktienge,tll>a,aft in Leipzig-Gautzsch. — Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924. Grundstück 13 925 — Ka e 101 15 Vottscheck 14 86 Maschinen 21 650 — Inventar 2 241 50 Mobiliar 1640 — Schriften 9 150 — B-rtaaskonto - . . 4 225 — Zettunaskonto . . - 1 — 179 29 Voiräte 1590 — 54 717 80 Kreditoren 227 80 Darlehn 565 — GlUNvit -Belastung . 13 925 — Aktienkapital.... 40 000 — 54 717 80 Als Vorstand ist Herr Verlagsdirektor Paul Linder in O-tzsv be stellt. AlS Au'sichtsrat wurden die Herren Bucharucke, eibesitzer Eiich Siltz in Neusatz a./Od-r. Verlagsbuchhändler Rudots Schick, Leipzig, und Herr Fabrikbesitzer Alfied Freitag in Meerane gewählt. (Leutscher Reichsanzeiger Nr. 83 vom 8. April 1925.) Gustav Kicpenhcuer Verlag A -G., Potsdam. — Gotdmarkeröffnunasknlanz per 1 1. 1924. Aktiva. Kasse einschl. Postscheck- und Währungskonto Deb toren Kontokorrent Werlpapierkonto Warenkoni Grunduückskonto Inventar Passiva. Bankkonto Akzepte Kreditoren Rtnkokonro für Hypothekenauswertung Attientapiial ..... RetervefondS 12 773 30 24 581 68 15 420 30 68 97 66 067 47 16 080 — 1800 — 136 781 72 15 740 99 4 127 — 17 701 39 11600 — 80 000 — 7 612 34 136 78H72 Vorstehende Erösfnungs-bil-anz wurde vo-n der -außerordentlichen Generalversammlung vom 28. November 1924 gen-ehmtg-k. Gleichzeitig wurde die Umstellung der Gesellschaft folgender maßen beschlossen: Das Grundkapital wird von 8 Milüvnen Mark auf 8VV6V Mark herab gesetzt, wobei zwei der bisherigen Aktien zu -einer znfaminengelegt werden- und der Nennbetrag der Aktie aus 2i) Mark ermäßigt wird. Zur Abstempelung- der Aktien nfw. sind diese bis zum 3V. Mai 1928 bei dem Bankhaus Hagen L Co., Berlin W. 8, Charlottenstraßc 88, einzurciche-n. (Deutscher Reichs«,rzxiger Nr. 93 von, 22. April 1928.) Ausstellung Christian Günther in Breslau. — Die Buch- und Kunststube M a- x i m -i l i a n Avenari n s- in Breslau hat eine Ausstellung zur Erinnerung an den schlesischen Dichter Johann Christian Günther (1893—1!72-3) zuisammengebracht, ans der außer Büchern -und Handschriften Erinnerungen aller Art an de» Dichter und dessen beklagenswertes Schicksal gezeigt werden. Verkehrs-Ausstellung in München. — In München findet von Ende Mai bis Oktober eine Deutsche Verkehrs-Ausstel lung statt. Ter Alleinvertrieb- von Literatur über Bahn, See-, Binnenschiffahrt, Land- und Kraftverkehr usw. ist der Firma Georg Stille in Berit n übertragen worden, an die sich Verleger wende» könne». (Näheres s. Anzeige im Bbl. Nr. 93. S. 6719.) Amcrika-Vorträgc in München. — Die A r be i ts g e m c i n s ch a -f t s ü r b-u ch g e -w c r b liche F.-o rt -bildn n g in M ii n ch e n wird am 28. April im Steinicke-S-aal, Adalbertstraßc 16, einen- Licht bi ld-cr-V ortrag über Amerika vera-nstalten. Herr Alexander Olde n b o u r g, Gesellschafter der Firma R. Oldenb-ourg Komm.-Ges., wird über den- Buchdruck in- Amerika sprechen, während der zweite Schatzmeister des Börscnvereins, Herr Verlag-sbuchhündler Ernst
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder