Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1934
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- 1934-04-07
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- 07.04.1934
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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jhß 80, 7. April 1934. Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. unvergleichlicher Art gewertet werben mutz) ftir die Buchbesprechung säst nichts bedeutet, denn cs kamen aus 10» Antworten kaum 8, die überhaupt daran dachten, die Besprechungen im Funk zu erwähnen. Dagegen hat das aktuelle Buch durch die Zeitung auch wieder ge wonnen, weil in den Auszügen aus Büchern, in dem häufigen Aus tauchen bekannter Namen von Autoren, die im össentlichen Leben stehen und die volksverbunden sind, immer wieder die Zeitung das .handgreifliche- Werbemittel ist, weil der einsache Mann sehen will, was er in sich aufnehmen möchle, Klang ist hier Schall und Rauch, woher ja auch das Nebeneinander von Rundfunk und Zeitung für alle Zeiten gesichert erscheint. Auch dadurch, daß die Zeitung die Abbildungen lebender und toter Autoren bringt, wird sie zum lebendigen Vermittler zwischen Buch und Volk. Im Hinblick hieraus darf man ruhig annehmen, daß sich die ErsolgSguote um gut 10°/« steigern läßt, weil ja auch die ständigen Jubiläums- und Gedenkartikel immer wieder aus diesen und jenen Autor aufmerksam machen. Zusammensasscnd kann gesagt werden, daß von 181b an (also von der ersten Umfrage Hers eine geistigere Einstellung des Publikums in seinem Verhältnis zum Buch Platz gegriffen hat. Die Rezension spielt freilich nicht die Rolle, die vor zwanzig Jahren angenommen wurde, aber sie hat doch einen wesentlichen Anteil am Erfolg oder Mißerfolg eines Buches. Das Material ließe sich noch weiter nach Berussgruppcn, nach Blicherkategorien und anderen Umständen aus- werten, aber im Zusammenhang mit den vorgesundenen Resultaten mag dieses einfache Ergebnis genügen, das nur roh die Umrisse einer Motivstatistik zeigt, weil aus tausend Antworte» tausend verschiedene Seelen sprechen. Hundert Jahre Dörffling L Franke, Leipzig Am 7. April 1934 besteht die Firma Dörffling L Franke, Verlags buchhandlung und Kommissionsgeschäft in Leipzig, hundert Jahre. Ihr Gründer ist Karl Friedrich Dörffling, der am 7. April 1834 in Leipzig eine Buchhandlung eröffnete. Am 1. Februar 1848 trat Franz Theodor Franke als Teilhaber ein und von diesem Zeit punkte an hieß die Firma Dörffling L Franke. Siebzehn Jahre währte die gemeinsame Arbeit. Am 1. Juli 1865 wurde Franke Alleininhaber, nachdem sich Dörffling ins Privatleben zurückgezogen hatte. Bis 1882 führte Franke das Geschäft allein. Als Mitarbeiter hatte er seinen Neffen Friedrich Otto Goetze herangebildet, der am 1. Oktober 1882 das Unternehmen käuflich erwarb. Nach seinem Ab leben am 1. April 1904 ging das Geschäft in den Besitz der Witwe Marie Goetze geb. Friedrich über, deren ältester Sohn Herr Gustav Fritz Goetze am 1. Juli 1912 Teilhaber der Firma (offene Han delsgesellschaft) wurde. Die Leitung des Geschäfts liegt noch heute bei ihm. Die ersten Anfänge der Verlagsarbeit waren auf der Veröffent lichung von Jugendschriften und Schriften aus verschiedenen Fächern der Literatur gegründet. Sehr bald kamen religiöse Schriften, geist liche Gedichte usw. zum Druck. Beziehungen zu der Leipziger G-e- lehrtenwelt wurden angeknüpft. Durch die Herausgabe von Werken vornehmlich Leipziger Autoren erhielt der Verlag mehr und mehr wissenschaftlichen Charakter: Protestantische Theologie (wissenschaft liche und praktische) wurde Hauptgebiet des Verlages. Das größte Verlagsobjekt stellt »Keil-Delitzsch, Biblischer Kommentar über das Alte Testament« (16 Bände) und ein solcher von Keil und Nösgen über das Neue Testament (6 Bände) dar. Mit Luthardts Werken (nahezu 50 Werke und Schriften) war dem Verlage der größte Er folg beschicken. Dessen »Kompendium der Dogmatik« ist noch heute ein stark begehrtes Werk. Die musikalische Begabung Friedrich Otto Goetzes führte zur Angliederung einer Abteilung musikpädagogischer Werke an den Verlag. In richtiger Einschätzung der bedeutenden Arbeit Richard Hofmanns übernahm er dessen große »Praktische Jnstrumentations- lehre« in sieben Bänden (deutsche und englische Ausgabe). Leider war es Friedrich Otto Goetze infolge zu frühen Ablebens nicht vergönnt, diese Abteilung weiter auszubauen. Sein Sohn Fritz Goetze hat auch dieses Gebiet weitergepflegt im Gedenken an den Vater und in der Erwägung, daß die liberalen Strömungen in Kirche und Theologie für kommende Jahre eine Absatzminderung für die theologischen Werke des Verlages herbeifllhren könnten. Die erfolgreichen Nei- necke-BUcher über Kunstgesang, die großangelegte »Gesamtschule des Kunstgesanges« von Friedrich Leipoldt u. a. geben Zeugnis, daß die Abteilung »Musik« neue Bereicherung erfuhr. Aus dem Arbeitsgebiet »Theologie«, das nicht vernachlässigt wurde, seien aus der neueren Zeit einige Autoren- und Mitarbeiter namen angeführt: Althaus, v. Bezzel (Predigtwerk »Dienst und Opfer«), Elert, Jhmels, Jelke, Adolf Köberle (»Rechtfertigung und 310 Heiligung«), Laible (»Evangelium für jeden Tag«), Joh. Leipoldt (»Vom Jesusbilde der Gegenwart«), Sommerlath (»Der Sinn des Abendmahls«) u. a. Neben dem Buchverlag bildeten und bilden z. T. noch heute die Zeitschriften einen wertvollen Bestandteil des Ver lages. Von älteren Zeitschriften, die ihr Erscheinen eingestellt haben, seien genannt die »Zeitschrift für die gesamte lutherische Theologie und Kirche« und die »Zeitschrift für kirchliche Wissenschaft und kirch liches Leben«. Noch heute erscheinen: »Allgemeine Evangelisch-Luthe rische Kirchenzeitung« (67. Jahrgang), das Organ des Lutherischen Einigungswerkes und somit des Weltluthertums, ferner: »Das Theo logische Literaturblatt« (55. Jahrgang). Zum Schluß sei noch erwähnt, daß vor vielen Jahrzehnten dem Verlage ein Kommissionsgeschäft angegliedert wurde, das heute noch einen Geschäftszweig der Firma bildet. Betriebs- und Tarifordnung. Nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hat der Führer eines Betriebes, in dem in der Regel mindestens zwanzig Angestellte und Arbeiter beschäftigt sind, eine Betriebsordnung zu erlassen. Diese Betriebsordnung muß mindestens zwei Punkte regeln: »1, Anfang und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen; 2, Zeit und Art der Gewährung des Arbeitsentgeltes.« Die Höhe des Arbeitsentgeltes in die Betriebsordnung aus zunehmen, ist nicht vorgeschrieben, aber ausdrücklich freigestellt. Ge schieht dies, so handelt es sich zugleich um eine Tarifordnung des einzelnen Arbeitgebers, Diese soll Mindestsätze enthalten, jedoch einer den Leistungen entsprechenden Vergütung des einzelnen Betriebs angehörige» Raum lassen. In die Betriebsordnung müssen ferner folgende Arbeitsbedingungen ausgenommen werden, salls die nach stehenden jeweils angegebenen Voraussetzungen vorliegen: «8, Die Grundsätze für die Berechnung,der Akkord- oder Gedinge arbeit, soweit im Betriebe im Akkord oder Gedinge gearbeitet wird; 4, Bestimmungen über die Art, Höhe und Einziehung von Bußen, wen» solche vorgesehen werde»; 5. die Gründe, aus denen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer KUndigungssrist erfolgen darf, soweit es nicht bei den gesetzlichen Gründen bewenden soll; 8, die Verwendung der durch rechtswidrige Auslösung des Ar- beitsverhältnisses verwirkten Entgeltbeträge, soweit die Ver wirkung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Be triebsordnung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist,« Darüber hinaus können weitere Bestimmungen über sonstige Arbeitsbedingungen und über die Ordnung des Betriebs, das Ver halten der Beschäftigten im Betriebe und über die Verhütung von Unfällen ln die Betriebsordnung ausgenommen werden, die natür lich nicht gegen zwingende Vorschriften von Gesetzen und Nechtsver- ordnungen verstoßen dürfen. Die Betriebsordnung tritt, soweit nicht ein anderer Zeitpunkt festgesetzt ist, am Tage nach ihrem Aushang in Kraft, Ein Abdruck der Betriebsordnung ist in jeder Betriebsabteilung an geeigneter, den Angehörigen des Betriebs zugänglicher Stelle auszuhängen. Außerdem ist jedem Betriebsangehörigen auf Verlange» ein Abdruck auszuhändigen. Ist auch die Höhe des Arbeitsentgeltes durch die Betriebsordnung geregelt, so hat in einem Betrieb, der in der Regel mindestens fünfzig Leute beschäftigt, der Führer des Betriebs zwei Abdrucke der Betriebsordnung dem Statistischen Reichsamt (Abtei lung für Sozialstatistikj in Berlin W 1ö, Kurfürstendamm 193/194, einzusenden. Der Führer des Betriebs ist verpflichtet, dem Statisti schen Reichsamt auch in sonstigen Fällen auf Verlangen einen Ab druck der Betriebsordnung zu übersenden. Auch dem Treuhänder der Arbeit ist aus dessen Verlangen ein Abdruck einzureichen. Die Ausstellung der Betriebsordnung ist eine der Entscheidun gen des Betriebsfiihrers, die von der Mehrheit des Vertrauens rates des Betriebes svgl, Börsenblatt Nr, 87 vom 20, März 1934) angesochten werden kann, indem diese unverzüglich den Treuhänder der Arbeit anrust. Diese Befugnis setzt voraus, daß die Betriebs ordnung mit den wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen des Be triebs nicht vereinbar erscheint. Die Wirksamkeit der Betriebsord nung wird jedoch durch die Anrufung des Treuhänders der Arbeit nicht gehemmt. Zuvor müssen die Beschwerdepunkte im Vcrtrauens- rat erörtert worden sein. Der Treuhänder der Arbeit kann nach der Beratung mit dem ihm beigegebenen Sachverständigenausschuß Richtlinien für den In halt von Betriebsordnungen und Einzelarbeiisverträgen festsetze». Die von dem Treuhänder der Arbeit ausgestellten Richtlinien und Tarifordnungen sind von diesem bekanntzumachen. Er erteilt hier-
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