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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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über kostenlos Auskllnste <8 25 der Verordnung vom 10. März 1934). Solche Tarifordnungen kann der Treuhänder schriftlich erlassen, wenn zum Schutze der Beschäftigten einer Gruppe von Betrieben innerhalb seines Bezirks die Festsetzung von Mindestbedingungcn zur Regelung der Arbeitsverhältnisse zwingend geboten ist. Die Tarif ordnung ist für die von ihr erfaßten Arbeitsverhältnisse als Mindest bedingung allgemein verbindlich. Entgcgenstehende Bestimmungen der einzelnen Betriebsordnungen sind nichtig. Die am 1. Dezember 1938 geltenden oder nach diesem Tage in Kraft getretenen Tarifver träge bleiben bis zum 39. April 1934 in Kraft, soweit nicht der Treu händer der Arbeit Änderungen vornimmt oder ihren früheren Ab lauf anordnet. Die am 39. April 1934 noch laufenden Tarifverträge gelten zufolge der Anordnung des Neichsarbeitsministers vom 28. März 1934 als Tarifordnungen so lange weiter, bis der Treuhänder der Arbeit oder der Reichsarbeitsminister ihren Ablauf anordnet oder sie abändert. Die Weitergeltung von Ktrmcn-Tarifverträgen ist bis zum 39. Juni 1934 befristet, weil diese bis dahin durch Betriebs ordnungen zu ersetzen sind. Werbeabgabe von Kleinbetrieben. Der Werberat der deutschen Wirtschaft veröffent licht in Nr. 9 seines Mitteilungsblattes »Wirtschafts- Werbung» folgend« »Ausnahmebestimmungen über vierteljährliche Zusammenfassung der Werbeabgabe von Kleinbetrieben«: Die zweite Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirt schaft vom 1. November 1933 setzt in Ziffer 29 sest, daß für be stimmte Arten von Wertbung die Werbeabgabe allmonatlich aus Postscheckkonto zu überweisen ist. Die Überweisung hat nach Ziffer 28 Absatz 2 dieser Bekanntmachung spätestens zwei Wochen nach Ablauf eines jeden Kalendermonats zu erfolgen. Dabei sind die Beträge der Werbeabgabe jeweils auf volle Reichsmark nach oben abzu- runden. In Zukunft ist es den Werbern, deren Einnahmen aus der Durch führung von Werbung im ersten Monat eines Kalendervierteljahres den Gesamtbetrag von 29 RM nicht erreicht haben, gestattet, die Überweisung in vierteljährlichen Abständen, gesammelt für die drei Monate eines Kalendervierteljahres, vorzunehmen. Von dieser Be stimmung können alle Werber Gebrauch machen, deren Einnahmen er folgen aus: s) Werbung durch Anzeigen in Zeitungen, I>1 Werbung durch Anzeigen in Zeitschriften und in Lesezirkel mappen, v) Werbung durch Anzeigen in Adreßbüchern und Kalendern, ck) Werbung durch Papieranschlag, e) Werbung in und an Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie durch Anzeigen In Fahrplänen, k) Werbung durch optische und akustische Wiedergabe <z. B. Dia positive, Film und Tonfilm). Die in Ziffer 29 Absatz 3 vorgeschriebene Meldung über die Höhe der Einnahmen und den Betrag der überwiesenen Werbeabgabe ist unter der obigen Voraussetzung auch nur vierteljährlich einmal einznreichen. Hierbei sind die Einnahmen aus Werbung sllr jeden der drei Monate anzugeben. Die Werbeabgabe wird von den zu- sammengezähltcn Einnahmen der drei Monate errechnet. Dabei ist der zu überweisende Betrag auf volle Reichsmark nach oben abzu runden. Beabsichtigt ein Werber, von dieser neuen Bestimmung Gebrauch zu machen, so hat er den Werberat hiervon spätestens sechs Wochen nach Beginn des Kalendervicrteljahres in Kenntnis zu setzen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist für diese Mitteilung der vorgeschriebene Meldevordruck über die Höhe der Werbeabgabe zu verwenden. Aus diesem Vordruck ist lediglich zu vermerken: Überweisung erfolgt in Zukunft vierteljährlich, da Gesamt umsatz im ersten Monat des Vierteljahres nur NM betrug. An der sreigelassenen Stelle ist der entsprechende Umsatz einzu setzen. Die Mitteilung ist mit der rechtsverbindlichen Unterschrift des Werbers sowie mit Orts^, und Datumsangabe zu versehen. Meldevordrucke über die Höhe der Werbeabgabe sind von den zuständigen Verbänden zu beziehen; diese sind: Retchsverband der deutschen Zeitungsverleger, Berlin W 35, Standartenstraße 14, Reichsverband Deutscher Zeitschrtften-Verleger, Berlin W 35, Pots damer Prioatstraße 1216, Retchsverband der Adrehbuchverleger, Berlin-Wilmersdorf, Hinden- burgstraße 89, Retchsverband der Plakatanschlag-Unternehmen, Berlin SW 11, Stresemannstraße 89—192, Verband deutscher Verkehrsreklame-Unternehmungen, Berlin W 9, Köthener Straße 21, Retchsverband Deutscher Lichtspieltheater-Besitzer, Berlin W 35, Königin-Augufta-Straße 22. Diese Bestimmung ist im Interesse der kleinen Werber getroffen worden. Diese erhalten eine Erleichterung, da sie nunmehr jeweils drei Meldungen und Überweisungen zu einer zusammenfassen können und die Ausrundung aus volle Markbeträge nur einmal im Viertel jahr erfolgt, während sie nach der bisherigen Regelung allmonatlich eine Aufrundung der Werbeabgabe vorzunehmen hatten. Kleine Milieilunyen »Buch und Buchhandel im Dritten Reich«. — Der Aktionsaus schuß des Berliner Buchhandels in Gemeinschaft mit den Fachschasten des Neichsverbandes Deutscher Schriftsteller veranstaltet tm Rahmen seiner Vortragsreihe »Buch und Buchhandel im Dritten Reich- am Montag, dem 19. April, abends 29.39 Uhr im Lanbwehrkasino, Char- lottenbuvg, Jebnesstraße 2 (gegenüber dem Bahnhof Zoo), seinen 4. Vortragsabend. Herr Theodor Herbert Fritsch jun., Leipzig, Mitglied des Präfidialrates der Reichsschrifttumskammer und Mitglied des Aktionsausschusses des Börsenvereins, spricht über das Thema Rassenseele und Schrifttum. Einführende Worte von Herrn vr. Achim Gercke, Leiter des Rasseamtes beim Neichsministerium des Innern, und Herrn Hans Richter vom RDS. Im Anschluß an den Vortrag findet ein zwangloses Beisammensein statt. Gäste mit Damen sind willkommen. Eintritt kostenlos. Neichsbcrufswettkamps Berlin. — Die Fachgruppe »Buchhandel» nimmt als Sondergruppe am Wettkampf teil. In Ergänzung der bis her eingegangenen Anmeldungen fordern wir nochmals zur Beteili gung aus. Alle Berufskameraden — Lehrlinge und Gehilfen — bis einschl. 21 Jahre sind in Anbetracht der großen Bedeutung der Ver anstaltung zur Teilnahme verpflichtet. Unsere Betriebsvertrauens männer werden auch hiermit beauftragt, für die Anmeldungen zu sorgen. Diese sind umgehend zu senden an: Deutsche Angestelltenschaft (Neichsberufswettkampf), Berlin W 35, Am Karlsbad 8. Deutsche Angestelltenschaft — Ncichsfachgruppe Buchhandel. — Ortsgruppe Leipzig: Im Nahmen der April-Monatsversainmlnng spricht Herr vr. H. Bockwitz über »Buch- und S ch r i f t m u s e c n» am Mittwoch, dem 11. April 1934, 29 Uhr, im Saale des Hauses der Kaufmanns- gehilfen, Dittrichring 17 I. Die Ausführungen erstrecken sich auf die Entwicklung des Buches von den alten Zeiten bis zur Gegenwart. Als Ergänzung zu diesem Vortrag findet am Sonnabend, dem 14. April, eine Besichtigung des Deutschen Museums sllr Buch und Schrift statt. Der genaue Zeitpunkt wird zur Versammlung bekannlgegeben. — Da für diesen Monat die Arbeitsgemeinschaften der Untergliebcrungen abgefetzt wurden, muß es sich jedes Mitglied der Fachgruppe zur Pflicht machen, diese einzige Veranstaltung der Ortsgruppe im Monat April zu besuchen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der weiblichen Angestellten im Buchhandel sind ebenfalls herzlich willkommen. Deutsche Augcstclltcnschast — Ncichsfachgruppe Buchhandel. — Arbeitsgemeinschaft der weiblichen Buchhandels-Angestellten. Die Ortsgruppe Leipzig beginnt Im April die 2. Ar beitsgemeinschaft: »Das Wesentlichste der verschiedenen Tätigkeits gebiete der Frau im Buchhandel». Mittwoch, 11. April, 29 llhr: Charlotte Tricpel: »Dis Frau im Verlag». Mittwoch, 25. April, 29 llhr: Marie Kästner: »Die Frau im Zwischenbuchhanbcl». Beide Vorträge im Heim Floßplatz 9, Zimmer 219. Fachgruppen -Pflichtversam in lung am Freitag, dem 4. Mat, 29 llhr, im Großen Saale des Zentraltheaters, Gottschcd- straße: Bortrag des Herrn Eule, Werbeleiters der Spanier A.-G., über: »Das Leipziger Buchgewerbe einst und jetzt«. Tag des deutschen Buches i» Hermannstabt. — Das Kulturamt der Nationalen Erneuerungsbewcgung der Deutschen in Rumänien veranstaltete am Todestag Goethes, am 22. März, in Hermannstadt den Tag des deutschen Buches. Die Kundgebung für bas deutsche Buch wurde eingeleitet durch einen Vortrag von Oberst Karl v. Möller, der eine Übersicht über das wertvolle neue deutsche Schrift tum gab und gleichzeitig über die Bedeutung des Schrifttums im kulturellen Aufbau sprach. Im Zusammenhang mit diesem Vortrag
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