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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1913-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1913
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- Deutsch
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^ 129, 7. Juni 1913. Redaktioneller Teil. Buches in 2 Stunden im Kino bekannt zu machen, so gehen sie zweifelsohne lieber ins Kino. Man wird sicher weniger Bücher kaufen, wenn man Romane im Kino vorgeführt sehen kann, die geistig anregen, interessieren, Zeitfragen behandeln usw. Kinos entstehen allerorten, in allen Bezirken; sie sind alle überfüllt, ein Beweis, daß das Publikum an dieser in den Dienst der An schauung gestellten Romanlektüre Geschmack findet. Man will Romane sehen, nicht lesen. Jda Barbe r. Filmbarslellungen welche einen populärwissenschaftlichen Charakter haben, welche sich auf Astronomie, Physiologie, Bio logie, Naturgeschichte, welche sich auf Geographie, Ethnographie, leicht faßliche Darstellungen aus der Technik, dem Verkehr, dem Handel, auf ältere und neuere Geschichte, auf Forschungsreisen usw. beziehen, werden nach meiner Überzeugung Tausende »vom Kino zum Buche« führen. Sie werden in den Zuschauern ein Interesse erregen, welches Veranlassung wird, sich mit diesen Gegenständen näher zu beschäftigen. Ganz anders liegt aber meines Erachtens die Sache, wenn es sich um Darstellungen aus der erzählenden Literatur handelt. Hier ist die Hauptsache der Inhalt des Buchs, das heißt der Gang der Handlung. Ist dieser dem Kinobesucher durch den Film bekannt geworden, so hat der Besucher gar keine Veran lassung mehr, das Buch zu kaufen. Auch Filmvorführungen die den Gang der Handlung von Theaterstücken bringen, wer den dem Theaterbesuch mehr schaden als nützen. A. Oskar Klaußmann. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilunzen. Jubiläen. — Am morgigen Sonntag, den 8. Juni, können zwei Firmen auf ein 60jähriges Bestehen zurückblicken, die einer gemein samen Wurzel entsprungen sind. Es sind die Firmen: LoewesVer- lag F erdin and Carl in Stuttgart und Max Rübe in Leipzig. Mit Zirkular vom 8. Juni 1863 teilte Friedrich Loewe in Leipzig mit, daß er dort ein »Verlags- und Commissionsgeschäft« gegründet habe, das die Pariser Firmen E. Jung-Treuttel, A. Morel L Co. und Jules Hetze! vertrat und hierdurch gewissermaßen den Anfang zum ausländischen Sortiment machte. Im Jahre 1868 änderte sich die Firma durch Ein tritt Ludwig Staackmanns kurze Zeit in Loewe L Staackmann, bis zum 1. Oktober 1869, an dem das Sozietätsverhältnis wieder gelöst wurde, indem Staackmann das Bar-Sortiment, Kommissionsgeschät und einen Teil des Verlages übernahm, während Loewe das ausländische Sorti ment behielt. Als er am 7. September 1876 aus dem Leben geschieden war, verkaufte seine Witwe den Verlag an Adolph Nefelshöfer, das Kommissionsgeschäft für ausländische Literatur anMaxNübe, unter welcher Firma es noch heute besteht. Nefelshöfer veräußerte am 1. Januar 1879 den Verlag, der hier zum ersten Male als Bilder bücher- und Jugendschriften-Verlag genannt wird, an Wilhelm Effen- berger aus Stuttgart, der viele Jahre Prokurist von Wilhelm Nitzschke's Verlag, dort, gewesen war. Mit diesem Verlagswechsel siedelte das Loewe'sche Verlagsgeschäft nach Stuttgart über, wo es jahrzehntelang unter der im Buchhandel wohlbekannten Firma F. Loewe's Verlag (Wilh. Effenberger) bestand und zu hoher Blüte gelangte. Am 1. Ja nuar 1901 trat Effenberger den Jugendschriftenverlag an seinen Proku risten und langjährigen treuen Mitarbeiter Herrn Ferdinand Carl ab, der ihm die obige Firma gab, und das Geschäft auf der hohen Stufe zu erhalten gemußt hat, die es unter seinem Vorgänger erlangt hatte. Es wird Herrn Carl am Ehrentage seiner Firma an Glückwünschen aus dem Kreise seiner Kollegen, besonders auch seitens der mit ihm in Ver bindung stehenden Sortimenter, nicht fehlen, ihnen die unfern für ein erfolgreiches glückliches Weiterarbeiten anzuschließen, ist uns ein Be dürfnis und gern geübte Pflicht. Des Ursprungs der zweiten Jubelfirma: Max Rübe in Leip zig ist in vorstehenden Zeilen bereits Erwähnung getan. Rübe hat das von seinem Schwager F. Loewe erworbene Geschäft nur etwas über 4 Jahre mit gutem Erfolg betreiben können. Am 5. Mai 1881 ent riß ihn der Tod den Seinen, und die Witwe Elise Rübe geb. Loewe ver kaufte das Geschäft am 1. Januar 1882 an ihren Schwager Herrn Paul Rübe, der sich die Kenntnisse zur Leitung des Geschäfts in Pariser und Leipziger Handlungen erworben hatte. Er ist seinen Geschäften mit Fleiß und Erfolg nachgegangen, in den letzten 10 Jahren unter stützt von seinen beiden Söhnen, deren einer, Herr Paul Joseph Rübe, seit 31. Januar 1911 Teilhaber der Firma ist. Dem rührigen Vater und seinen Söhnen sprechen wir zum Jubeltage ihrer Firma unsere Glück wünsche aus. Der Kreisvcrein Mecklenburgischer Buchhändler ladet seine Mit glieder auf Sonntag, den 6. Juli 1913, vormittags 11 Uhr, nach Rostock, »Europäischer Hof« (Alexandrinenstraße), zur 34. Haupt versammlung mit nachstehender Tagesordnung ein: 1. Jahresbericht des Vorsitzenden. — 2. Kassenbericht des Schatzmeisters. — 3. Bericht des Schriftführers »Uber die Verhandlungen in Leipzig während der Ostermesse 1913«. — 4. Neuwahl des Vorstandes. — 5. Vorschläge zur Verbesserung des Kreditwesens. — 6. Die revidierte Verkaufs- ordnung. — 7. Antrag: »Ortsansässige Mitglieder zahlen bei unent- schuldigtem Nichtbesuch der Hauptversammlung 3 ^ an die Kasse.« — 8. Gefälligkeitsgeschäfte der Angestellten. — 9. Verschiedenes. — 10. Wahl des nächsten Versammlungsortes. Die von auswärts kommenden Herren Kollegen treffen sich vor der Versammlung vormittags 10 Uhr in Heldts Restaurant (Breite- straße),' nach der Versammlung gegen 2^ Uhr: Gemeinsames Mittag essen. Danach Fahrt in die Markgrafenheide. Die Rostocker Herren Kollegen würden es sehr gerne sehen, wenn die Auswärtigen schon amSonn- abend nachmittag kämen zwecks gemütlichen Beisammenseins in einem noch näher zu bestimmenden Lokal. Die Teilnahme wie Nichtteilnahme wolle man bis spätestens 1. Juli Herrn H. Warkentien-Rostock anzeigen. Schadenfeuer in Mainz. — In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni zerstörte ein Schadenfeuer einen Teil des Dachstockcs des Fabrik gebäudes der Firma Jos. Scholz, Graphische Kunstanstalt und Verlag, Mainz. Vermutlich ist das Feuer durch einen Blitzstrahl entstanden. Der Schaden ist durch Versicherung völlig gedeckt. Der Betrieb kann in vollem Umfang aufrecht erhalten werden; eine Stockung in den Lieferungen wird keinesfalls eintreten. Prüfung des Hergangs bei Gründung von Aktiengesellschaften. — Die Handelskammer zu Hannover richtete am 14. Mai an den Deutschen Handelstag folgendes Schreiben: »Nach unserer eigenen Erfahrung und nach sonstigen Mitteilungen werden von den Negisterrichtern die Prüfungsberichte der von den Handelskammern bestellten Revisoren zur Prüfung des Hergangs bei Gründung von Aktiengesellschaften in der Regel nur dann beachtet, wenn sie auf formale Ver stöße gegen zwingende gesetzliche Vorschriften Hinweisen oder positiv den Nachweis erbringen, daß der für Sacheinlagen angesetzte reelle oder ideelle Wert den gemeinen Wert wesentlich übersteigt. Auf etwa geäußerte Bedenken in dieser Richtung wird in der Mehrzahl der Fälle keine Rücksicht genommen. Der Richter begnügt sich mit dem Hinweise, daß der Revisionsbericht auf der Gerichtsschreiberei eingesehen werden könne. Da erfahrungsgemäß von dem Publikum die Berichte sehr selten eingesehen werden, erhalten die Käufer der Aktien von den durch die Revisoren geäußerten Bedenken keine Kenntnis; tritt dann über kurz oder lang der Fall ein, daß die Aktien unverkäuflich oder wertlos werden, so hört man die Frage, wie es möglich gewesen sei, daß die betreffende Gründung über haupt genehmigt werden konnte, und in Verbindung damit Vor würfe gegen die von der Handelskammer bestellten Revisoren. Da meistens die Fälle nicht so liegen, baß eine vollständige Ablehnung der Berichterstattung begründet werden könnte, selten auch, z. B. bei der Bewertung von Patenten, langjähriger Kundschaft usw., bestimmt nachgewiesen werden kann, daß die veranschlagten Werte zu hoch bemessen sind, so sind die Revisoren gezwungen, sich auf die Äußerung von Bedenken zu beschränken. Der Zweck der gesetzlichen Bestimmung, der Schutz des Publikums, wird nun nicht erreicht, wenn die erhobenen Bedenken verschwiegen bleiben oder in den Akten ruhen. Es erscheint daher angezeigt, daß diesem Llbelstande abgeholfen wird; mag nun der Negisterrichter angewiesen werden, entweder in eine Prüfung der Bedenken vor der Eintragung in das Handelsregister einzutreten, oder auf sie bei der Bekanntmachung der Eintragung hinzuweisen oder auch ein anderer Weg zur Abhilfe eingeschlagen werden. Jedenfalls halten wir die Angelegenheit für wichtig genug, um sie dem Deutschen Handelstag zur Prüfung vorzu legen. Wir würden es für zweckdienlich halten, wenn der Deutsche Handelstag zunächst die Kommission betr. Geld, Banken, Börse ver anlaßt^ die Angelegenheit einer Besprechung zu unterziehen.« (»Handel und Gewerbe.«) Der Verband deutscher kaufmännischer Genossenschaften mit dem Sitz in Berlin, der die meisten deutschen Einkaufsgenossenschaften der Kleinhändler umfaßt, hält seinen diesjährigen 6. Verbandstag am 16. und 17. Juni in Breslau ab. Außer den regelmäßigen Be richten des Vorstandes, Ausschusses und Verbandsrevisors weist die Tagesordnung eine Aussprache über die gemeinschaftliche Reklame auf. Ferner soll die Frage des Reichspetroleummonopols erörtert werden.
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