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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1906
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- Deutsch
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12010 Nichtamtlicher Teil. ^ 272, 23. November 1906. »Daß mir der Zutritt verweigert wurde, überraschte mich nicht; überrascht hat mich aber der Beschluß . . . . (unleserlich), die beantragte Aufnahme ohne Begründung abzulehnen « Aus obigem geht hervor, daß der Grund unsrer Ab lehnung ein formeller war und beim offnen Biertisch in eine materielle Prüfung des Gesuchs nicht eingegangen werden konnte. Unter solchen Umständen kann ich nur bedauern, daß Herr Klotz und der Bericht des »Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Vereins« einen geschätzten Kollegen, der uns in andrer Form jederzeit willkommen ist, in eine schiefe Lage gebracht haben. Danzig, 15. November 1906. vr. B. Lehmann, Schriftführer des Vereins der Deutschen Sortimenter. Entgegnung auf die »Berichtigung« des Herrn vr. Lehmann vom 15. November d. I. Ich bemerke zu dieser sogen. Berichtigung: - 1. Herr Klotz war vom Vorstand des Vereins deutscher Sortimenter (richtiger als Verein der deutschen Sorti menter) zu dessen Hauptversammlung mit der Aufforderung eingeladen, sich eventuell vertreten zu lassen; die Einladung war mit der Bitte, diese Vertretung zu übernehmen, mir übergeben worden. Der Vorstand bezw. sein Schriftführer hat also den Fehler begangen — denn daß Herr Klotz ausgetreten war, konnte jenem, aber nicht mir bekannt sein —, ein Nicht mitglied einzuladen und auf der Einladungskarte nicht anzugeben, daß nur vorher aufgeuommene Mitglieder Ver tretungsrecht hätten. Daß ich ihm das in meinem Brief vom 17. Oktober, den ich übrigens an den Vorstand und nicht an ihn richtete, ausführlich auseinandersetzte, ver schweigt Herr vr. Lehmann! I 2. Herr l)r. Lehmann hat mir nicht den Sachverhalt mitgeteilt, sondern mit Bleistift eine Karte geschrieben, die nach meiner Abreise hier eintraf, wonach nur Mitglieder der Versammlung beiwohnen dürften; er war damals nicht so unhöflich, sich mein Erscheinen zu »verbitten«. 3. Der »Sachverhalt« wurde mir vom Vorsitzenden Herrn von Bötticher unter vier Augen eine halbe Stunde vor der Versammlung im Architektenhause mitgeteilt, und darauf habe ich — vergeblich auf Herrn Di-. Lehmann wartend — nach Rücksprache mit anderen inzwischen ein getroffenen Vorstandsmitgliedern, die mir durchaus zu stimmten, meine sofortige Aufnahme beantragt; da es den Herren bekannt war, daß ich seit 36 Jahren als Sortimenter tätig bin, war die »materielle Prüfung«, die ebenfalls nicht am Biertisch, wie sich Herr vr. Lehmann geschmackvoll aus drückt, sondern im Versammlungslokal stattfand, sehr einfach; nichtsdestoweniger hat man den Grund meiner Nicht aufnahme mir gegenüber bis heute verschwiegen, die ich insbesondere auch deshalb bedaure, weil die »Resolutionen« der Versammlung, durch die man die Not des Sortiments nicht lindert, dann sicherlich nicht »einstimmig« angenommen worden wären. Wittenberg, am Bußtag 1906. P. Wunschmann. Weitere Entgegnung. Auf die »Berichtigung« des Herrn vr. Lehmann, Schrift führers des Vereins der deutschen Sortimenter, nötigt mich in der Hauptsache der Schlußsatz: »Unter solchen Umständen kann ich nur bedauern, daß Herr Klotz rc. rc. einen ge schätzten Kollegen, der uns in andrer Form jederzeit will kommen ist, in eine schiefe Lage gebracht haben«, auch meinerseits eine Berichtigung resp. Klarstellung anzuschließen. 1. Es ist richtig, daß ich Mitglied des »Rechtsschutz- Vereins« gewesen bin. Über die Gründe meines Zu- wie Austritts bin ich jedoch niemand Rechenschaft schuldig. Würde mich aber die leitende Stelle befragt haben, so hätte ich eine Aufklärung gegeben. Für beide Teile war die Unterlassung indes vielleicht das Richtigere. 2. Ich erhielt eine geraume Zeit vor der Tagung des Rechtsschutzvereins eine Einladung zu derselben. Hierüber war ich »außerordentlich erstaunt«. Da nun auf meine Abmeldung im Herbst 1905 und zum zweitenmal, wiederholt am 22. Juli 1906 mir niemals eine Antwort, bezw. eine Bestätigung vom Rechtsschutzverein Angegangen ist — ich stelle dahin, ob dies ein Versehen oder eine Gepflogenheit seines Vorstands ist —, so war ich im Zweifel, ob die Einladung erfolgt sei, etwa weil ich vielleicht noch pro 1906 von dem Verein als Mitglied wegen nicht rechtzeitiger Abmeldung angesehen werden müßte, oder ob die Einladung an mich etwa in meiner Eigenschaft als ersten Vorsitzenden des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbands absichtlich er folgt sei. In dieser meiner Eigenschaft hielt ich aber, wie ich auch unserm II. Vorsitzenden Herrn M. Kretschmann seinerzeit erklärte, es im Interesse unsers Verbands für ange bracht, einer solchen Einladung Folge zu geben. Diese Zweifel mußten entstehen, wenn eine Abmeldung nicht be stätigt wird und dennoch eine Einladung erfolgt. Die Mit gliederliste scheint eben nicht in Ordnung gewesen zu sein. 3. Es war unter allen Umständen ein Fehler, daß Herr vr. Lehmann eingestandenermaßen mich umgangen und nur Herrn Wunschmann die Gründe seiner Ablehnung mit geteilt hat. Wäre mir gleichzeitig, wie erforderlich, ber Sachverhalt mitgeteilt, so hätte ich selbstverständlich um gehend, nach telegraphischer Klarstellung, daß eine Vertretung unseres Vereins auch nicht eingeladen sei, sofort Herrn Wunschmann zurückgerufen. Denn letzterer war nur von dem Vorstand des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler verbands delegiert. 4. Der Satz des Herrn Wunschmann in vorstehendem Punkt 5, Absatz 2: »Ich konnte nur annehmen, 1. daß Herr Klotz Mitglied war, 2. daß er sich durch mich vertreten lassen konnte« bedarf zu meiner weiteren Rechtfertigung doch auch noch einer Berichtigung. Ich habe nämlich in meinem Briefe vom? (siehe Kopierbuch d- S.-Th. B.-V. Anfang September) an Herrn Wunschmann ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ich im unklaren sei, ob ich noch als Mitglied für 1906 ge rechnet werde oder ob ich in meiner Eigenschaft als Vorstand des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbands, somit eine Vertretung unsers Verbandes, etwa eingeladen sei. Der be treffende Satz lautete: »Nun bin ich augenblicklich wirklich im Unklaren, wer Mitglied des Rechtsschutz-Vereins ist. Ich selbst war näm lich bisher Mitglied, habe mich aber vor ca. 3 Monaten abgemeldet. Trotzdem erhielt ich jüngst die Einladung zur Versammlung. Es kann also sein, daß ich in der Liste noch nicht gestrichen und, da ich den Beitrag für das Jahr bezahlt habe, mein Erscheinen noch berechtigt ist. Ebenso könnte aber auch der Verband noch Mitglied sein. Ich habe heute dieserhalb bei R. Hopfer ungefragt, und werden Sie von dort aus darüber Bescheid erhalten.«
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