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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-11-23
- Erscheinungsdatum
- 23.11.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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-Ä 272, 23. November 1906. Nichtamtlicher Teil. 12011 Ich muß deshalb erklären, daß die Leitung des Rechts schutz-Vereins die irrige Annahme meinerseits lediglich ver ursacht hat s) durch die erfolgte Einladung, b) durch die Umgehung meiner Person bei der Klar stellung der Sachlage an Herrn Wunschmann. Somit muß ich ablehnen, daß die Verschuldung des un liebsamen Vorkommnisses mir zur Last gelegt wird. Magdeburg, 19. November 1906. C- E. Klotz. Kleine Mitteilungen. einander getrennt werden müßten. Die Photographie sei und bleibe auch in ihren besten Leistungen stets die mechanische Wiedergabe von etwas bereits Vorhandenem und sei niemals eine originale geistige Schöpfung wie jedes, auch das schlechteste Kunstwerk. Dazu komme u. a., daß die Verquickung beider Materien in einem Gesetz naturgemäß dazu verführe, Be- als notwendig herausgestellt hätten, auf beide Materien auszu dehnen. Unter diesem Bestreben habe zweifellos die Kunst bei dem Gesetzentwurf zu leiden. Das wird bei den einzelnen Para graphen noch genauer nachgewiesen. Gewünscht wird die von der Kommission gestrichene Definition des Urheberbegriffs: -Urheber eines Werks ist derjenige, welcher es gestaltet hat«. Der Hauptvorstand macht hierzu Veiuerlungen von aktuellem Interesse. Eine gesetzliche Festlegung des Urheber begriffs erscheine gerade jetzt um so nötiger, als bedauerliche Versuche gemacht würden, diesen Begriff zu verschieben. Es wird daran erinnert, daß eine Firma für Bauausführungen, deren Inhaber kein Architekt sei, bei dem Bau des von Sehring entworfenen Düsseldorfer Stadttheaters nicht diesen, sondern sich selbst als Urheber bezeichnet habe, und daß sie dasselbe Verfahren beim Vau des Neuen Schauspielhauses in Berlin eingeschlagen habe. Es könne nun nach Ansicht der Künstler keinem Zweifel unterliegen, daß hier nicht die bauausführende Firma, sondern der Architekt, der das Werk der Baukunst gestalte und diese Ge staltung in seinen Zeichnungen niedergelegt habe, sein Urheber sei, und es könne nur vorteilhaft sein, wenn etwaige Zweifel hierüber durch eine gesetzliche Definition des Urheberbegriffs nach Mög lichkeit ausgeschaltet würden. Was das sogenannte -Recht am eigenen Bilde» anlangt, so wird folgende Fassung empfohlen: »Verboten ist jede Verbreitung oder öffentliche Schaustellung eines Bildnisses, durch die ein be rechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird«. Sehr bedenklich sei, daß die fahrlässige Verletzung des Ur heberrechts im Z 31 nicht mehr unter Strafe gestellt sei. (Nationalzeitung.) Die Lentnersche Buchhandlung in München. — Den »Münchener Neuesten Nachrichten« vom 20. November 1906 ent nehmen wir folgende Mitteilung: Die älteste Buchhandlung Münchens, die I. I. Lentnersche Buchhandlung (Inhaber: Ernst Stahl), hat nach genau fünfzig jährigem Verbleiben im Hause Kaufingerstraße 26 ihre Geschäfts räume abbruchshalber verlassen und ist unlängst in die Diener straße 9 zu bleibendem Aufenthalt übergesiedelt. Es dürfte vielleicht unsre Leser interessieren, zu erfahren, daß die Firma am 27. August 1698 durch Johann Hibler aus Waltenhofen bet Hohenschwangau gegründet wurde. Dieser war im Jahre 1677 als Lehrling in die v. Geldersche kurfürstliche Hofbuchhandlung in München eingetreten und arbeitete sich durch seinen Fleiß bis zum Buchhalter im gleichen Hause empor. Der warmen Empfehlung seiner Prinzipalin, der Witwe v. Gelder, durfte er wohl die Mög lichkeit seiner Selbständigmachung und — trotz eingelaufenen Protestes von Konkurrenten — seine Vürgeraufnahme und die Konzessionserteilung verdanken. Als bezeichnend für die damaligen Verhältnisse heben wir aus der Konzessionsurkunde vom 27. August 1698 hervor, -daß ihm die Zulegung der kleinen Buchführerei und Kupferstichen bewilligt sein soll«, — d. h. daß Hibler nur kleine Bücher und Traktätlein feilhalten durfte, während große Bücher den eingesessenen Buchhandlungen Vorbehalten bleiben sollten. Das führte denn auch bald zu einem Prozesse, aus dessen Akten die genauen Gründungsdaten der Firma entnommen werden konnten. Vom Sohne des Gründers ging das Geschäft im Jahre 1748 diesem bereits im Jahre 1753 an seinen Sohn Johann Urban, der die Buchhandlung im Jahre 1755 in das Haus des Klosters Ettal an der Kaufingerstcaße 17, Ecke der Fiirstenfeldsrstraße, ver legte, wo die Firma ein volles Jahrhundert verbleiben sollte. Im Jahre 1769 verheiratete Urban Gastl seine Tochter mit dem Buch händler Johann Fritz und übergab seinem Schwiegersohn im gleichen Jahre das Geschäft, das von letzterm unter der Firma Nach dem Tode des Besitzers heiratete im Jahre 1784 dessen Witwe den »Buchhandlungsdiener- Joseph Lentner, aus Tegernsee gebürtig, der durch hohe Be- Denkmal hat ihm einer seiner Autoren, Obernberg, in den »Reisen durch Bayern, 1. Teil, 2. Heft, 1815- gesetzt, worin das Lebe» und der Entwicklungsgang des hochangesehenen Mannes ausführlich An seine Stelle trat im Jahre 1810 sein Sohn Ignatz Joseph, er sie an den Buchhändler Wilhelm Keck, der sie 15 Jahre später an den Buchhändler Ernst Stahl (sen.) weiter verkaufte. Nun mehr, 1856, wurden die jüngst verlassenen Geschäftsräume in der Geschäft in seinem neuen Heim auch ferner blühen und gedeihen! Diesem Wunsch des Münchener Blattes schließen sich mit uns gewiß viele Kollegen aufrichtig an. Red. Gemälde-Versteigerung. — Bei der Versteigerung der berühmten Galerie Königswarter (Wien) in Eduard Schultes Kunsthandlung in Berlin am 20. d. M. wurden folgende hohe Preise erzielt: Rembrandt: »Selbstbildnis« 180000 ^ (von Baron Marselais» 84 000 — Albert Cuyp: -Landschaft mit Kühen- 72 000 -F, — van Dyck: -Männliches Porträt« 56 000 — Derselbe: -Männliches Porträt- 59 000 — Canaletto: .Rokokobild! 71 000^/— Teniers - Weiherlandschaft- 30 000 (vom Kaiser Friedrich-Museum in Berlin angekauft), — Hals: »Bildnis eines unbekannten Herrn- 29 000 — Ostade: »vier Genrebilder. 39 000, 33 000, 42 000 und 42 100 ^, — Jakob Ochterfelt: »Junge Dame im Schlafzimmer« 15 000 — Rey- 1575»
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