On Kürze erscheint: Wilhelm Coermann Die Rassegesetzgebung -es nationalsozialistischen Staates etwa RM 2.20 Einleitung Die erbbiologischen Grundlagen Oie Entmannung gefährlicher Gewohnheitsverbrecher — Oie Ver hütung erbkranken Nachwuchses — Maßnahmen zur Förderung der Ehegesundheit. Die politische Nassegesetzgebung Erhaltung des deutschen Blutes — Das Reichsbürgerrecht — Oer Jude und Mehr- und Arbeitsdienst, Schule und Hochschule, Berufsbeamten tum, Soziale Ehrenämter, Bodenrecht, Freie Berufe — Rechtsstellung der jüdischen Kultusvereinigungen — Sicherung der deutschen Ehre. Die erbbiologische Gesetzgebung Die Iuüengesetzgebung Oer im Rassegesetz zum Ausdruck kommende Grundgedanke der Verbesserung des eigenen Blutes unter Fern haltung der Vermischung mit fremdem Blute, der zum erstenmal in den 4 und 5 des Parteiprogramms sichtbaren Ausdruck fand, war noch zu neu, als daß sogleich ein einheitliches Rassegesetz hätte gestaltet werden können. So sind nach der Machtergreifung die neuen Bestimmungen erst aus dem praktischen Bedürfnis heraus in logischer Folge erwachsen. Eine Zusammenfassung dieser Gesetze und ihre Deutung und Begrün dung war eine unumgängliche Notwendigkeit. Diese Neuerscheinung ist unentbehrliches Handwerkszeug für alle Politiker, parteiamtlichen und staatlichen Dienststellen, Stadt- und Kreisverwaltungen, Standes beamten, Gerichte, Juristen und Rechtsanwälte, Gesundheitsämter und strzte, Schulmänner und überhaupt für jeden Deutschen, dem die kulturelle und politische Gestaltung der Nation am Herzen liegt. Werbeblätter kostenlos! <I Erich Röth Verlag ^ Eisenach Nr. 203 Mittwoch, den 81. August 1938 4S3»