Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1938
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- 1938-09-06
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- 06.09.1938
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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werden alle gebeten, recht pünktlich zn erscheinen. — Die weiteren Abende finden dann in vierzehntägigen Abständen am gleichen Ort nnü zur selben Stunde statt. Für die Abende bis Weihnachten er gibt sich folgende Einteilung: Dienstag, den 13. September: Herstcllungsfragen (Kamerad Hampe) Dienstag, den 27. September: Schrifttum über Österreich (Kamerad Koch) Dienstag, den 11. Oktober: Bericht über den Internationalen Ver- leger-Kongrcsj (vr. Schlemminger) Dienstag, den 35. Oktober: Einführender Bortrag in die Dichtung des 19. Jahrhunderts (Or. Maier) Dienstag, den 8. November: Das Gesicht der Dieterich'schen Verlags buchhandlung in Leipzig (Kamerad Klemm) Dienstag, den 22. November: Friedrich Hebbel (Kamerad Weymar) Dienstag, den 6. Dezember: Adalbert Stifter (Kamerad Schmiedt) Sonnabend, den 17. Dezember: Weihnachtskameradschaftsabend. Als Sonderveranstaltungen weiterhin: Am 15/16. Oktober W o ch e n e n d t r e f f e n zur Besprechung der Weihnachtsnenerscheinungen voraussichtlich in Klinga (Leitung Or. Maier). Gegebenenfalls soll dazu dann etwa Mitte No vember noch ein Nachtragsabend in der Ausstellung von Kochler L Bolckmar stattfinden. Näheres darüber wird an den Arbeits abenden selbst bekanntgegeben. Für die Monate nach Weihnachten sind Borträge über folgende Gebiete und Gegenstände geplant: Literarische Themen Dichter des 19. Jahrhunderts: Eichendorff, Kleist, E. Th. A. Hoffmann, Fontane, Gotthelf, Keller, Meyer, Storni, Raabe, Anzengruber, Otto Ludwig, Carl Hauptmaun, Paul Ernst. B n ch g e w e r b l i ch e und Buchhandels-Themen Kurzer Abriß der Buchhandelsgeschichte, Das Fachbuch des Buch händlers, Schriftkunde, Werberat der deutschen Wirtschaft — Buchhandel, Graphisches Gewerbe und Vierjahresplan und vielleicht noch einige Sondcrabende über-: Borgeschichte, Volks kunde, Fragen der Bibliophilie u. a. Die Arbeitsgemeinschaft Leipziger Jungbuchhändler ruft nun hier mit alle Leipziger Kameraden und Kameradinnen, denen am Ausbau des kameradschaftlichen Verständnisses gerade der Leipziger Jung- buchhündler liegt, auf, zu ihren Abenden zu erscheinen und ihr Inter esse durch aktive Mitarbeit unter Beweis zu stellen. Wir hoffen, das; sich anher den bisherigen Mitarbeitern und Mithelfern recht viele neue einfinden werden. Auch Gäste sind uns immer willkommen. Bringt recht frischen Jungbuchhändlergeist mit zu uuscreu Abendeu, dann wird es auch gelingen, das Geplante in die Tat umzusetzen. K i e ß i g. Werbung in Betrieben Die Zeitschrift »Der Deutsche Vuchvertreter« schreibt in ihrer Nummer 17, daß das Verbot der Werbung in den Betrieben infolge der Bemühungen des Leiters des Deutschen Buchhandels, der Arbeits gemeinschaft der mit dem Neisebuchhandel arbeitenden Verleger und der Fachgruppe Reise- und Versandbuchhandel als beseitigt gelten kann. »Es sind unter dem 24. Juni 1938 von der Zentrale der DAF. die Nachgeordneten Dienststellen durch das Rundschreiben 67/38 davon in Kenntnis gesetzt worden, daß die Anordnung 31/36 des Leiters der DAF. verschiedene Gauobmänner veranlasse, jegliche Werbung in den Betrieben zu untersagen und selbst den Betriebsführern das Recht abzusprechen, Werbungen durch Vertreter in den Betrieben durchführen zu lassen. In dem neueren Rundschreiben ist klar gestellt worden, daß es nichtAufgabe der DAF., sondern des jeweiligen Betriebsführers ist, eine Werbung im Betriebe zu genehmigen oder aber zu verbieten. Gleichzeitig wurde ausdrücklich darauf hingewicsen, das; es sämtlichen DAF.-Waltern grundsätzlich verboten ist, sich für eine wirtschaftliche Werbung in den Betrieben zu verwenden. Durch diese Klarstellung ist es für die Buchvertreter wieder möglich, dem Betriebsführer eines Privatunternehmens die Bitte zu unterbreiten, ihnen Bnchwerbungen im Betriebe zu gestatten«. „Nollenbücher" Ein Theaterverlag veranstaltet im Augenblick eine besondere Werbung beim Sortiment für den Verkauf von »Laien- und Volks- spiel-Nollenbüchern«. Auf einiges aus seinem Rundschreiben, das von allgemeiner Bedeutung ist, möchten wir auch an dieser Stelle Hinweisen. Nachdem gesagt ist, das; eigentlich von sich aus jeder Kunde das ganze Aufführungs-Material und nicht nur das Hauptbuch kaufen mühte, da das Urheberrecht unerlaubte Ausführungen mit Strafe bedroht, diese Tatsache aber leider den meisten Spielleitern und auch den Buchhändlern nicht genügend be kannt sei, heißt es: »Die Aufführung eines Spieles ist grundsätzlich an die Aufführungs-Genehmigung gebunden. Für die großen Bühnen stellen die Fachverleger (Bühnenvertriobe) gewöhnlich nur als Manuskript gedruckte Texte, die im Buchhandel nicht er hältlich sind, zur Verfügung und erteilen die Aufführungs-Genehmi gung gegen ein Aufführungs-Honorar. Für die n i ch t gewerblichen Spielgruppen (Laienspieler) steht gedrucktes Material zur Ver fügung, das durch den Sortimentsbuchhandel bezogen wird. Hierbei wird gewöhnlich (grundsätzlich ist die Aufführung eines Spieles an die vorherige Aufführungs-Genehmigung gebunden. D. Schristl.) kein besonderes Honorar erhoben, sondern das Recht der ein maligen Aufführung durch den Kauf des Auf führungs-Materials (Hauptbuch und Nolleubücher) erteilt (Aufführungen mit geliehenen Büchern oder mit ausgeschriebenen Rollen sind daher verboten. D. Schrift!.). Aufführungs-Wieder holungen sind mit der Hälfte des Preises des Aufführungs-Materials honorarpslichtig. Auch viervon erhält der Sortimentsbuchhandel selbstverständlich seinen Anteil«. — Daraus geht hervor, dah der Buchhändler Wesentliches versäumt, wenn er seinen Kunden nicht dazu anhält, das ganze Aufführungs-Material zu beziehen. Der Kunde gerät in Gefahr, eine strafbare Schwarz-Aufführung zu ver anstalten, und dem Buchhändler entgeht der Hanptteil des zu er zielenden Umsatzes. Nachdruck deutscher Werke in China Bekanntlich gehört China der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst nicht an. Zwar besteht auch in China ein Schutz ausländischer Bücher gegen Nachdruck auf Grund des chinesischen Urheberrechtsgesetzes vom 14. Mai 1928, doch scheitert ein Rückgriff darauf meist au der fehlenden vom Gesetz vorge schriebenen Eintragung beim Chinesischen Innenministerium. (Auf das Verfahren wurde im Börsenblatt mehrfach hingewicsen, doch ist es mit Rücksicht auf die Kosten und besonderen Umstände nur iu wenigen Fällen möglich, die Eintragung vornehmen zu lassen.) Diesen Zustand machen sich nun chinesische Drucker und Verleger zunutze, und seit Jahren blüht in China mit unberechtigten Nach drucken ausländischer wissenschaftlicher Werke ein lebhafter Handel, der sich znm Teil auch auf Japau erstreckt. Die Zahl dieser Nach drucke geht iu die Hunderte. Aus der deutschen Literatur werden meist Werke der Medizin, Technik, Chemie, Mathematik und Sprach lehre nachgedruckt. Alle Bemühungen der interessierten Staaten haben bisher an diesem Zustand nichts ändern können. Um so erfreulicher ist der uns von amtlicher Stelle zugegangene Bericht, wonach kürzlich die Polizeibehörden der Internationalen Niederlassung und der französischen Konzession in Schanghai eine Razzia gegen den wilden Buchhandel in Schanghai durchgeführt haben. Dabei wurden Tausende von Exemplaren unerlaubter Nach drucke ausländischer, meistens deutscher, englischer, amerikanischer- und französischer Bücher beschlagnahmt. Die von der Strasverfol- gungsbchörde der Internationalen Niederlassung erhobene Anklage stützte sich auf die Bestimmungen des chinesischen Pressegesetzes vom 16. Dezember 1930. Das zuständige chinesische Gericht (kirst LtianZImi vistriet Court) verurteilte die betreffenden Buchhandlungen zn je 8d. § IM.— Geldstrafe. Damit dürfte freilich dem unerlaubten Nach druck nicht endgültig ein Riegel vorgeschoben sein, denn der straf rechtliche Schutz des chinesischen Pressegesetzes (Höchststrafe zwei hundert chinesische Dollars) ist viel zu gering, um die Nachdrucker von ihrem lukrativen Geschäft abznhalten. Fünfhundert Jahre deutscher Garten Aus Anlah des Internationalen Gartenbau-Kongresses, der vor kurzem in Berlin stattfand, veranstaltet die Preußische Staats bibliothek in ihren Räumen wieder eine ihrer anregenden Ausstel lungen, die diesmal den Blumen- und Garten-Darstellungen im ge druckten, gemalten oder gezeichneten Bilde gewidmet ist. Leider gibt es weder ein Verzeichnis der ausgestellten Stücke, noch sind diese, soweit es Bücher sind, bezeichnet; ein kleiner Mangel, der den künst lerischen Genuß fördern mag, aber doch für viele Betrachter den Nutzen einschränkt. Man sieht einige Blumen-Darstellungen aus Handschriften des 15. Jahrhunderts, dann die kräftigen, ganz primitiven, aber sehr wirkungsvollen Holzschnitte ans Kränterbiichern der Frühdruckzeit, bei deren Erzeugnissen immer wieder die Genialität der Einfachheit der Linienführung überrascht. Wieder empfindet der Betrachter dieser wenigen Proben die Berechtigung der schönen Charakteristik dieser
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