Versorgung Fürsorge Jugendwohlfahrtsrecht in einem Bande, die neuen Gesetze über Wehrmacktfürsorge, Wehrmachtversorgung u. ReichSarbeitSdienftversorgung bereits enthalten in der nächstens erscheinenden zweiten, völlig neubearbeiteten Auflage unserer bewährten Loseblattausgabe Reichsversorgung und Fürsorgepflicht Bearbeitet von Regierungsdirektor M. Kollmann u. Iugendrat i. R. E. Stiefel Der Preis der früheren Auflage mit RM g.8; für den Stammband in Leinenmappe und RM z.75 für je 100 Ergänzungsblätter bleibt wahrscheinlich bestehen oder wird nur geringfügig überschritten. Nach dem neuen Gesetz für die Wehrmacht greifen Versorgung und Fürsorge vielfältig ineinander über. Vor allem sind natürlich auch die zivilen Behörden an deren Durch führung beteiligt. Deshalb müssen die mit Versorgung und die mit Fürsorge befaßten Behörden stets auch wechselseitig mit den Bestimmungen des anderen Rechtsgebiets ver traut sein. Die angezeigte Ausgabe bringt in Loscblattform sämtliche Gesetzestexte beider Rechtsgebiete übersichtlich geordnet einschließl. Durchführungsvorschriften, Erlasse usw. nach neuestem Stand und ist daher ein hervorragend praktisches Nachschlagewerk. DI« beiden, In der 2. Auflage de» Stammdand» enthaltenen neuen Gesetz« werden in nächster Zeit durch zahlreich« Durchführung-Vorschriften ergänzt und »»«gestaltet werden. Nur «in Loseblattwerk wird bei dieser raschen Entwicklung de« Rechtsgebiets di« derech- tigten Forderungen der Praktiker nach einem stet« aus dem lausenden befindlichen, zu- verlässigen Handbuch erfüllen. Käufer: Alle Teile der Wehrmacht, Versorgungsämter, Fürsorgebehörden (Gemeinden, Kreise, Provinzen), alle Organe der Freien Wohlfahrtspflege, Jugendämter, Organe der Reichsversicherung (Krankenkassen, Oberversicherungsämter, LandcSversicherungSanstaltcn). T