Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1938
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- 1938-10-04
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- 04.10.1938
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und sichert ihm die Gewähr, daß das von ihm angekaufte Adressen material auch wirklich gerechten Anforderungen entspricht. Man wird sagen können, das; eine Überalterung der gelieferten Anschriften bis zu 5 v. H. tragbar ist und sich aus der Natur der Sache ergibt. Ein größerer Anteilsatz der Überalterungen an der Gesamtlieferung wird durch eine in Vorbereitung befindliche gesetzliche Regelung eine Schadensersatzpflicht des Verlages hinsichtlich des vergeblich aufge wendeten Portos und eine verhältnismäßige Riickerstattungspflicht be züglich der Gegenleistung des Käufers begründen. Es ist oft darüber geklagt worden, daß kleine und kleinste Unter nehmungen von Personen. deren einzige Nedaktionsunterlaae meist nur in einem veralteten Anschriftenbuch besteht, das Ansehen, die Zuverlässigkeit des Adressenverlagsgewerbes und seine Preisgestal tung in Gefahr bringen. Die Berlage von Autoadressen sind im Reichsgebiet konzessioniert: nur die zugelassenen Verlage sind be rechtigt, Kraftfahrzeuganschriften zu liefern. Allen anderen Verlagen sind derartige Lieferungen untersagt. Für sämtliche Adressenverlage befindet sich eine Anordnung in Vorbereitung, die die Bedingungen für die Eröffnung, den Betrieb uud die Schließung eines Adressen verlages genau regelt. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, alle jene Unternehmen von weiterer Betätigung auszuschließen, die durch notorische Minderleistungen sich praktisch als Schädlinge des Gewerbes auswirken. Genau wie beim Anschriftenbuch und wie bei jeder kaufmänni schen Leistung muß die Beurteilung der adrcssenverlegerischen Leistung von den Anforderungen ausgehen, die der Kunde billigerweise an eine derartige verlegerische Produktion stellen darf. Die verantwort lichen, mit der Führung und Betreuung des Gewerbes betrauten Dienststellen haben sich daher diese selbstverständlichen, den Gepflogen heiten eines ehrsamen Kaufmannes angemessenen Grundlagen der Arbeit zu eigen gemacht. Eine strikte Durchführung der erwähnten Grundsätze wird eine wesentliche Steigerung des Vertrauens in die Adressenverlagsproduktion. bringen und damit diesen Gewerbe treibenden den Auftragsbestand sichern, dessen sie bedürfen, um ein geordnetes Unternehmen durchhalten zu können. Gleichzeitig mit diesen Maßnahmen ist auch an die Regelung und Ordnung der Preis gestaltungsverhältnisse heranzutreten, zu deren Grundzügen die Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft in der »Arbeits gemeinschaft für Adreßbuchsragen« bei der Reichsgruppe Fndustrie bereits vor längerer Zeit ihre Zustimmung erteilt haben. Nachdem die Sicherung der sozialen Verhältnisse der in den Adressenverlagen tätigen Arbeiter und Angestellten ihrem Abschluß entgegenreift und auch ihrerseits wirtschaftliche Mehrbelastungen für die Verlage ergibt, wird in Zusammenarbeit mit dem Neichskommissar für die Preisbildung die Sicherung der Preisbasis zu erarbeiten sein, -die endgültig eine seriöse Leistung gewährleistet. Die berufliche Gliederung der Arbeiter und Angestellten Vor einiger Zeit ist in der Presse über die ersten Ergebnisse der bei den Arbeitsämtern am 25. Juni 1938 durchgeführten Erhebung aus der Arbeitsbuchkartei berichtet worden. Wie die Hauptstelle der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mitteilt, liegen nunmehr auch nähere Angaben über die berufliche Gliederung der Arbeiter und Angestellten vor. Bisher gab es hier über nur die Zahlen der Berufszählung von 1933, die durch die Entwicklung seit der Machtübernahme zum großen Teil überholt sind. Die Arbeitsbucherhebung bietet zum erstenmal die Möglichkeit, die seit 1933 eingetrctenen Veränderungen und den neuesten beruf lichen Aufbau der Arbeiter und Angestellten größenmäßig zu er fassen. Alls den zur Zeit vorliegenden Ergebnissen der Zählung ist folgendes hervorzuheben: Insgesamt wurden 18 046 000 Arbeiter und 4241000 An gestellte ausgezählt. Von den Arbeiterbcrufen beanspruchen zunächst die landwirt schaftlichen besonderes Interesse. Fm ganzen gehören zu dieser Be rufsgruppe, die auch die Gärtner umfaßt, 2 185 000 Arbeitsbuch- pflichtige, und zwar 1384 000 Männer und 801 000 Frauen. Ein Vergleich mit 1933 zeigt, daß die Zahl der eigentlichen Landarbeiter (ohne Gärtner) um rund 165 000 zuriickgegangen ist, und zwar war der Rückgang bei den Männern stärker als bei den Frauen. Er er klärt sich nicht so sehr durch eine ungenügende Nachwuchszuführung, sondern in erster Linie durch die Abwanderung von Landarbeitern zur Industrie. Der Ausfall an landwirtschaftlichen Arbeitern ist zum Teil durch die Heranziehung ausländischer Wanderarbeiter ausge glichen worden, die der Arbeitsbnchpflicht nicht unterliegen und des wegen bei der Erhebung nicht erfaßt worden sind. Die hauswirtschaftlichen Berufe umfassen insgesamt 2179 000 Personen, also fast soviel wie die landwirtschaftlichen, darunter 2151 000 Frauen. Die Berufsgruppe »Häusliche Dienste«, zn der außer den .Hausgehilfen auch die Aufwarte-, Reinemache- und Wasch frauen rechnen, ist die weitaus stärkste aller Frauengruppen. An nähernd 30 v. H. aller weiblichen Arbeitsbuchpflichtigen gehören den Berufen der Hauswirtschaft an. Unter den gewerblichen Berufen stehen die gelernten und die angelernten Metallarbeiter an erster Stelle. Es wurden bei der Arbettsbucherhebnng nicht weniger als 2 871 000 Angehörige dieser Berufsgruppe ausgezählt, darunter nur 198 000 (oder 7 v. H.) Frauen. Wie sich die Zahl der Metallarbeiter seit 1933 entwickelt hat, läßt sich nicht genau angeben, da das Berufsverzeichnis der Arbeitsbucherhcbnng von dem der Berufszählung von 1933 erheblich abweicht. Fmmerhin kann man soviel feftftellen, daß die meisten Berufe der Metallarbeiter, besonders die industriellen, einen be trächtlichen Zuwachs gehabt haben. Ähnliches gilt von den Banfach- arbeiteru: ihre Zahl wurde bei der Arbeitsbucherhebung mit 1 177 000 ermittelt. Eine weitere sehr starke Gruppe bilden die Ver kehrsarbeiter und Handelshilfsarbeiter mit insgesamt 1664 000. Gewerbliche Berufe, in denen die Frauenarbeit eine große Nolle spielt, sind die der Tertilarbeiter und der Bekleidungsarbeiter. Die Berufsgruppe »Tcrtilindustrie« umfaßt insgesamt 759 000 Arbeiter, unter denen sich 455 000 ( ^ 60 v. H.) Frauen befinden. Noch etwas stärker ist der Anteil der Frauen in der Berufsgruppe »Bekleidungs gewerbe« (bei insgesamt 735 000 Berufsangchörigen 456 000 Frauen - 62 v. H.). Außer den bisher ansgeführten gibt es nur noch drei Fach gruppen mit mehr als einer halben Million Kräften. Es sind dies die Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakarbeiter (682 000), die Holzarbeiter (668 000) und die Bergmänncr (574 000). Die Zahl der ungelernten Arbeiter beträgt nach der Arbcits- buchcrhebung 2 458 000: das sind etwa 13 v. H. aller Arbeiter. Von den Ungelernten sind 1868 000 Männer und 590 000 Frauen. Uber ihre Verteilung auf die einzelnen Wirtschaftszweige kann erst später berichtet werden. Angestellte wurden insgesamt 4 241 000 ausgezählt: demnach entfielen neunzehn Angestellte ans je hundert Arbeitsbnchpflichtige. Von den Angestellten sind etwas mehr als drei Fünftel Männer und knapp zwei Fünftel Frauen. Es ist bemerkenswert, daß sich dieses Verhältnis seit 1933 stabil gehalten hat: die Frauenarbeit hat sich also in den Angestelltenberufen nicht weiter ausgebrcitct. Die stärkste Gruppe innerhalb der Angestellten bilden die kaufmännischen und Büroangcstelltcn mit insgesamt 3 190 WO. Technische Angestellte gibt es im alten Reichsgebiet 586 000, darunter 17 700 Kranen. Der Nest (465 000) entfällt ans die Gruppe der sonstigen Angestellten (z. B. Angestellte für Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Theater, Gaststättengewerbc, Angestellte der künstlerischen und wissenschaft lichen Berufe usw.). Annahme von Geldspenden für das Sudetendeutsche Hilfswerk an den Postschaltern Zur Förderung des Sndctcndentschen Hilfswerks nehmen ans Anordnung des Herrn Reichspostministers sämtliche Postämter und Amtsstcllen der Deutschen Rcichspost einschließlich der Postagenturen, Poststellen und Posthilssstellen Geldspenden entgegen: an den Schal tern werden in üblicher Weise Spendenlisten bercitgchalten. Post- schecktcilnchmer überweisen zweckmäßig Zahlungen unmittelbar mit Postüberweisnng ans das Postscheckkonto Berlin Nr. 30 768 der NS.- Volkswohlfahrt, Neichswaltung Berlin SO 36. Auf dem Abschnitt der Überweisung ist zu vermerken »Für Sudetcndeutsches Hilss- werk«. 770 Nr. 231 Dienstag, den 4. Oktober 1938
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