Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 24S <R. 120) Leipzig, Dienstag den 25, Oktober 1SS8 105. Jahrgang Erste (Zrokdeuttcke öuckwocke Der Neiciispostminister Oknesorgeiur krtten 6rokdeutsctien Üuciiwocke: ^)as gcwaltt'ge pvlilischc Geschehen Viehes Jahres, wie wir cs mik der Heimkehr der -Ostmark und nun auch des Suvelenlandes freudig milerkeblen, läßt uns in diesem Jahre ganz besonders der deutschen Dichter gedenken, die in ihren Werken für das deutsche Volkstum und seine Heimkehr gestritten haben. Sie haben durch das deutsche Buch immer wieder das schwere Schicksal der fern vom Reich und unter fremder Herrschaft kämpfenden Menschen geschildert und damit nicht nur das Reich gemahnt, seine Brüder jenseits der Grenzen nicht zu vergessen, sondern auch das deutsche Volkstum gestärkt. Sie haben damit die Schicksalswende mit vorbereiten helfen, die der Führer hcrbeiführte, als er die -Ostmark und das Sudelenland ins Reich heimhvlte. Daher wollen wir auch in Zukunst auf das hören, was deutsche Dichter uns zu sagen haben und in ihrem Werk die -Offenbarung deutschen Höffens und Kämpfens, deutschen Glaubens und Vertrauens aus uns wirken lassen. Die Beanstandung eines Schriftwerks durch die Parteiamtliche Prüfungskommission und ihre Auswirkung auf das Verlagsverhältnis Von Rechtsanwalt und Notar Bans Gerd Baase-Berlin I. Die allgemeinen parteiamtlichen Bestimmungen') Eine gedrängte, stichwortartig systematisierte Zusammen stellung der maßgeblichsten Bestimmungen nach den vorliegen den Veröffentlichungen rechtfertigt sich, da ihre Kenntnis für die juristische Behandlung der Materie Voraussetzung ist, die Be stimmungen in der Praxis aber nicht immer oder nicht geordnet zur Hand sind. 1. D i e n st ft e ll e: Als Dienststelle der Partei, die mit dem Staate eins ist und das souveräne Recht und die Pflicht »zur Überwachung des nationalsozialistischen Ideengutes- hat, ist durch den am 15. März 1834 Unterzeichneten, am 18. April 1934 im Börsenblatt Nr. 92 veröffentlichten und in der »Amtlichen Bekannt machung Nr. 69» der Reichsschristtumskammer zitierten Erlaß des Stellvertreters des Führers die »Parteiamtliche Prüfungs kommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums» (P. P. K.) mit dem Sitze in Berlin eingesetzt. 2. Aufgabenkreis der Dienststelle und Umfang des zur Prüfung bestimmten Schrifttums. Die P. P. K. hat nach dem Erlaß »die Ausgabe, alle ein schlägigen Bücher und Schriften zu prüfen». Die zitierten Bestimmungen sind sämtlich in der von Gentz herausgegebenen Sammlung »Das Recht der RelchLschrifttumskammer», Verlag des Börsenvcreins, enthalten. Der Erlaß bezieht sich nach seiner grundsätzlichen Präambel aus Bücher und Schriften, »die sich in der Behandlung politi scher, wirtschaftlicher, kultureller und allgemein weltanschau licher Probleme, sowie in historischen, insbesondere biographi schen Darstellungen führender Persönlichkeiten der NSDAP, mit dem Wesen und den Zielen der nationalsozialistischen Be wegung befassen». Schriften solcher Art hat die P.P. K. zu prüfen. Das ist ein Großteil der deutschen Literatur. 3. Materielle Vorlageregeln: Die Prüfung erfolgt auf Vorlage hin. Vorlagerecht und -Pflicht sind grundsätzlich aus den hier wiedergegebenen Be stimmungen in Verbindung mit den Politischen Rechten und Pflichten des einzelnen zu entnehmen: Kein Staatsbürger kann sich in Gegensatz zur Partei setzen, d. h. alle Volksgenossen sind politisch zur Befolgung der Bestimmungen verpflichtet. Die Rechtsordnung wiederum hat die Befolgung einer Politischen Pflicht als Recht eines jeden Volksgenossen anzuerkennen und zu schützen und der Geltendmachung eines Verstoßes gegen die politische Pflicht ganz allgemein das Rechtschutzinteresse zu ver sagen, womit ein Eingehen auf engere rechtliche Sonderbegriffe wie Verstoß gegen gute Sitten oder gegen Verkehrssitten entfällt. Daneben ist eine Reihe spezieller Vorlagegebote ergangen: Der Reichsleiter der Rechtsableilung der Reichsleitung der NSDAP, macht für stzinen Dienstbereich durch Bekanntmachung vom 15. Mai 1934 (Börsenblatt Nr. 118/1934) die Vorlage von Druckschriften aus dem Gebiete des Rechts zur Pflicht. Die Nr. 246 Dienstag, -en 26. Oktober 1988 82!»