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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1938
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
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Vörsenblalt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 204 (N. 127) Leipzig, Sonnabend den 12. November 1938 103. Jahrgang Ausfuhrregelung Im Merkblatt vom 15. Juli 1937 ist bei Ziffer 41, I. Absatz, folgender Satz hinzuzufügen: -Für Lieferungen, die in die Tschecho-Slowakei erfolgen und in die sudetendcutscheii Gebiete bis einschließlich 15. Oktober 1938 vorgenommen wurden, ist in der Durch schrift der Exportfaktur in jedem Fall der Empfänger an zugeben.- Diese Bestimmung gilt für alle ab 1. Oktober 1938 erfolgten Lieferungen. Die Wirtschaftsstelle behält sich vor, bereits ein gereichte Meldungen zur Ergänzung zurückzugeben. Berlin, den 8. November 1938 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels I. V.: gez. Schröder Zahlungseingänge aus den sudetcndcutschen Gebieten für Liefe rungen, die bis einschließlich 15. Oktober 1938 erfolgt sind. 1. Zahlungseingänge aus den sudetendeutschen Gebieten, die den Gegenwert für Lieferungen (Fest- und Bedingtlieferungen) bis einschließlich 15. Oktober 1938 darstellen und den Reichs bankanstalten auf Export-Valnta-Erklürungen Vordruck I oder brieflich zu melden waren, sind den Reichsbankanstalten auch weiterhin auf Export-Valnta-Erklürungen Vordruck II für Buch händler (Original und erste Durchschrift) oder brieflich mit Durchschrift unter Beifügung der erforderlichen Belege zwecks Bestätigung zu melden. Die Export-Valuta-Erklärungen Vor druck II bzw. die Briefe müssen enthalten: Fakturennummer und Fakturendatum und eidesstattliche Erklärung, daß es sich um Lieferungen handelt, die bis zum 15. Oktober 1938 einschließlich erfolgt sind. 2. Die Eingänge aus Fest- und Bedingtlieferungen, die in der Zeit vom 13. bis 15. Oktober 1938 einschließlich ausgeführt, jedoch für Zwecke der Devisenbewirtschaftung aus Export-Baluta- Erklärung Vordruck I den Reichsbankanstalten nicht mehr zu melden waren, werden wie folgt behandelt: a) Wurden für derartige Lieferungen in Unkenntnis des Runderlasses 120/38 D. St. Meldungen auf Export- Valuta-Erklärungen Vordruck I an die Reichsbantanstal ten abgegeben, bleibt es bei dem unter Ziffer 1. erläuter ten Verfahren. d) Unterblieb dagegen die Meldung mit Export-Valuta- Erklärung Vordruck I, da der Runderlaß 120/38 D. St. bereits bekannt war, so sind die Eingänge ausnahms weise der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 08, Friedrichstraße 31, brieflich in doppelter Ausfertigung unter Beifügung der erforderlichen Belege (Postabschnitte, Bankquittungen und -abrechnungen, Zalko-Zettel usw.) einzureichen. Die Zahlungseingänge sind auf den beiden Einreichungsbriefcn (Erst- und Zweit schrift) einzeln aufzuführen; Fakturen-Nummer und Fak- turen-Datum sind anzugeben; desgleichen die eidesstatt liche Erklärung, daß es sich um Zahlungseingänge für Lieferungen nach den sudetendcutschen Gebieten bis ein schließlich 15. Oktober 1938 handelt. Geht die Einreichung in Ordnung, erfolgt die Gutschrift bei der Wirtschafts stelle unter Benachrichtigung des Absenders, im Ableh nungsfälle erfolgt Rücksendung der Unterlagen. 3. Letzter Termin für die Bestätigung von Zahlungsmeldun gen ans Lieferungen, die bis zum 15. Oktober 1938 nach den fndetcndeutschen Gebieten erfolgt sind, ist der 31. August 1939. Berlin, den 8. November 1938 Wirtschastsstelle des deutschen Buchhandels I. V.: gez. Schröder Buchhändlerische Vorlesungen an der Wirtschaftshochschule zu Berlin 1938/39 Zu den im Winterhalbjahr 1938/39 stattfindenden Vor lesungen von Herrn Professor vr. G. Menz, Leipzig, über »Die Licscrindustricn des Verlagsbuchhandels« ladet der »Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler« den Berliner Buchhandel nachdrücklich ein und weist empfehlend auf diese Fortbildungsmöglichkeit hin. Wir bitten, diese Ankündigung allen Angehörigen des Betriebes durch Rundlauf und Aushang bekanntzugeben. Die Vorlesungen im Winterhalbjahr 1938/39 schließen an die Vorlesungen des letzten Wintersemesters an. Nachdem da mals die Beziehungen des Verlegers zum Urheber behandelt worden sind, werden jetzt die Geschäfte des Verlegers mit den materiell an der Buchherstcllung Beteiligten (Papierindustrie, Druckgewerbe einschließlich Klischeeherstellung und Buchbinderei) betrachtet. Aus den Arbeitsbedingungen dieser Industrien wer den die Geschästsmcthoden, die für die Bestellungen und die Auf tragserteilung des Verlages grundlegend sind, insbesondere die Marktordnung für das graphische Gewerbe abgeleitet und zur Darstellung gebracht. Damit ist eine Übersicht über die verschie denen Herstellungsverfahren für Gegenstände des Buchhandels nach dem neuesten Stande verbunden. Im Anschluß an die Vorlesungen finden ilbuugsabcnde statt, die in Form von Arbeitsgemeinschaften wechselnd bestimmten Einzelfragen zur Buchhandelsbetriebslehre gewidmet sind. Beginn der Vorlesungen: Dienstag, 8. November 1938, 19 Uhr. Beginn der Übungen: Dienstag, 8. November 1938. 20—22 Uhr. Ende: Dienstag, 28. Februar 1939. Kosten : Für die Vorlesungen RM 10.— für das Semester, für die Übungen RM 20.— für das Semester. Hörer, die nachweislich in Buchhandelsbetrieben tätig sind, kön nen für die Gebühr von RM 10.— an Vorlesungen und Übun gen teilnehmen, während andere Besucher für die Übungen RM 20.— zahlen müssen. Anmeldungen sind bis spätestens 22. November 1938 an das Sekretariat der Wirtschaftshochschule, Berlin C 2, Span dauer Straße I, Fernruf 51 52 II, schriftlich oder mündlich in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, Sonnabends von 10 bis 12 Uhr zu richten. Wirtschastsverband der Berliner Buchhändler Richard Schmidt, Vorsteher 881
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