Am 18. November neue Winterhilfs-Postwertzeichen Die diesjährigen Postwertzeichen zugunsten des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes (WHW) zeigen Bilder der Ostmark in Verbin dung mit dort vorkommenden Blumen nach Entwürfen des Berliner Künstlers von Axster-Heudtlaß, und zwar Freimarken zu 3 -I- 2 Npf.: Burg Forchtenftein (Burgenland) mit der Silberdistel; zu 4 -st 6 Npf.: Flexenstraße (Vorarlberg) mit der Frühjahrsanemone; zu 5 -st 3 Npf.: Zell am See (Salzburg) mit der Aurikel; zu 6 -st 4 Npf.: Großglockner (Kärnten) mit dem Edelweiß; zu 8 -st 4 Npf.: Nuinc Aggstcin (Wachau) mit dem Alpenveilchen; zu 12 -st 6 Npf.: Denkmal Prinz Eugens (Wien) mit der Heckenrose; -zu 15 -st 10 Npf.: Erzherg Ablauf des 30. Juni 1939 verlieren die Postwertzeichen ihre Gültig keit. Ein Teil der Wertzeichen wird gleichzeitig durch die NS.-Volks- wohlfahrt vertrieben. Als Freigebühr gilt nur die im Markenbild angegebene größere Zahl, während die kleinere Zahl den Zuschlag bezeichnet, der dem WHW. zufließt. Die Marken sind auch im Anslands- dienst zugelassen. Außerdem werden zum Abgabepreis von 2 NM Freimarkcn- hestchen mit WHW.-Briefmarken hcrausgegeben; sie enthalten 4 Stück zu 3 -st 2 und je fünf Stück zu 5 -st 3, 6 -st 4 und 12 -st 6 Npf. Die (Steiermark) mit der Alpenrose; zu 25 -st 15 Npf.: Hall (Tirol) mit dem stengellosen Enzian; zu 40 -st 35 Npf.: Braunau (Oberöster reich) mit dem Krokus und Postkarten zu 6 -st 4 Npf., deren Wert stempel als Schmuck zwei Edelweißblumen zeigt. Jeden Monat er scheint eine neue Postkartenausgabe, die auf der linken Hälfte der Airschriftseite ein Bild nach der jeweilig herauskommendcn Monats- Türplakette trägt. Der Wertstempel ist jedoch stets der gleiche. Die Postkarten mit der Oktober- und November-Türplakette erscheinen gleichzeitig, die übrigen am 1. eines jeden Monats. Die WHW-Postwertzeichen werden bei allen Postämtern und Amtsstellen vom 18. November 1938 an bis Ende März 1939 abge geben. Von den Versandstellen für Sammelmarken in Berlin W 30 und Wien I wird der Absatz fortgesetzt, solange der Vorrat reicht. Mit Keine Verwendung von Ahnentafeln zu Werbezwecken In seinem Mitteilungsblatt »Wirtschaftswerbung« (Heft 10) weist der Werberat der deutschen Wirtschaft auf folgendes hin: Der Aufschwung, den die Sippenforschung seit 1933 genommen hat, hat dazu geführt, daß vielfach Firmen Ahnentafel-Vordrucke, die mit einer Werbung für ihr Unternehmen versehen sind, kostenlos an ihre Kunden verteilen. Das erscheint bedenklich. Häufig handelt es sich um geringwertige Drucksachen, die weder inhaltlich noch material- mäßig den Erfordernissen der Ahnenkunde entsprechen und oft auch für die Markenheftchen gedruckten Bogen werden durch die NS.- Volkswohlfahrt vertrieben und können unter den üblichen Bedingun gen auch schriftlich bei der Versandstelle für Sammlerinarken in Berlin W 30 bestellt werden. Der eine Bogen enthält zehn Heftchenblätter mit je fünf Marken zu 5 -st 3 und «-st 4 Npf., der andere zehn Heftchen blätter mit je 5 Marken zu 12 -st 6 und vier Marken zu 3 -st 2 Npf. Beide Bogen enthalten sogenannte Kehrdrucke, der zweite Bogen ent hält ein Leerfeld mit dem Aufdruck: »Werde Mitglied der NS.-Volks- wohlfahrtl«. Die Preise der Bogen betragen 9 und 11 NM, beide zusammen 20 NM. Die Ämter und Amtsstellen der Deutschen Neichspost werden die zur Freimachung benutzten WHW.-Postwertzeichen besonders deutlich und sauber abstempeln. geschmacklich nicht genügen. Durch solche Vordrucke kann der Ernst und die Bedeutung der Ahnenforschung herabgemindert werden. Sie können auch dazu verleiten, Forschungsergebnisse in ungeeigneter Form fcstzuhalten und sie so zu gefährden. Soweit es sich aber um angemessene, wertvollere Vordrucke handelt, bei denen diese Bedenken nicht bestehen, tritt einmal der Gesichtspunkt der unerlaubten Zugabe auf. Außerdem schädigen sic noch mehr als die geringwertigen Vordrucke die Fach- verlagefür Ahnenforsch u n g, denen bei stark vermindertem Absatz solcher Erzeugnisse auch die Erfüllung ihrer sonstigen bedeut samen Aufgaben erschwert wird. 886