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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1938
- Sprache
- Deutsch
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Die Gehilfenprüfung Herbst 1938 in Leipzig Zur Herbstprüfung hatte» sich SS Lehrlinge, 17 aus dem Verlag, 11 aus dem Sortiment und 7 aus dem Zwischenbuchhandel gemeldet, von denen S die Prüfung nicht bestanden haben. Kür die schrift lichen Klausurarbeiten wurden folgende Themen gegeben: Kür die Verlagslehrlinge: 1. Schriftsteller und ihre Werke. 2. Führende WerlagShäuser Deutschlands. 3. Satz, Abbildungen und Druck. 4. Papier und Buchbinderarbeiten. K. Werberecht und die Absatzwerbung des Verlages. 5. Auslieferung und Abrechnung. Kür die Sortiment s-lehrlinge: 1. Pflichten des Buchhandels im totalen Staat. 2. Bildungsmittel und -Möglichkeiten des Jungbuchhanblers. 3. Von sudetendeutscher Dichtung. Kür die Lehrlinge aus dem Zwilchenbuchhandel: 1. Buchungsaufgaben in Verbindung mit einem Rechnungskonto. 2. Aussorderung in Briefform an ein« direkt verkehrende Sorti mentsbuchhandlung, den Sammelverkehr über Leipzig aufzu nehmen. Die mündlichen Prüfungen ließen erkennen, daß Lehrsirmen und Schule sich eine verantwortungsbewußte Ausbildung unseres Be rufsnachwuchses angelegen sein lassen, und die meisten Prüflinge konnten auch gute und befriedigende Leistungen auftoeisen. Als eine unerläßliche Ergänzung der Praktischen Lohre ist wieder die Arbeit der Buchhändler-Lehranstalt in Erscheinung getreten. Grundsätzlich muß daran festgehalten werden, daß der Besuch der Buchhändler- Lehranstalt Voraussetzung zur Zulassung zur Gehiifenprüfung ist. Bon dieser Regel sollte nur in ganz seltenen Fällen abgewichen werden. Anträge sind rechtzeitig, also vor Antritt der Lehre, beim Landesobmann zu stellen. Auch die weltanschauliche Ausbildung kann von Lehranstalt und Lehrsirmen gar nicht genug beachtet werden. Wenn, wie erwähn«, im ganzen betrachtet, die meisten Lehrsirmen mit erfreulichem Erfolg sich um die Ausbildung der ihnen anver trauten Lehrlinge bemüht haben, so Ist dies in Zukunft auch von den wenigen zu erhoffen, die ofsenlbar bisher hierauf noch nicht ge nügend Sorgfalt verwandt haben. Eine aufmerksame Beobachtung der Leistungen der Lehrlinge im Deutschen durch dte Lehrfirmen und die Buchhändler-Lohranstalt darf nicht versäumt werden, denn grobe Kehler in Rechtschreibung und Satzbildung in den schriftlichen Arbeiten haben das Richtbcstohcn der Prüfung zur Folge. Zu einer schlichten Keier wurden die jungen .Berufskameraden durch den Landesobmann vr. Witzmann nochmals vereinigt. Dieser führte aus, daß sie mit besonderem Stolz daraus zurückblicken können, daß sie ihre Prüfung gerade in Leipzig, der Buchstadt des Reiches, abgelegt haben. In keinem Ort kann ein junger Mensch besser zum Buchhändler heranwachsen als tu dieser ehrwürdigen und arbeitsamen Stadt, in der er auf Schritt und Tritt buchhändlerischen Einrich tungen begegnet. Sodann ermahnt« er die neuen Gehilfen, daß sic sich als unser aller Kameraden im Dienst am deutschen Buch stets dieser Ausgaben würdig erweisen und sich als Vorbild die Buch händler dienen lassen, die ihnen aus der Geschichte des Buchhandels so vertraut sind. Erinnert sei an den Namen, der uns allen teuer ist: Palm. Die Stadt, in der dieser Buchhändler für Deutschland sterben mußte, Braunau, ist uns Buchhändlern Symbol und zugleich höchste Verpflichtung, denn in ihr wurde auch der Mann geboren, ohne den unser Vaterland gar nicht mehr zu denken ist: Adolf Hitler! Wie Adolf Hitler nur mit eiserner Willenskraft das Unmöglich« voll brachte, so soll auch der Buchhändler sich seinen Ausgaben mit gleicher Hingabe widmen- wie Adolf Hitler über alles die Liebe zu seinem Volk stellt, so soll auch der Buchhändler in allen Volksgenossen den Kameraden sehe», und wie Adolf Hitlers höchster Wahlspruch der Gedanke der Volksgemeinschaft: »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« ist, so darf auch der Buchhändler niemals von dieser höchsten Verpflich tung abirren. Nach diesen eindrucksvollen Worten wurden die Prllsungszeng- nisse ausgehändigt und die neuen Buchhändler durch Handschlag ihrem Beruf verpflichtet. Der Landesobmann für den Buchhandel in Sachsen. I. A.: Wilhelm Ehrenbcrg. Dte Schristleitung de« »Buchhändler« im neuen Reich" teilt mit: Das in den nächsten Tagen erscheinend« Heft 12 des »Buch händlers im neuen Reich«, das wie di« Doppelnummer 10/11 der Besprechung der Herbst-Neuerscheinungen gewidmet ist, enthält ein Verzeichnis sämtlicher in den beiden Heften besprochenen Bücher. Es wird mit Hilfe dieses Verzeichnisses jederzeit leicht möglich sein, eine Besprechung nachzuschlagen. Leider war es aus technischen Gründen nicht möglich, schon der Doppelnummer 10/11 das Inhaltsverzeichnis beizugeben. »Hundert Jahre Arbeit für da« Buch" Am 11. Juni bestand die Buchhandlung Opitz L Co. in Güstrow hundert Jahre. Einen in der »Mecklenburgischen Tages zeitung« aus diesem Anlaß erschienenen umfangreichen Aussatz hat jetzt bi« Jubelfirma als Sonderdruck hcrausgcgeben (Hans Glasow: Hundert Kahre Arbeit für das Buch. Güstrow, Opitz «t Co. IS S. kl. 8°). Die Schrift gibt einen Überblick über die Entwicklung des geistigen Lebens Güstrows und der damit eng verbundenen alten Firma vom Anfang des neunzehnten Jahrhunderts bis in unsere Zeit. Insbesondere zeigt sie, wie die Verlagsabteilung über die engere Heimat und über Mecklenburg hinaus wirksam wurde durch ihren Beitrag zur Verbreitung mecklenburgischen Geisteslebens im deutschen Schrifttum. Berner Übereinkunft in der Nomfassung — Anwendung auf Aden, Britisch Burma, Sarawak und Britisch Nordborneo Nach Mitteilung der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin hat die Königlich Britische Gesandtschaft in Bern dem Schweizerischen Bundesrat angezeigt, daß die in Rom am 2. Juni 1928 revidierte Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, welche für Aden und Britisch Burma der früheren Zugehörig keit dieser Gebiete zu Britisch Indien in Geltung war, nach der am 1. April 1037 erfolgten Trennung der Gebiete von Britisch Indien sei! diesem Zeitpunkt weiterhin aus die britische Kolonie Aden und das britische Überseegebiet Burma Anwendung findet. Ferner soll die in Rom geänderte Fassung der Berner Überein kunft auf Sarawak und Britisch Nordborneo mit Wirkung vom 1. Januar 1939 ab anwendbar sein. Ursprungsbezeichnungszwang für Mobezeitunge», Landkarte» Postkartcn,Kataloge,Prospekte,Bilder bei derEinfuhrin Belgien Die Nachrichten für Außenhandel Nr. 280 vom 1. Dezember 1938 drucken einen Erlaß der belgischen Regierung ab, der im Moniteur Nr. 881 vom 27. November 1938 veröffentlicht wurde und der am 27. Januar 1939 in Kraft tritt. Nachstehenden Druckerzeug nissen muß eine Ursprungsbezeichnung in lateinischer Schrift beige fügt sein, die deutlich sichtbar ist und nicht entfernt werden kann. Ohne die Ursprungsbezeichnung »ImxrimS on . . .« dürfen die ge nannten Druckerzeugnisse in Belgien nicht eingefllhrt und nicht ver kauft werden. Tarifnr. 777 Landkarten, Seekarten, 778 Noten, ge stochen oder gedruckt, 779/780 Postkarten, Ansichtskarten, Glückwunsch- karten, Bilder für die erste Kommunion, 782/783 Drucksachen aller Art, illustriert und nicht illustriert, darunter Modezeitungen, Kata loge, Prospekte, 784 Bilder. Für Bücher Tarifnr. 775 besteht keim Ursprungsbezetchnungszwang. WeihnachtSkatalvge Dis Schristleitung wäre, soweit noch nicht geschehen, für Über sendung aller Weihnachtskataloge in je 1 Stück dankbar. Verkehrsnachrichten Postnachnahmedienst in den sudetendeutschen Gebieten Am 5. Dezember 1938 wurde der Postnachnahmedienst aus Brief- und Paketsendungen in den sudetendeutschen Gebieten und im Ver kehr mit dem übrigen Reichsgebiet nach den innerdeutschen Vor schriften ausgenommen. Auskunft über die an diesem Dienst vorerst teilnehmenden etwa 700 Ämter und Amtsstellen bei uns oder bei den Postanstalten. — Die Liste ist im »Amtsblatt des Reichspostministeriums« Ausgabe ü Nr. 183 enthalten, die einzeln beim Postzeitungsamt Berlin W be zogen werden kann. Hauptfchriftletter: vr. Hellmuth Lanaenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Franz Wagner, Leipzig. — Verantiv. Nnzetgenletter: Walter Hersurth. Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schristleitung und Expe dition: Leipzig v l, Gerichtsweg 2S P-ftschlt-bf-ch L74/7H. - Druck: Ernst H-drich Nachs.. Leipzig o 1, Hospitalstr-b- 1l»-tS. - DA. 7700/XI. Zur Zell ist Preisliste Nr. s gültig!
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