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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1930
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- Deutsch
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HW arkentten's Universitätsbuchhandlung, H., Rostock (Mecklb.). Das Geschäft ging 1/1. 1930 mit allen Akt. u. Pass, in den Alleinbefitz des bish. Mitinh. HKurt Warkentien Uber. sDir.) HW einrich, Alfons, L Komp., Akademische Buchver triebs-G. m. b. H., Köln. HAlfons Weinrich ist als Ge schäfts^ ausgeschieden, an seine Stelle trat Bruno Weinrich. sH. 19/XII. 1929.f Kleine KlitieilunAen Russische Übersetzungen deutscher Äerke.Ein hervorragender Kenner -es russischen Buchwesens beabsichtigt, eine Arbeit Uber deutsche Bücher in Rußland zu veröffentlichen und wünscht zu diesem Zweck auch Mitteilungen über di.e Behand lung deutscher Autoren und Verleger durch die Sowjetorgane und russischen Verlage zu erhalten. Wir bitten daher unsere Mitglieder, die über entsprechende Erfah rungen verfügen, solches Material der Auslandabteilung der Geschäftsstelle des BörsenvereinH einzusenden oder doch wenigstens mitzuteilen, ob entsprechende Unterlagen dem Verfasser zur Ver fügung gestellt werden könnten. Konkurseröffnung. — Uber das Vermögen des Elias Königsberg, Buch- und Papierhändler in Wien III, Löwen gasse 13 a, wurde der Konkurs eröffnet. Konkurskommissar: Ob-er- landes-Ger.-Rat vr. Franz Klaus des Landesgerichtes für Zivil rechtsfachen in Wien. Masseverwalter: Sekretär Hans Knittel in Wien III, Krieglergasse 13. Anmeldungsfrist bis 31. Januar 1930. Vorläufige Verlängerung der Schutzfrist in Österreich. — Der österreichische Nationalrat hat folgendes Gesetz beschlossen: »Die Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst wird, soweit sie nach dem Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie am 31. Dezember 1929 oder 31. Dezember 1930 endet, bis 31. Dezember 1931 verlängert«. Hierzu gab die Negierung eine ausführliche Begründung, in welcher sie die Beschlüsse der im Mai 1Ä?8 in Rom abgehaltenen internationalen Urheberrechtskonferenz bespräch und sodann berichtete, daß sie sich bereits im Sommer 1928 an da^ Deutsche Reich mit der Anregung gewendet habe, mit Rücksicht auf U>ie engen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und Österreich auf kulturellem Gebiete und auf dem Gebiete des Verkehrs ein^ einheitliches Urheberrechtsgesetz für beide Staaten zu schaffen. Es ^st jedoch noch zweifelhaft, ob es zu einer gemeinsamen Gesetzgebung »kommen wird. Nach den aus Deutschland eingelangten Nachrichten ^ scheine es, daß Deutschland sich in der Schutzfristfrage erst nach geraumer Zeit entscheiden wird. Es wäre nun, so argumentierte dhe österreichische Negierung, für Österreich ein durchaus unbe friedig eitles Ergebnis, daß — unter oM Annahme der Einführung der 50Mhrigen Schutzfrist etwa im JMre 1930 oder 1931 — z. B. die Äerke des ani 3. Juni 1869 Johann Strauß am 1. J-anuar 1930 frei werden, um späti^einen legislativen Schritt zu ulnternehmen und die Schutzfrist wiedeMi!rzustellen. In der Dedatpe im Nationakrat erklärte der Redner de« Sozialdemokraten, daß ^seine Partei die Beratung dieses kleinen Gesetzentwurfes nicht ohne Protest vorübergehen lassen könnte, da dieses Gesetz Österreich müs der Nechtsgemeinschaft mit dem Deutsches Reick immer bestanden hat. Das sei ein gefähr licher AnVang^ Berichterstatter vr. Wotawa erwiderte, er würde, wenn er ^dieser Meinung wäre, nicht als Berichterstatter auf der Trilü/ne stehen. Es handle sich um eine rein technische Frage, die>^adurch hervorgeru'fen wurde, daß anläßlich der römischen Konfe- ^renz das Deutsche Reich seine Geneigtheit gezeigt hat, in irgend einer Form auf die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes einzu gehen. Wenn bis zum 31. Dezember 1931 sich in den Vereinbarungen zwischen Österreich und Deutschland über die Urheberfrist nichts ändern sollte, kehren wir zur dreißigjährigen Schutzfrist wieder zurück. Der Nationalrat hat ferner die Gssetzesvorlage, womit die Konzesfionspflicht für den Buch-, Kunst- und Musikalien handel, für Leihanstalten sowie für das graphische Gewerbe auf drei Jahre, das ist also bis 31. Dezember 1932, verlängert wird, ange nommen. Friedrich Schiller. Aus Norwegen. — Herr William Nygaard, der In haber des Verlages H. Aschehong L Co. in Oslo hat nach mehr als 30jähriger aufopferungsvoller Tätigkeit als Vorsitzender des Nor wegischen Verlegervereins nunmehr den Vorsitz nicdergelegt. Seit Gründung des Vereins, im Jahve 1895, gehörte er ihm an, und im Lause dieser Jahrzehnte hat er sehr vieles im Interesse nicht nur des Berlages, sondern auch des Sortimentes geschaffen, so daß sein Ausscheiden aus dem Vorstände allgemeines Bedauern hervovruft. Auf dem zu seinen Ehren veranstalteten Festessen am 7. November 1929 äußerte er sich über das eigenartige Verhältnis, das sich zwischen den beiden größten norwegischen Buchhändlerorganisationen entwickelt hat. Nicht wie in den übrigen skandinavischen Ländern liegt die Hauptsorge für die inneren Angelegenheiten des Buch handels dem Verlegerverein ob. In Norwegen ist es der Buch händlerverein, der den Mittelpunkt bildet, und es gehören ihm nicht ausschließlich Sortimenter, sondern auch Verleger als Mitglieder an. Nygaard wies darauf hin, daß man in den skandinavischen Nachbar ländern des öfteren seiner Verwunderung über dieses Verhältnis Ausdruck gab. Sein Bestreben war, den Verlag und das Sortiment als die Zweige ein und desselben Baumes zu betrachten. Solange Verlag und Sortiment in enger Fühlung miteinander bleiben, fühlen sie sich am wohlsten. Er sprach den Wunsch aus, daß auch die künf tigen Vorstände des Vereins siH stets vor Augen halten sollen, daß Sortiment und Verlag, wenn es vorwärts gehen soll, wie bisher stets Zusammenhalten müssen. Die Bibliothek des norwegischen Buchhand- lungsgehilfenvereins mußte aufgelöst werden, weil weder Mittel zu Neuanschaffungen noch für Einbände vorhanden waren und auch nicht flüssig gemacht werden konnten. Die Bibliothek wurde im September 1929 von der University of Minnesota für einen Betrag von 15 000 norwegischen Kronen angekauft und brachte nach Abzug von Spesen und Unkosten netto etwas über 13 000 Kronen. Dieser Betrag soll zur Hälfte dem Neis«'--(Studien-)Kon>ds des Ge- hilfenvereins und zur Hälfte dem Rentenforrds der norwegischen Buchhändler zufließen. Die Auslieferung der Weihnachtskataloge wird in Norwegen in nachahmenswerter Weise gehandhabt. Um zu ver meiden, daß die von der Hauptstadt Oslo entfernter liegenden Orte durch die Osloer Buchhändler mit den Katalogen früher als vom ortsansässigen Sortiment versehen werden, erfolgt die Auslieferung in der Hauptstadt zu allerletzt. In Abständen von je einem Tag erfolgt die Versendung durch die Bestellanstalt zuerst nach dem Nord osten, dann nach den etwas südlicher und im mittleren Norwegen liegenden Orten, worauf die übrigen, außerhalb Oslos gelegenen Firmen bedacht werden, und erst dann erfolgt die Auslieferung für Oslo und Vorstädte. F. V. Der billige Trompeter. — Aus Anlaß der 75. Wiederkehr des Jahrestages, da Scheffels »Trompeter« erstmalig in die Welt zog, hat ein süddeutsches Warenhaus die vollständige Trompetcrausgabe gebunden für 30 Pfennig herausgebracht! Auch ein Zeichen der Zeit! Nerkekrsnackrickten. Aufnahme des Postanweisungsvcrkehrs mit Rumänien. — Der Postanweisungsvcrkehr mit Rumänien wird vom 1. Januar an aus genommen. Postanweisungen aus Deutschland nach Rumänien haben auf volle Lei betrüge zu lauten. Höchstbetrag der Postanweisungen aus Deutschland nach Rumänien 10 000 Lei, in umgekehrter Richtung 250 NM. In Rumänien nehmen sämtliche Postanstalten am Post- anweisungsverkchr mit Deutschland teil. Telegraphische Postanweisungen sind nicht zugelassen. ?ersonalnacbrickten. Jub'läen. Herr O t t o F o e r st c r in Bonn kann am 1. Januar 1930 das 25jährige Jubiläum als Inhaber von Otto Pauls Buch handlung und Antiquariat in Bonn feiern. In Leipzig geboren, besuchte Herr Foerster das Nikolaigymnasium und dann einige Se mester die Universität. Aus besonderer Neigung erlernte er den Buchhandel in den Jahren 1897 98 bei I)r. H. Lüneburg in München, wo er auch mehrere Jahre als Gehilfe blieb. Seine Wandcrjahrc brachten ihn nach Berlin zu W. Weber, Dessau (W. Presting) und Koblenz (W. Groosj. Am 1. Januar 1W5 übernahm er kurz vor dem Tode des Herrn Otto Paul dessen Firma in Bonn, die er in den nun mehr vergangenen 25 Jahren zu großer Blüte gebracht hat. Am 1. Januar 1930 sind 25 Jahre verflossen, seitdem Herr vr. O t t o B i c l e f e l d die Firma I. Bielefelds Verlag von seinem 1902 verstorbenen Vater Josef Bielefeld übernahm. Er war bis dahin im Justizdienst tätig gewesen, quittierte aber als Obcramtsrichter den badischen Staatsdienst und bildete sich im eigenen Geschäft wie in dem des befreundeten Kommerzienrats vr. Karl I. Trübner in Straßburg für den neuen Beruf aus. Seine reichen Sprachkenntnisse befähigten ihn vorzüglich zur Fortführung des bekannten ncusprach-
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