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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1938
- Sprache
- Deutsch
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Vörsenblatl für den Deutschen Vuchhandel Rr. 293 (R. 148) Leipzig, Sonnabend den 17. Dezember 1938 185. Jahrgang Bekanntmachung Kontenrahmen für buchhändlerische Betriebe Im Börsenblatt Nr. 245 vom 20. Oktober iyz8 ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß Kontenrahmen für buch- händlerische Betriebe vorbereitet werden, um eine einheitliche Ausgestaltung der Buchhaltung im Buchhandel zu erlangen. In der vorliegenden Ausgabe wird der Entwurf eines Kontenrahmens zunächst für den Sortimentsbuchhandel mit Er läuterungen, die Fachschaftsleiter Kretzschmar geschrieben hat, veröffentlicht. Ich sehe zunächst davon ab, eine bindende Ver pflichtung für die Anwendung zu erlassen und beschränke mich darauf, diese Anwendung zu empfehlen. Ich hoffe aber, daß jeder Sortimenter die Vorschläge beachtet, damit die erwünschte Einheitlichkeit im Grundsätzlichen hergestellt wird. Es wird z. Zt. geprüft, ob auch Kontenrahmen für den Verlag und für den Zwischenbuchhandel aufgestellt werden sollen. In nächster Zeit erscheint noch eine Veröffentlichung über eine Mindestbuchhaltung für Kleinbetriebe. Eine Anleitung für die Arbeit nach dem Kontenplan, die sich noch umfassender damit befaßt als die in der heutigen Nummer veröffentlichten Erläuterungen, ist in Vorbereitung. Sie wird im Verlag des Börsenvereins erscheinen. Leipzig, den 16. Dezember iyz8 Der Leiter des Deutschen Buchhandels Bank Der Kontenrahmen für den Sortimentsbuchhandel Von Kurt Kretzschmar I. Allgemeines Im gemeinsamen Erlaß des Reichswirtschastsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung vom 11. November 1937 wird zur Hebung der Wirtschaftlichkeit und zur Steigerung der Leistung eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Rech nungswesens in den Betrieben der gewerblichen Wirtschaft ver langt. In einem Erlaß vom 17. Oktober 1938 hat der Reichs wirtschaftsminister erneut darauf hingewiesen, daß die Durch führung dieser Forderung mit Nachdruck zu fördern sei. Daraus ist zu ersehen, wie wichtig die Maßnahmen zur Verbesserung des Rechnungswesens in den gewerblichen Betrieben genommen werden. Inzwischen hat auch der Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel eine dementsprechende Anordnung erlassen, die den Mitgliedern der Wirtschastsgruppe Einzelhandel die Ein führung eines Kontenrahmens bereits ab 1. Januar 1939 zur Pflicht macht, soweit diese nach den bestehenden Han dels- und steuerrechtlichen Vorschriften eine über die Mindest anforderungen hinausgehende Buchführung unterhalten müssen. Die Einführung dieser Kontenrahmen ist der erste wichtige Schritt auf dem Wege, der durch den ersterwähnten Erlaß des Reichswirtschaftsministers vorgezeichnet ist. Der Buchhandel kann nicht umhin, auch seinerseits den Kontenrahmen einzusühren. Die nachstehenden Ausführungen behandeln den für den Sortimentsbuchhandel vorge sehenen Kontenrahmen. Für Verlags- und andere Betriebe bleibt eine entsprechende Veröffentlichung Vorbehalten. Da die Wirtschaftsform des Sortimentsbuchhandels im allgemeinen dem Einzelhandel zugeordnet wird, ist auch der vorgesehene Kontenrahmen im Interesse der Vereinheitlichung demjenigen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel angeglichen. Die Besonder heiten des Sortimentsbuchhandels sind selbstverständlich durch Ergänzungen berücksichtigt worden. II. Zweck des Kontenrahmens Ebenso wie der Baumeister sein Werk nach einem vorher ausgearbeiteten Grundplan baut, so soll auch der Kaufmann sein Rechnungswesen nach einem grundlegenden Plan einrichten und durchführen. Der Kontenrahmen hat den Zweck eines Glie- derungs- und Organisationsplanes. Er ist so gegliedert, daß die klare Ableitung aller Geschäftsvorfälle in die Buchführung so wie Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Zahlen ermöglicht wird. Kurz gesagt, der Kontenrahmen unterrichtet uns, auf wel chen Konten die Buchungen vorzunehmen sind. Der Zweck des Kontenrahmens geht aber darüber hinaus. Er soll auch einen Vergleich der einzelnen Betriebe und im Zusammenhang damit der Kosten ermöglichen. Nach der Einführung des Kontenrah mens wird es später möglich sein, die Kosten des Sortiments- Mitteilung des Verlags des Börsenvereins Erscheinungsweise des Börsenblattes Das Börsenblatt erscheint vom 19. bis 31. Dezember nur ungefähr an jedem zweiten Werktag, und zwar voraussichtlich am 20., 22., 24., 28., 29. und 31. Dezember. Wir bitten, diese Tage für die Veröffentlichung der geplanten An zeigen vorzumerken. Leipzig, den 12. Dezember 1938 vr. H e ß Nr. 293 Sonnabend, den 17. Dezember 1938 V77
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