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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1938
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- Deutsch
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buchhandsls nach einheitlichen Grundlagen zu beobachten und darnach die Wirtschaftlichkeit und Leistungskrast besser als vor her zu beurteilen. III. Geltungsgrcnzen des Kontenrahmens Kleinbetriebe des Sortimentsbuchhandels brauchen keinen besonderen Kontenrahmen als Grundlage für ihre Buch führung. Als Kleinbetriebe bezeichnen wir unverbindlich Be triebe mit Umsatzgrößen bis zu RM 30 000 !m Jahr. Betriebe aber, die im Handelsregister eingetragen sind, gelten ohne Rück sicht auf ihren Umsatz grundsätzlich nicht als Kleinbetriebe. Für die Kleinbetriebe entfällt also die Notwendigkeit der Einfüh rung. Dagegen sind sie zur Mindestbuchführung ver pflichtet, über die besondere Ausführungen in einer weiteren Veröffentlichung folgen werden. Die Mittelbetriebe des Sortimentsbuchhandels (als solche gelten unverbindlich bisher Betriebe mit Umsätzen von RM 30 000 bis RM l00 000; man kann aber auch solche bis RM 200 000 einbezichen. Maßgeblich ist nicht nur die Umsatz größe, sondern die ganze Struktur) werden gut tun, grundsätz lich den Kontenrahmcn ihrer Buchführung zugrunde zu legen. Jedoch ist ihnen anheimgestellt, je nach dem Betriebsgesüge und der Betriebsgröße die nicht benötigten Konten g r u p p e n frei zulassen. Die im Kontenrahmen enthaltene Gliederung der Konten k l a s s e n wird dadurch nicht berührt. Sie bleibt trotz der eingeschränkten Buchführung der feststehende Aufbauplan. Jede Kontcngruppe, die eingerichtet wird, muß also innerhalb der zuständigen Kontenklasse geführt werden. Die Großbetriebe des Sortimentsbuchhandels sollen den Kontcnrahmen voll anwenden, d. h. ihre Buchführung soll also so weitgehend gegliedert sein, wie es der Kontenrahmen vorsieht. In manchen Fällen wird sogar noch eine Unterteilung der Kontengruppen in Konten arten notwendig sein, die der verbindliche Kontenrahmen zwar nicht enthält, die aber je nach den Bedürfnissen freigestellt ist, wenn sie sich in den Grenzen der Kontengruppen und Kontenklassen bewegt. Die Unterteilung nach Kontenarten kann, wenn dies als zweckmäßig erachtet wird, natürlich auch der Mittelbetrieb vor nehmen. Grundsätzlich ist zu sagen, daß der Kontenrahmen nur ein technisches Hilfsmittel ist. Er ist inhaltweisend, aber nicht formgebend. Er ist insbesondere kein Verzeichnis der in der Buchführung verwendeten Konten. Der Klarstellung bedürfen die Verhältnisse bei gemisch ten Betrieben, wo z. B. Verlag und Sortiment vereinigt sind. Wenn diese Sparten (und auch ihr Rechnungswesen) räumlich und rechtlich getrennt betrieben werden, dann ent fallen alle Schwierigkeiten, weil für jede Sparte der ihr zu- kvmmende Kontenrahmen angewendet werden kann. Vielfach ist es aber so, daß die Sparten buchhalterisch nicht voneinander ge trennt sind und oft auch nicht getrennt werden können, weil sie kostenmäßig ineinandcrflicßen. Diese gemischten, wirtschaftlich einheitlich geführten Betriebe müssen sich für den einen oder anderen Kontenrahmen entscheiden. Für die Wahl ist ausschlag gebend, wo das wirtschaftliche Übergewicht liegt. Der Verlag mit einer im Betrieb laufenden Sortimentsabtei- lung wird also den noch zu veröffentlichenden Kontenrahmen des Verlagsbuchhandels wählen, das Sortiment mit einem an gegliederten kleinen Verlag dagegen den Kontenrahmen für den Sortimentsbuchhandel. Der Unterschied ist im übrigen nicht so groß. Die Konten k l a s s c n sind in beiden Fällen dieselben. Auch die Gruppen werden noch weitgehend übereinstimmen. Hier aber und in der weiteren Untergliederung erfolgt die An passung an die spezifische Betriebsstruklur. Sofern es sich mit -der Betriebsgröße vereinbaren läßt, können die gemischten Be triebe den fremden Teil als Nebenbetrieb !m Sinne des Kontenrahmens behandeln und dessen Kosten nach Klasse 6 des Kontenrahmens gesondert ausweisen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Kontenrah mens ist es angebracht, zwischen Nebenbetrieben und Neben zweigen zu unterscheiden, was bisher in der Praxis nicht ge schehen ist. Unsre Auffassung, vom Sortimentsbuchhandel aus gesehen, ist: als Neben betrieb sind diejenigen Betriebsteile zu bezeichnen, deren Wirtschaftsform außerhalb des Einzelhan dels liegt (z. B. Verlag, Buchverleih); als Nebenzweige sind diejenigen Betriebsteile zu bezeichnen, deren Wirtschaftsform in den Grenzen des Einzelhandels liegt (z. B. Antiquariat, Reise- und Versandbuchhandel, Kunstgewerbe, Papier- und Schreibwarenhandel). Wahrend bei den Nebenbetrieben die An wendung der Kontenklasse 6 — sofern es die Betriebsgröße zu läßt — in Frage kommt, entfällt die Kontenklasse 6 für die Neben zweige IV. Einteilung des Kontenrahmens Der Kontenrahmen ist nach dem »Zehnersystem« ausgebaut. Er ist in zehn Konten k l a f f e n eingeteilt, die fortlaufend von 0 bis 9 numeriert sind. Diese Durchnumerierung wird grundsätzlich überall durchgeführt. Es macht dabei nichts aus, wenn eine Zahl nicht benutzt wird, weil die Klasse frei bleibt. Sie wird dort gebraucht, wo verwickeltere Verhältnisse für die Betriebe vorliegen. Die Kontenklassen haben folgende Bezeich nungen und Bedeutung: Klasse 0: Anlage- und Kapitalkonten. I „ I: Finanzkonten. / Das sind die Konten, deren Bestände in der Bi lanz erscheinen. „ 2: Abgrenzungskonten. Das sind die Konten, die unter dem Begriff -der Abgrenzung dienend- zusammengefaßt sind. Sie nehmen solche Vorgänge auf, die mit den lau fenden Kosten und Erträgen im Betrieb nichts zu tun haben. „ 3: Wareneinkaufskonten. „ 4: Konten der Kostenarten. „ b: Verrechnete Kosten. „ 6: Kosten für Nebenbetriebe. Das sind die Konten, die die Kalkulation angehen. Für den Sortimentsbuchhandel liegt ihre Bedeutung darin, daß sie über das Verhältnis des Wareneinstandspreises plus reine Betriebskosten — zum Erlös (Warenverkaufspreis) Aufschluß geben. Sie bieten auch die Möglichkeit zur Be urteilung der buchhändlerischen Handelsspanne (Sortimenterrabatt). „ 7- Frei. Für besondere Verwendungszwecke. „ 8: Erlöskonten. Das sind die Konten, die die Erlöse aus Wa renverkäufen ausweisen. „ 9: Abschlußkonten. Das sind die Konten, die dem Abschluß dienen. Die Kontenklassen gliedern sich wieder in Kontengrup pen, die mit zweistelligen Ziffern numeriert sind, z. B.: Kontenklasse 1: Finanzkonten. Kontengruppe 10: Kasse. 11: Postscheck und Reichsbank. 12: Banken und Sparkasse usw. Die Kontengruppen können sich wiederum in Konten arten gliedern, die dreistellige Zahlen tragen, z. B.: Kontengruppe 10: Kasse. Kontenart 100: Hauptkasse. 101: Portokasse. Uber die Führung von Kontenarten bestehen keine Vor schriften. Ob und wo sie zweckmäßigerweise zu führen sind, rich tet sich nach den Bedürsnissen des Betriebes. Der Kontenrahmen, der dem Sortiment vorgeschlagen wird, sieht so aus (s. nebenstehend): 978
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