Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 288/2S7 <R. 142) Leipzig, Donnerstag den 22. Dezember 1938 1V». Jahrgang i« in den Tagen der großen Lnlschcidungen, so flehen wir in den kommenden Wochen und Monden Mann für Mann und Frau für Frau zusammen in unüberbietbarer Linsakchercilschaft für das erste Großdeulsche Winlerbilfswcrk 1938/1939. Ich erwarle von den Mitgliedern meiner Kammer, daß sie sich in ihrer Gcbesreudigkcit und ihrem Linsatz für das Wintcrhilfswcrk von keinem anderen übcrbiclcn lassen. Das Lndergebnis der diesjährigen WHW.-Arbeil muß über die stolzen Erfolge der Vorfahre weil hinausgehen und dem Sieg des Glaubens ein ewiges Denkmal setzen. Wer wollte hierbei fehlen? Hanns Iohst Staatsrat Präsident der Reichsfchrifitumskammer Mindestanforderungen an eine ordentliche Buchführung im Sortimentsbuchhandel nach Einführung der Buchführungspflicht Es wird als bekannt vorausgesetzt, daß der Leiter der Wirt schaftsgruppe Einzelhandel die allgemeine Buchfüh rungspflicht für den Einzelhandel ab 1. Januar 1939 verfügt hat. Diese Verfügung verpflichtet jeden Kaufmann, die von der Wirtschaftsgruppe aufgestellten Mindcstanforde- rungen an eine ordentliche Einzelhandelsbuchführung einzu halten. Wenngleich sich die Anordnung nicht auf den Sorti mentsbuchhandel erstreckt, so liegt es doch durchaus im Sinne der allgemeinen Bestrebungen, daß auch der Buchhandel, soweit das für ihn zutrifft, die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Buch führung auf sich nimmt und diese ab 1. Januar 1939 auf die »Mindestanforderungen« ein- oder umstellt. Das bedeutet, daß der nichtbuchsührende Sortimentsbuchhändler ab 1. Ja nuar 1939 mit einer Buchführung nach den Mindestanforde rungen beginnt und der buchführende Sortimentsbuch händler Prüft, ob seine Buchführung nicht hinter den Mindest anforderungen zurückbleibt, um sie gegebenenfalls diesen anzu gleichen. Wir verweisen hierbei auf die kürzlich gebrachte Ver öffentlichung des »Kontenrahmens für den Sortimentsbuchhan del« (s. Nr. 293) und die dazu gegebenen Ausführungen. Dar nach gelten die »Mindestanforderungen» nur für die Klein betriebe des Sortimentsbuchhandels (mit Umsatzgrößen bis zu 30 OVO RM '), während für die Mittel- und Großbetriebe der Kontenrahmen anzuwenden ist. Handelsgerichtlich eingetragene Betriebe sollen den Kontenrahmen ohne Rücksicht aus die Um satzgröße verwenden. Die Mindestanforderungen an eine ordentliche Einzel handelsbuchführung lauten: 1. Es ist ein G e s ch äfts ta g eb u ch zu führen (vgl. Muster 1). 2. Es ist ein W a r e n e i n g a n g sb u ch zu führen (vgl. Muster 2). Die Grenze kann aber auch bei 5ÜVÜÜ RM gezogen werden. 3. Es sind Kassenberichte über den täglichen Kassen verkehr anzufertigen (Kassenberichtsblock, vgl. Muster 3). 4. Es sind Forderungen und Schulden laufend aufzuzeichnen. 5. Es ist jährlich Inventur zu machen und ein Ab schluß aufzustellen. Die Belege und Unterlagen für die Buchführung sind geordnet aufzubewahren. Erläuterungen zu 1 : In das Geschäftsbuch (Muster s. S. 990) sind täglich laufend und lückenlos einzutragen: 1. Die Einnahmen und Ausgaben aus der Kasse nach dem Kassenberichtsblock (vgl. unter 3). 2. Die Zugänge und Abgänge auf bargeldlosen Zahlungs konten (Postscheck oder Bank), getrennt nach: Betriebskosten, Privatentnahmen, Warenein- und -Verkäufen und sonstigen Geschäftsvorfällen. Erläuterungen zu 2: In das Wareneingangsbuch (Muster s. S. 990) sind am Tage des Warenerwerbs unter fortlaufender Nummer (Spalte 1) einzutragen: a) Der Tag (Spalte 2), an dem ein Warenposten erworben wird, d. i. praktisch der Tag, an dem' die Sendung einläuft. Ausnahmen bilden Fortsetzungslieferungen, die am Tage des Rechnnngseinganges (Monats- oder Vierteljahrsrechnung) ein zutragen sind. b) Name und Anschrift des Lieferers (Spalte 3). Bei Sam melsendungen durch den Kommissionär gilt als Lieferer der Kommissionär. In diesem Falle müssen die Begleitausstellungen der Kommissionäre (Avise) durch Einträgen der Beträge für Bedingt- und Festsendungen ergänzt werden. Die Barbeträge werden bereits vom Kommissionär eingesetzt. Die Beträge sind Nr. 296/297 Donnerstag, den 22. Dezember 1938 S8S