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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1938
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- Deutsch
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Die Versicherung der Schaufensterscheiben sind etwas Kostspieliges, aber auch Firmen schilder aus Glas, Glasvitrinen, die Scheiben der oft ziemlich grotzen Schaukästen, die Glasscheiben am Ladentisch usw., kurzum all die Dinge aus Glas, die ein Ladengeschäft in sich birgt, verursachen, wenn sie beschädigt werden, allerhand Ausgaben, und so lag es denn nahe, daß sich der Ladenbesitzer gegen Schäden aller Art, die an ihnen auftreten können, zu schützen suchte. Dazu dient ihm die soge nannte »Glasversicherung«. Vielfach wird vom Ladenbesitzer angenommen, daß die »Glas versicherung« alle Schäden, die an Glasflächen seines Ladengeschäfts auftreten können, umfaßt, d. h. daß er sich gegen alle Schäden ver sichern könne, aber dem ist nicht so. Eine Glasversicherung tritt vielmehr immer nur da in Kraft, wo ein wirklicher Bruch von Glas vorliegt. Ist also z. B. eine Schaufensterscheibe in der Glasversicherung versichert, so kann der Ladeninhaber nur dann die Versicherungsgesellschaft in Anspruch nehmen, wenn seine Scheibe zersprungen oder aber zerbrochen ist, während eine bloße Beschädigung der Scheibe (durch Zerkratzen, Ab splittern der Oberflächenschicht infolge falscher Reinigungsmethoden oder durch Verschrammen usw.) nicht unter den Schadensbegriff fällt und daher auch nicht entschädigt wird. Von der Ersatzpflicht bzw. Schadenvergütung der Versicherungs gesellschaft sind ferner noch ausgeschlossen: 1. Schäden, die infolge Krieg, Aufruhr, Erdbeben oder aber durch Zusammensturz des Gebäudes entstehen, in dem sich der Laden befindet, 2. Schäden, die an Glasflächen mit notwendiger Umrahmung (so also vor allem an Schaufensterscheiben) entstehen, ehe diese Glas flächen vollständig und ordnungsgemäß eingesetzt sind, 3. Schäden, die durch Veränderungen der Glasfläche entstehen, durch ihre Herausnahme aus dem Rahmen, durch Wegnahme und sonstigen Transport der Glasfläche oder aber durch handwerkliche Verrichtungen an ihr selber, ihrem Rahmen und ihren-Schutzvor richtungen, 4. Schäden an dem Rahmen und den sonstigen Einfassungen der Glasfläche, 5. Schäden, die von dem Ladeninhaber (Versicherer) vorsätzlich oder grobfahrlässig oder mit seinem Vorwissen von einem anderen herbeigeführt werden. Ferner gelten folgende besondere Bedingungen: a) Schäden, die an dem Anstrich, der Malerei, der Schrift, der Atzerei oder an anderen Verzierungen der Glasflächen entstehen (so besonders an Firmen schildern aus Glas), sowie an Glasbuchstaben, die an Schaufenster scheiben befestigt sind, und auch Schäden, die an dem Belag von Spiegeln auftreten, werden nur dann ersetzt, wenn diese Schäden ausdrücklich mitversichert sind und wenn sie durch das Zerbrechen der betreffenden Glasflächen entstehen, — b) Schäden, die durch Brand, Explosion oder Einbruch an den Glasflächen entstehen sowie durch Löschungsarbeiten und andere Rettungsmaßnahmen bei solchen Fäl len, werden ebenfalls nur dann ersetzt, wenn die Versicherung gegen diese Gefahren ausdrücklich mitübernommen wurde. Im kaufmännischen Leben gibt es des öfteren Fälle, wo der Glasschaden noch Verluste anderer Art im Gefolge hat: Verluste, die, da sie die Schwere des Glasschadens zuweilen noch beträchtlich über steigen, auch stark ins Gewicht fallen. Ist z. B. eine Schaufensterscheibe zerbrochen, so kann oftmals einige Zeit lang keine Ware ausgestellt Schaufensterscheibe werden, die Anlockung des Publikums ist also nur beschränkt durch zuführen, und der Verkauf erfährt eine Verringerung, die zu geschäft lichen Einbußen führt. So hat denn der Glasschaden der Schaufenster scheibe oft Schäden zur Folge, die man sinngemäß als »Folgeschäden« bezeichnet. Einige Versicherungs-Gesellschaften haben für diese Folge schäden eine sogenannte »Schaufensterinhalts-Versicherung« einge führt, die im übrigen auch selbständig neben der Glasversicherung abgeschlossen werden kann, aber trotzdem erst immer dann in Kraft tritt, wenn die Schaufensterscheibe zerbrochen ist. In der reinen Glasversicherung entschädigt die Gesellschaft fast durchweg nur durch Lieferung eines Ersatzgegenstandes von gleicher Art und Güte, kaum jemals durch die Zahlung einer geldlichen Ent schädigungssumme. Um den Naturalersatz zu erleichtern, hat der Ver sicherungsnehmer (Ladeninhaber) die Hindernisse, die dem Einsetzen oder Anbringen der neuen Glasfläche entgegenstehen — so z. B. Schutz gitter und Schutzstangen an der Scheibe, innere Schaufensterabschlüsse usw. —, auf seine Kosten zu beseitigen und auch wieder anbringen zu lassen: nur wenn er diese Kosten mitversichert, ist er nicht dazu ver pflichtet. Das Gleiche gilt von den Kosten, die durch den Aufbau oder die Wegnahme notwendiger Gerüstbauten entstehen. Bis zum Ein setzen der neuen Scheibe wird oftmals eine sogenannte »Notverglasung« notwendig, die Kosten für eine solche wird heute im allgemeinen ohne besonderes Entgelt in die Glasversicherung miteinbezogen. Da es die verschiedensten Sorten von Glas gibt, kennt die Glas versicherung auch verschiedene Tarife und damit Prämiensätze von verschiedener Höhe. Wir haben im allgemeinen drei verschiedene Tarifgruppen zu unterscheiden, und zwar: 1. den Flächentarif. Hier erfolgt die Festsetzung der Prä mien nach den Maßen der zu versichernden Glasfläche. Der Tarif finde«: Anwendung bei Spiegelglasflächen, so also vor allem bei Schau fensterscheiben, dann aber auch bei Türscheiben, Firmenschildern usw. Da bei einem Anwachsen der Glasflächengröße die Bruchgefahr wie auch die Preise für die Ersatzgläser bedeutend ansteigen, erhöhen sich bei großen Glasflächen hier die Mindestsätze im allgemeinen auf ein Vielfaches. 2. der Weritarif. Hier ergibt sich die Versicherungs-Prämie nach bestimmten Wertsätzen, die für je 1 qm Glasfläche festliegen. Die Berechnung der Prämie erfolgt dann unter Zugrundelegung des Wertsatzes der gesamten Glasfläche nach feststehenden Prozentsätzen, die je nach der Höhe der Bruchgefahr verschieden sind. Unter diesen Tarif fallen alle Glasflächen aus dem leichter zerbrechlichen »Doppel glas«, dem wir hauptsächlich an Laöentüren und an Schrankvergla sungen begegnen. 3. der Anschaffungswert-Tarif. Hier erfolgt die Be rechnung der Versicherungsprämie nach dem Anschaffungswert der Glasfläche. In diese Gruppe gehören u. a. viele Glasfirmenschilder; bei ihnen richtet sich die Höhe der Prämie außerdem noch nach der Lage des Schildes über dem Straßenpflaster. Wenn ein Schadenfall eintritt, so hat die Anzeige davon bei der Versicherungs-Gesellschaft oder ihrem Vertreter mög lichst sofort auf schriftlichem Wege und zwar möglichst genau zu er folgen. Eine solche Anzeige wird aber — was sehr oft nicht beachtet wird — auch immer dann notwendig, wenn ein nur geringfügiger Bruch an einer Glasfläche entsteht und etp sofortiger Ersatz nicht ge fordert wird. H. A. Kr. Bericht über die Buchhändlertagung in Nürnberg*) Zur Nürnberger Buchhändlertagung am 26. und 27. November 1938, zu der der Landesfachberater für Angestellte von Franken Jakob eingeladen hatte, trafen bereits am Sonnabend viele Teil nehmer — auch aus den entfernteren Gebietsabschnitten — in Nürn berg ein, um in der neuen Reichsjugendherberge »Luginsland«, der schönsten Jugendherberge des Reiches, ein paar an unvergeßlichen Eindrücken reiche Stunden gemeinsam zu erleben. In der geräumigen festlichen Halle saß man an langen, schweren Tischen bei weihnachtlichem Gebäck und Tee, während im Kamin die Buchenscheite knisterten. Dieser Abend war in erster Linie als kameradschaftliches Zusammensein gedacht und wurde durch kurze Berichte, Aussprachen, Musik und Gesang sehr anregend und ab wechslungsreich gestaltet. So berichtete u. a. vr. Lutz e, Konservator am Germanischen Museum-Nürnberg, von der vor kurzem von *) Verspätet eingegangen. D. Schrift!. Neichsleiter Rosenberg abgehaltenen Tagung »Einsamkeit und Ge meinschaft« in anschaulicher Weise. Er fand eine klare Beziehung zwischen der Gesckichte des Baues der jetzigen Jugendherberge und dem Thema der Tagung in Berlin. So wie die Kraft der Gemein schaft den einzelnen fördere und dieser sein Werk wieder für die Gemeinschaft vollbringe, so sei einst der Bau durch Behaim d. Ä. als die Tat eines einzelnen für das Volk entstanden. Der Sinn der Tagung in Berlin sei es auch gewesen, den einzelnen für seine Sendung an die Gemeinschaft frei zu machen. Hierauf sprach vr. Beer aus Frankfurt, der das Hauptreferat am Sonntag über »Bücher des Jahres 1938« hielt. Er legte sehr bezeichnend dar, warum gerade immer wieder Bibliothekare über dieses Thema zu Buch händlern sprächen. Eine Überraschung für viele bedeutete der wunder bare Humor des Dichters Anton Dörfler, der von vielen lustigen Begebenheiten auf seinen Vortragsreisen, mit Dichtern und anderen Sterblichen erzählte. Es hat mancher dabei so herzhaft ge- Nr. 300/301/303 Donnerstag, den 29. Dezember 1938 1001
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