Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1939
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- 1939-01-07
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- 07.01.1939
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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zwanzig Jahren zu einer großartigen Musterschau alles dessen ent wickelt, was im graphischen Gewerbe an Maschinen, Apparaten, Ge brauchsartikeln usw. benötigt wird. Veranlassung zur Schaffung dieses Tonfilms war die Eröffnung des Erweiterungsbaues des Deutschen Buchgewerbehauses gelegentlich der Bugramcsse 1938. Her steller des Tonfilms, der das Leben und Treiben aus der Bugra- messe festhält, ist Fritz Kämmerer - Leipzig. Die Ausfuhr deutscher Druckmaschinen hat sich in den letzten Jahren günstig und stetig entwickelt, was namentlich aus einem Vergleich der ersten neun Monate der Jahre 1936, 1937 und 1938 hervorgeht. Der Menge nach kommen 8869, 8827 bzw. 89-19 Tonnen in Betracht und der Stückzahl nach 3603, 3691 bzw. 3451. Der Wert (in Millionen NM) beläuft sich auf 15,2, 17,15 bzw. 18. Sehr stark nahmen die Lieferungen nach Jugoslavicn und Rumänien zu, was auch auf Dänemark zutrisft, desgleichen aus Ungarn, Polen, Holland und die Tschecho-Slowakei. Ein sehr guter Abnehmer war auch der Iran (Persien). Von einpm neuen Lesesystem für Blinde, das von zwei norwegischen Ingenieuren ausgearbeitet wurde, berichtet »Klimschs Druckerei-Anzeiger« (Nr. 46). In einer Zuschrift wird u. a. darauf hingewiesen, daß diese Erfindung eine außerordentliche Verringerung der Ausmaße und des Gewichts der Blindenbücher ermöglicht und gleichzeitig eine wesentlich leichtere und billigere Herstellung von Blindcnliteratnr. Während z. B. ein gewöhnliches Punktschristbnch, das etwa 30 000 Worte enthält, eine Ausdehnung von etwa 4500 Kubikzentimetern und ein Gewicht von über 2 Kilo hat, wird ein Buch mit demselben Inhalt, das nach dem neuen System hergestellt ist, eine Ausdehnung von 30 bis 40 Kubikzentimetern nud ein Ge wicht von 40 Gramm haben. Die Herstellungskosten sollen etwa die Hälfte der gegenwärtigen betragen. Es wird des weiteren auch be tont, daß das Lesen ebenso schnell vor sich gehen kann wie in einem ge wöhnlichen Punktschriftbuch, da z. B. das Wechseln der Zeilen nur den Bruchteil einer Sekunde beansprucht. Am 3. Januar feierte Herr vr. Josef Petersmann, Seniorches der Spanier A.-G., Druckerei und Binderei, und der Otto Spamer Verlag Kom.-Gcs. in Leipzig seinen fünsnndsiebzigsten Geburtstag. Als Sohn eines Ingenieurs und Nachkomme nieder- österreichischer Bauern in Agram geboren, kam er nach beendetem Philologie-Studium als Volontär zu B. G. Tenbncr nach Leipzig, wo ihm Gelegenheit geboten war, sich sah- und drucktechnische Kennt nisse zu erwerben. 1889 trat er als Teilhaber in den Verlag Spamer ein, den er kurz darauf allein übernahm. Jetzt begann für die Firma mit der kleinen Hausdrnckerci ein ungeahnter Aufstieg zum graphi schen Großbetrieb von Weltruf. Die außerordentlichen Fähigkeiten vr. Josef Petersmanns kamen auch in seiner Tätigkeit für den Deut schen Buchdrucker-Verein zum Ausdruck, an dessen Spitze er jahr zehntelang gestanden hat. Anläßlich des fünfzigjährigen Bestehens der Großbuchbinderei und des Papierverarbeitungswerks F r i tz s ch e - L u d w i g KG., Berlin veranstalteten die Betriebsführer Erwin Hollmann nnd -HanS Ludwig mit der gesamten Gefolgschaft am 2. Januar eine Feier, bei der der neue Gemeinschaftsranm eingeweiht und von der Gefolg schaft eine künstlerisch ansgcführte Führcrbüste überreicht wurde. Im Anschluß an die Feier fand ein Empfang statt, zu dem in großer Zahl Fachgenossen und Freunde des Hauses erschienen waren, die der Firma ihre Glückwünsche nberbrachten, u. a. der Leiter der Wirt- schaftsgrnppc Druck und Papierverarbeitung vr. Seeliger, als Ver treter der Fachgruppe Industrielle Buchbinderei Heinz Ashelm, als Senior der deutschen Lohn- und Verlagsbinderei Joses Bauer, vom Fachamt Druck und Papier in der Deutschen Arbeitsfront Neichs- fachschaftswaltcr Fritz Graf, vom Gaufachamt Berlin SS.-Sturm- führcr Langhanky, ferner Vertreter des Verlagsbnchhandels, des graphischen Gewerbes und der Buchbindcrcimaschincn-Fndustrie. Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Am 1. Januar 1939 ist das Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen (Jugendschutzgesetz) vom 30. April 1938 (Neichsgesetzblatt I Seite 437) in Kraft getreten. Damit der Buchhandel die Bestimmungen des Gesetzes nicht verletzt, werden nach stehend noch einmal seine wichtigsten Bestimmungen aufgcführt. Als Kinder gelten Personen, die noch nicht vierzehn Jahre alt sind: als Jugendliche diejenigen, die über vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Ans Jugendliche, die noch volksschulpflichtig sind, finden die Vorschriften über die Beschäftigung von Kindern Anwendung. Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Kinder über zwölf Jahre können jedoch mit Austragen von Waren und anderen Botengängen in der Zeit von 8 bis 19 Uhr, aber nicht länger als zwei Stunden täglich während der Schulferien nicht länger als vier Stunden täglich beschäftigt werden. Vor dem Vormittagsunter richt dürfen Kinder nicht arbeiten. Nack) dem Vormittagsunterricht ist zwei Stunden, nach dem Nachmittagsunterricht eine Stunde un unterbrochene Arbeitsfrcizeit zu gewähren. Jugendliche dürfen acht Stuudem täglich beschäftigt werden. Die Unterrichtszeit in einer Berufsschule ist aus die Dauer der Arbeitszeit anzurechncn. Die Erziehungs beihilfe oder der Lohn ist für die Unterrichtszeit weiter zu zahlen, ferner sind die Ruhepausen zu beachten. Für die in Fdmilienbetrieben besch'äftigten Jugendlichen, die mit dein Unternehmer oder dessen Ehegirtten nahe verwandt sind, gelten die ausgeführten Vorschriften nur als Richtlinien. In jedem Betrieb, der Kinder oder Jugendliche beschäftigt, ist ein Abdruck des Gesetzes an geeigneter Stel .le zur Einsicht auszulegen. Was kostet die Firmeneintnigung ins Handelsregister? Durch die Eintragung einer Firma in das Handelsregister ent stehen Kosten, die sich aus den Kosten für die Anmeldung, für die Eintragung und den Kosten des Gerichts für seine Auslagen zu sammensetzen. Die A n m c l d u n g s k o st e n richten s ich nach dein Geschäfts- . wert. Dieser wird regelmäßig mit 300V NM t ingenommen, wenn kein bestimmter Geldbetrag in das Handelsregister eingetragen wird. Faßt der Firmeninhaber die Anmeldung sc-lbst ab und läßt die Firmen bezeichnung und Unterschrift vom Notar nur beglaubig , so betragen die Kosten hierfür NM 4.—. Nimmt dagegen' ein Notar oder das Gericht die Anmeldung auf, so betragen die K osten NM 8.—, immer den GeschäftSwert von NM 3000.— angenomm en. Bei Eintragung eines bestimmten Geldnic rtes in das Handels register, wie cs bei Aktiengesellschaften und E Gesellschaften mit be schränkter Haftung hinsichtlich des Grund- ovcr Stammkapitals ge schieht, richten sich die Kosten nach diesem. Wei Aufnahme der An meldung durch einen Notar oder das Gericht bela ufen sich die Kosten bei einem Geschäftswert von 20 000 NM an f 26.— NM bei einem Geschäftswert von 30 000 NM aig' 36.— NM bei einem Geschäftswelt von 40 000 NM auf 44.— NM bei einem GeschäftSwert von 50 000 NM auf i 50.— NM usw., für jede weiteren 10 000 NM Geschäftswelt 6.— MM mehr bis zu einem Geschäftswelt von höchstens 1 Million NM. W. nd der Antrag vom Firmeninhaber selbst abgefaßt und Firmenbez eichnnng und Unterschrift nur beglaubigt, betragen die Kosten die Hälfte dieser Sätze, höchstens 200 NM. Bei Beurkundung durch das Gk 'richt entsteht Urkundensteucr, die für Einzelfirmen 3 NM, für E Gesellschaften 5 v. T. der Einlage ausmacht. Die E i n t r a g u n g s k o st e n für die Firmencintr agung ins Handelsregister sind im voraus nicht genau anzngeben, w eil es sich um Nahmengebühren handelt. Diese Nahmengebührcu sind b- ?i Einzel- kanslenten auf 10—200 NM, bei offenen Handelsgesellschas ten und Kommanditgesellschaften aus 10—300 NM festgesetzt. Bei Aktü 'ngesell- schaften, Kommanditgesellschaften ans Aktien und Gesellschaft en mit beschränkter Haftung gibt es keine Nahinengebühren, soiade rn die Eintragungskosten richten sich nach der Kapitalhöhe. Sie beirag en bei einem Grund- oder Stammkapital von 20 000 NM 52 NM 30 000 NM 72 NM 40 000 NM 88 NM 50 000 NM 100 NM usw., für jede weiteren 10 000 NM 12.— NM mehr. Das Gericht setzt die Kosten innerhalb der Nahmengebühren fest. Es geht zwar in der Regel von der Nahmenmitte eins, kann aber unter Berücksichtigung der Umstände auch nach oben oder unten abwcichen. Glaubt der Kostenschuldner, daß die Festsetzung zu hoch erfolgt ist, so hat er das Recht der Erinnerung beim Negistergericht. Gegen dessen Entscheidung steht ihm das Beschwerderecht zu. Tritt bei einer bereits bestehende» und eingetragenen Firma ein neuer Inhaber ein, oder in eine Einzclfirma ein persönlich haftender Gesellschafter oder Kommanditist usw., so werden die Ge bühren für die Neueintragnng erhoben. Die Auslagen des Gerichts, die zu erstatten sind, umfassen die BekanntmachungSkostcn in den Zeitungen sowie die Postgebühren. Ist also eine genaue Errechnung der Gesamtkosten im voraus für den Bctriebsinhaber nicht möglich, so kann doch unter Zugrunde legung der Betriebsverhältnisse eine ungefähre Berechnung sehr wohl erfolgen. W. H. D. 23
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