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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1939
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 8 <R. 4) Leipzig, Dienstag den 10. Januar 1S3g 108. Jahrgang Bücher in „Loseblatt-Form" Von Dipl.-Volkswirt Dr. Erich Just In den letzten Jahren hat die Erscheinungsform von Bü chern in der »Loseblatt-Form» eine beachtenswerte Entwicklung genommen. Ober diese Tatsache sowie über die Gründe dieser Entwicklung ist bisher allenthalben hinweggegangen worden, ob wohl es sich einmal lohnt, den Gründen hierfür nachzugehen so wie die Berechtigung des Buches in »Loseblatt-Form- zu unter suchen und bei Anerkennung dieser Berechtigung die Grenzen autzuzeigen, denen diese Erscheinungsform literarischer Erzeug nisse aus Gründen des Inhalts und des Vertriebes unbedingt unterworfen ist. Bei der Mehrzahl der am Büchermarkt vorhandenen, in dieser Form erschienenen Schriften ergibt sich schon aus dem Vorwort die Absicht des Verfassers, »dem Interessierten oder auch sonstigen Kreisen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben-, das zur Unterrichtung und zum Nachschlagen dient. Allerdings ist diese Zielsetzung der Verfasser nicht etwa neu, sie findet sich vielmehr schon immer bei den Büchern, die geheftet oder gebunden als Nachschlagewerk erschienen sind und in erheb lichem Umfang zweifellos ihren Zweck erfüllt haben. Ein Stu dium der zurzeit am Markt vorhandenen Bücher in Loseblatt- Form vermittelt die Erkenntnis, daß sie im wesentlichen die eigentextliche, buchmäßige Textgestaltung und die Stellungnahme des Verfassers zum dargebotenen Inhalt vermissen lassen. Sie geben vielmehr in der Regel gesetzliche Bestimmungen, Erlasse, Verordnungen, Anordnungen, Verfügungen, Entscheidungen wieder, und zwar ganz oder auszugsweise, aber fast immer — und das ist das Entscheidende — ohne eigene Kommentierung. Literarische Erzeugnisse, die derartige Materien zum Gegenstand haben, kennt der deutsche Büchermarkt schon von jeher, jedoch vornehmlich in der Form des broschierten oder gebundenen Bu ches. Wenn sich nunmehr hierin in den letzten Jahren eine Wandlung vollzogen hat, so müssen hierfür triftige Gründe maß gebend sein, die denn auch tatsächlich vorliegen. I. Die Gründe für die neue Erscheinungsform Die Gründe sind vornehmlich bedingt durch den Wandel in der Weltanschauung. Auf keinem Gebiet unseres völkischen Le bens bestimmt heute im Gegensatz zu früher irgendeine bestimmte Doktrin das jeweilige Handeln. Alle Maßnahmen, die getroffen werden, entsprechen —> allerdings ausgerichtet auf das einzige Ziel des völkischen Gemeinwohls — den jeweils auftretenden Umständen und Tatsachen, die entweder in zweckvoller Weise ge nutzt werden oder denen wegen ihrer schädlichen Einflüsse ent- gegengetrcten wird. Wirkungsvoll kann aber den täglich und stündlich austretenden Geschehnissen nur Rechnung getragen oder entgegengcwirkt werden, wenn entsprechende Maßnahmen schnell getroffen werden. Dazu bietet der heutige Aufbau der gesetzgebenden Gewalten und rechtschaffenden Institutionen und die diesen erteilte Ermächtigung die Gelegenheit, von der auch im gegebenen Fall reichlich Gebrauch gemacht wird. Die Folge ist eine unendliche Fülle von Verordnungen, die aber möglicher weise wegen ihrer Vielzahl Gefahr laufen, nicht immer in der gewünschten Weise befolgt zu werden. Die von den ermächtigten Ministerien und Organisationen ergehenden Bestimmungen fol gen schnell und werden bisweilen ebenso schnell wieder aufge hoben, wenn neue Umstände es erfordern. Früher fehlten der artige Kompetenzen, oder aber der parlamentarische Apparat der Gesetzgebung trat dann mit wechselndem Erfolg in Funk tion, wenn die Frage, die eigentlich akut war, sich längst durch Zeitablauf erledigt hatte, d. h. zufolge der früheren planlosen Gestaltung des völkischen Lebens und der Umständlichkeit der ge- setz- oder rechtschaffenden Institutionen wurden neue Rechts normen, die den Umständen des Tages Rechnung trugen, selten oder nur schwer geschaffen. Früher war somit die Gefahr für Nachschlagewerke, schnell überholt zu sein, längst nicht so groß wie heute. Bestimmte literarische Erzeugnisse, die Informations quellen und Nachschlagewerke sein sollen, erscheinen daher heute vornehmlich in Loseblatt-Form, um durch einfache Ergänzung laufend aus dem neuesten Stand gehalten werden zu können. Ist also das Erscheinen der »Bücher in Loseblatt-Form- nicht etwa eine Willkür, sondern liegt ihm auch die Berechtigung zugrunde, so ist darüber hinaus noch die Frage der Notwendig keit dieser Erscheinungsform zu bejahen. Diese Notwendigkeit er gibt sich hauptsächlich aus dem berechtigten Verlangen der mit der Rechtschasfung ermächtigten Institutionen, d. h. des Staates und der von ihm zur Erfüllung bestimmter Funktionen einge setzten Organisationen, daß die jeweiligen Bestimmungen auch befolgt werden. Diese Möglichkeit ist aber den einzelnen Per sonen oder Personengruppen nur gegeben, wenn sie Kenntnis von dem jeweils geltenden und dem evtl, täglich sich ergänzen den Recht haben. Diese Kenntnis des absolut Neuen und Gelten den vermitteln in vorzüglicher Weise die Bücher in »Loseblatt- Form-. Man könnte geneigt sein, dies mit dem Einwand zu be streiten, daß im Reichsgesetzblatt, im Reichsanzeiger, in den un zähligen Verordnungs- und Verkündungsblättern, in der Fach- und Tagespresse usw. doch regelmäßig das Neue veröffentlicht wird, und daß jeder, der bestimmte Verpflichtungen gegenüber dem Staat und den von ihm beauftragten Institutionen zu er füllen hat, darin seine Informationen findet und sein Handeln entsprechend ausrichten kann. Es ist zwar richtig, daß in der Fülle der Verordnungsblätter, daß in der Tages- und Fach presse — hierin insbesondere nach dem Gesetz der Aktualität — alles Wissenswerte und Neue zur Veröffentlichung kommt. Aber gerade in der Vielheit der Verordnungsblätter und Verkün dungsblätter liegt die größte Schwierigkeit für den Interessier ten, zu gegebener Zeit das zu finden, was er sucht. Erstens wird er nicht wissen, wo er es suchen soll, und zweitens wird er nicht wissen, ob das vielleicht doch Gefundene wirklich das Letzte, das Gültige ist. Die Tages- und Fachpresse kann aber als ständige Informationsquelle, d. h. als Nachschlagewerk nicht dienen, weil sie ihrem Wesen nach die stoffliche Gliederung nach anderen Ge sichtspunkten durchführen muß, als es in dieser Hinsicht dem Interesse des Lesers dienlich wäre. Außerdem kann die Tages und Fachpresse nicht immer erschöpfend sein. Damit kommt man auch auf den Hauptunterschied zwischen amtlichen Verordnungs- und Vcrkündungsblättern, der Tages und Fachpresse und schließlich dem Buch in Loseblatt-Form. Das sei hier aber nur angedeutet. 2. Die Grenzen des Buches in Loscblatt-Form Seine Aufgabe kann das Buch in Loseblatt-Form nur er füllen, wenn es die gegebenen Tatsachen in einer Weise gliedert, daß dem Interessierten auch schnell und leicht die Möglichkeit des Findens einer bestimmten Tatsache gegeben ist. Im wesent lichen ist somit die Gliederung eines derartigen Buches die ein zige, aber nicht zu unterschätzende Leistung des Verfassers, der sich doch in der Regel darauf beschränkt, bestimmte Rechts normen, Entscheidungen oder ähnliches sorgfältig zusammenzu tragen, um dann in einer bestimmten Gliederung das Material darzubieten, wobei es eine Selbstverständlichkeit ist, daß der Ver-
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