KKUQ - § c « Lpkn - S7OI.rkN>SUK6 Stratrecktlicke Verwaliunssvorsclirikten Aus dem vorwortr Die im Jahre 1936 erschienene 1. Auflage des Werkes enthielt als wesentlichen Bestandteil die umfassenden Verwaltungsvorschriften (Richtlinien für das Strafverfahren, AB. über Mittei lungen in Strafsachen, Strafvollstreckungsordnung und Gnadenordnung) und eine Anzahl klei nerer Allgemeiner und Nundverfügungen, die die Reichsjustizverwaltung nach der 1935 erfolgten Übernahme der Justiz auf das Reich erlassen hatte, um auf dem Gebiet der strafrechtlichen Ver- waltungsvorschristen wenigstens das Wichtigste einheitlich zu gestalten. Die Folgezeit brachte eine Fülle weiterer Verwaltungsvorschriften, die das Werk der Vereinheitlichung auf diesem Gebiet und der Ablösung des bis dahin noch in weitem Umfang geltenden Landesrechts sortsehten und die noch weithin verbliebenen Lücken ausfüllten. Daneben zeitigte die rastlose Arbeit der Gesetz gebung und der stetige Wandel der tatsächlichen Verhältnisse eine Menge von Anweisungen, die der Unterrichtung der Strafjustizbehörden über die Handhabung neuer Gesetze und Verordnungen dienen. Die Zahl dieser Vorschriften war bereits Mitte 1937 so groß, daß eine Neuauflage des Werkes am Platze gewesen wäre; die Herausgeber haben aber damals im Interesse der Besitzer der 1. Auflage des Werkes geglaubt, sich mit der Zusammenfassung der neuen Vorschriften in einem umfangreichen Nachtrag begnügen zu sollen. Die große Zahl der Vorschriften, die in den seither verstrichenen 1^ Jahren erschienen sind, wie auch die zahlreichen Änderungen, die an den in der 1. Auflage enthaltenen Vorschriften vorgenommen wurden, ist aber so groß, daß ein noch maliger Nachtrag, um das Werk einigermaßen wieder auf den neuesten Stand zu bringen, nicht mehr gangbar erscheint, ganz abgesehen davon, daß ein Arbeiten mit 2 Nachträgen die Benutzung des Werkes über Gebühr erschwert hätte. Eine Neuauflage war daher notwendig, wenn den Beteiligten, insbesondere auch denjenigen aus Österreich und dem Sudetengau, ein Werk geboten werden soll, das sie rasch und zuverlässig über den neuesten Stand der auf strafrechtlichem Gebiet ergangenen Verwaltungsvorschriften unterrichtet. Dabei war die Frage zu erwägen, ob im gegenwärtigen Zeitpunkt für eine solche Neuauflage im Hinblick auf den hoffentlich in Bälde erfolgenden Abschluß der Strafrechtsreform noch Raum ist. Die Verfasser haben diese Frage bejaht. Denn einmal würde voraussichtlich zwischen der Verkündung des Strafgesetzbuches und seinem Inkrafttreten, das wohl erst zusammen mit dem der übrigen großen strafrechtlichen Gesehgebungswerke erfolgen dürfte, ein längerer Zeitraum liegen, während dessen die vorliegenden Verwaltungsvorschriften, soweit sie auf dem geltenden StGB, und der geltenden StPO, beruhen, bis zu ihrer Ablösung durch neue, den neuen Gesehen angepaßte Vorschriften unverändert Gültigkeit hätten. Davon abgesehen aber enthält das Werk eine Fülle von Vorschriften, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den von der Rechterneuerung betroffenen Vorschriften stehen und die demnach für absehbare Zeit auch über das Inkrafttreten des neuen Rechts hinaus ihre Geltung behalten. Wie die 1. Auflage, so enthält auch die Neubearbeitung nicht nur die Allgemeinen und Rund verfügungen, sondern auch wichtige Einzelerlasse. Bei der Wiedergabe aller Vorschriften sind nicht nur — selbstverständlich — die förmlichen Änderungen berücksichtigt worden, die sie erfahren haben, sondern die Verfasser haben sich darüber hinaus bemüht, auch solche Änderungen zu vermerken, die durch den Wandel der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse verursacht worden sind. Wo z. B. in den Verwaltungsbestimmungen gesetzliche Vorschriften angeführt sind, die durch neue Vorschriften erseht sind, sind diese vermerkt, und zwar in zweifellosen Fällen durch einfache Textberichtigungen, im übrigen durch entsprechende Anmerkungen. 388 Nr. 31 Mittwoch, den 28. Januar 16.19