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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1939
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- Deutsch
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Es ist jedem, der etwas von den an den Handwerker in der modernen Wirtschaft gestellten Anforderungen kennt, ohne weiteres klar, daß es ohne weitgehende Benützung guter Fach literatur nicht möglich ist, die durch den Großen Befähigungs nachweis und den Vierjahresplan geforderte Leistungssteigerung zu erreichen. Mit der Praxis allein, wenn sic auch stets im hand werklichen Schaffen das Primat haben wird, läßt sich die Leistungssteigerung nicht restlos durchsetzen. Es ist notwendig, das Verständnis für die Zusammenhänge zwischen wissenschaft lichen Erkenntnissen und praktischer Werkstattarbeit zu vertiefen. Mangelnde theoretische Kenntnisse lassen sich heute ebensowenig verdecken wie ein Mangel an praktischer Erfahrung. Hierbei wird naturgemäß davon ausgegangen, daß die Fachbücher nicht zusammcngetragenes theoretisches Wissen sind, sondern Praxis und Theorie harmonisch miteinander verbinden und von ersten Fachleuten geschrieben sind, die das Material in jahrzehnte langer praktischer Erfahrung gesammelt und diese mit dem nötigen wissenschaftlichen Wissen unterbaut haben. Fachbücher, die so beschaffen sind, sind in der Lage, dem tüchtigen Hand werker für die einzelnen Stufen seiner Ausbildung das ent sprechende geistige Rüstzeug zu geben und dazu bcizutragen, den gesetzlichen Bestimmungen über den Großen Befähigungs nachweis Leben und Inhalt zu geben und damit der Leistungs steigerung im Handwerk zu dienen. Die Neuordnung des Handwerks im Dritten Reich erfor derte zwangsläufig eine Neuordnung der handwerklichen Berusserziehung und des Prüfungswesens. Die Bedeutung dieser Arbeit geht daraus hervor, daß 75°/° aller gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet werden. Ende 193? wurden 613 000 Lehrlinge im Handwerk gezählt; 1936/3? Hundertfünfzig Jahre E. S. Mittler <8- Sohn Der Präsident der Reichsschrifttumskammer, Herr Staats rat Hanns Iahst, hat dem Verlagshaus Mittler Sc Sohn zum Tage seines hundertundfünfzigjährigcn Bestehens am 3. März 1939 ein Schreiben gesandt, in dem er u. a. sagt: »Zu dem stolzen Tag des hundertnndfünfzigjährigen Be stehens Ihres Verlages und einer hundertundfüirszigjäh- rigen buchhändlerischen Arbeit von soldatischem Charakter beglückwünsche ich Ihr Haus, seine Leiter und Mitarbeiter und wünsche dem Namen Mittler auch in der Zukunft, die für ihn unter so günstigem Zeichen steht, eine entschlos sene, große und nationalsozialistische Entwicklung.« In seinem Glückwunsch weist Herr Staatsrat Johst auch noch darauf hin, daß mit der Geschichte des Hauses Mittler S: h in der Geschichte des Buchhandels überhaupt eine Wicklung begonnen hat. Von der Gründung dieses Ver- s eines Spezialverlages für militärisches Schrifttum u gsgeschichtliche Literatur ging nämlich die Spezialisie re.,! oeutscher Verlagsbuchhandlungen in einer bestimmten Ber- Vgc-richtung aus. Dieser uns längst als scheinbar natürlich be- :an»-e Vorgang ist nicht älter als die Mittlersche Verlagsbuch- . mg. Auch die vorher schon bestehenden »wissenschaftlichen« Verlage brachten durchweg Bücher heraus, die die ganze Breite Ves Schrifttums, vom einfachen Gebetbuch über Lebensbeschrei- edichte, Romane usw. bis zum schweren wissenschast- -che k, umfaßten. erste moderne kriegswissenschaftliche Zeitschrift wurde BrockhauS in Leipzig gegründet und erschien in einer en Reihe von Bänden. Bon Leipzig aus ließ sich aber ärwissenschaftlicher Verlag nicht durchführen; ein solcher uaiß.e notwendig im Staat der stärksten militärischen Energie liegen. Dies konnte daher nur Preußen sein. Er konnte sich wei ter aber auch nur an dem Platz entwickeln, der militärisch der führende war: in Berlin. So hat der Verlag Mittler Sc Sohn schon bei seiner Gründung die vorher nicht so entscheidende Frage des Berlagsstandortcs und der Berlagsspezialisierung zu gleich beantwortet. Bsf. Unentgeltliche Versendung von Waren ins Ausland (K 54 Dev. G.s Der Reichswirtschaftsminister hat auf Antrag des Börsen vereins der Reichsschristtumskammer folgende Entscheidung (V Dev. 5a/5109/39) unterm 21. Februar 1939 übersandt: Im Einvernehmen mit dem Herrn Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda erteile ich bis auf Widerruf die allgemeine Genehmigung, daß die der Reichsschristtums kammer angeschlossenen Verleger und Buchhändler im Umfang wie bisher und im handelsüblichen Rahmen 1. Sachen zu Propaganda- und Werbezwecken, wie Muster sendungen, Probestücke, Prospekte, Vordrucke, Werbe schilder, Bleistifte, Füllfederhalter, Kalender, Notizbücher und ähnliche Gegenstände; 2. Umtauschstückc, Belegstücke, Besprechungsstücke, Freistückc an Autoren oder an Verleger für übcrsetzungszwccke, Wid mungsfreistücke an Schulen, Vereine, Gesellschaften, Bi bliotheken und an Mitarbeiter, Einführungssreistücke an Schulen, Institute und dergleichen; 3. Manuskripte, Bilder und Galvanos zur unentgeltlichen oder leihweisen Überlassung an Ausländer, soweit dies im Verlags- und Buchgewerbe üblich ist; 4. von Inländern bezahlte und für den persönlichen Gebrauch von Ausländern bestimmte Verlags- und Bucherzeugnisse, an iin Ausland ansässige Personen, Verbände und Dienst stellen unentgeltlich versenden und überbringen dürfen. Unter diese Genehmigung fällt auch die Rücksendung von Waren, Manuskripten, Bildern und Galvanos, die aus dem Auslande ins Inland eingesandt wurden und die der Empfänger nicht behalten will. Ich bitte, diese allgemeine Genehmigung den Ihnen ange schlossenen Verlegern und Buchhändlern bekanntzugeben und darauf hinzuweisen, daß der Exportvalutaerklärung Vor druck I, Abschnitt 8, die Erklärung beizufügen ist -Genehmigt durch Entscheidung des ReichswirtschafksministerS — V Dev. 5a/5109/39 vom 21. Februar 1939«. Eine monatliche Meldung an die zuständige Devisenstelle gemäß Ri I 29 ist nicht not wendig. I. A.: gez. vr. Landwehr Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird nochmals darauf hingewiesen, daß Kreuzbandsendungen als Brief- bzw. Drucksachensendungen anzusehen und ihnen Exportvaluta-Erklä- rungen nicht beizusügen sind (s. Börsenblatt Nr. 2, Seite 7 vom 3. Januar 1939). Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel Anschristengesuche Der Buchvertreter Max Becker, geb. 16. November 1891 in Berlin, znletzt wohnhaft in Berlin, Wartburgstraße 12III. bei Ast, besitzt den Ausweis Nr. 2614; der Buchvertreter Alfred Groß-Fengels, geb. am 18. August 1897 zu Gartrop, Krs. Dinslaken, zuletzt wohnhaft zu Duisburg-Ham born, Schillerstraße 05, besitzt den Ausweis der Reichsschrift tumskammer Nr. 7355; der Buchvertreter Ferdinand Matzke, geb. 30. Juli 1895, zuletzt wohnhaft Hannover, Rückertstraße 16, besitzt den Ausweis 5153; der Buchvcrtreter Norbert Timmermann, geb. 14. November 1912 zu Hamm i. W., zuletzt wohnhaft zu Hannover, Artillerie straße 2 III r., besitzt den Ausweis Nr. 9276. — Es war bisher nicht möglich, Anschrift und Beschästigungsfirma der genannten Buchvertreter festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versand buchhandels werden daher gebeten, der. Reichsschristtumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, Mit teilung zu machen, falls sie sie beschäftigen oder ihre Anschrist kennen. I7i»
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