Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.03.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-03-04
- Erscheinungsdatum
- 04.03.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19390304
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193903041
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19390304
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
- Monat1939-03
- Tag1939-03-04
- Monat1939-03
- Jahr1939
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
legten 124 283 die Gesellenprüfung mit Erfolg ab. Ein großer Teil dieser Gesellen geht in die Industrie, Wehrmacht, in den Verkehr usw. als vielseitig einsatzfähige Facharbeiter. Die Lehr betriebe des Handwerks (im Altreich 780 OVO anleitungsbcrech- tigte Lehrbetriebe) bilden somit »die größte und billigste Arbeits schule der Nation«. Die Meisterschule wird ergänzt durch die Berufsschule, Jnnungsberufsschule und durch Fachlehrgänge. Während der Gesellenzeit findet die Weiterbildung in Fachschulen und Fachkursen statt. Die Meisterprüfung wurde 1936/37 von 58 666 Gesellen mit Erfolg abgelegt. Der selbständige Meister bil det sich aber auch während seiner Selbständigkeit in vielen Tau senden von Fachlehrgängen weiter. Diese Zahlen zeigen schon, daß von der handwerklichen Berufserziehung alljährlich Tausende von Menschen erfaßt wer den. Die Ausbildungszeit ist aber gerade d i e Zeit des Lebens, in der der junge Handwerker zum systematischen Fachbuchlesen erzogen wird, sodaß das Fachbuch sein ständiger Begleiter wird. Es gibt kaum eine Schulung des Handwerks, die sich nicht des Fachbuches als eines willkommenen Hilfsmittels bedient. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß der Handwerker nicht nur das Handwerklich-Technische, d. h. die Werkzeugtechnik, die Materialtcchnik und alles, was damit zusammenhängt, be herrschen muß; vielmehr muß der junge Handwerker auch zu wirtschaftlichem Denken erzogen werden, weil er später als Meister ja nicht nur Produzent, sondern auch Kalkulator, Ein käufer und Verkäufer sein muß. Es versteht sich, daß dort, wo die Praxis in dieser umfassenden Ausbildung eine Lücke läßt, vieles mit Hilfe eines Buches ausgeglichen werden kann. Hierzu kommt nun noch, daß die neuen Ausbildungs- und Prüfungs- bestimmungen nur Vollhandwerker vorschen, die in jeder Hin sicht den vielseitigen Handwerksberuf ausfüllen. Damit die Meisterprüfung ein zuverlässiges Mittel der Leistungssteigerung ist, muß sie in jedem Beruf reichseinheitlich, gerecht, nachprüfbar und nach dem neuesten Stande durchgeführt werden. Darum hat der Reichsstand des deutschen Handwerks sämtliche rund 140 handwerklichen Vollberufe einer genauen Analyse unterworfen, die wichtigsten Fertigkeiten (»Grund forderungen-) ermittxlt und danach in »Fachlichen Vorschriften« die Prüsungsbedingungen sestgelegt. Die Leistungshöhe in den einzelnen Grundforderungen wird durch Arbeitsproben er mittelt, hinter denen das herkömmliche Meisterstück immer mehr zurücktritt. Also vorwiegend Praktische, exakte Prüfung, dazu theoretische Prüfung in Fachwissen, kaufmännischer Betriebs lehre, allgemeinem (besonders weltanschaulichem) Grundwissen. Neben diesen »Fachlichen Vorschriften zur Meisterprüfung sind nun auch neue »Fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens- vom Reichsstand des deutschen Handwerks geschaffen worden. Sie regeln für die einzelnen Berufe u. a. Eignungsbedingungen für den Lehrling, Anforderungen an die Lehrwerkstatt, Berufsausbildungsplan für die Lehre beim Meister, Zwischenprüfungen während der Lehrzeit, Gesellen prüfung. Damit ist die Neuausrichtung des handwerklichen Berufs- erziehungs- und Prüsungswesens auf Grund der nationalsoziali stischen Gesetzgebung als erfüllt anzusehen, soweit es sich darum handelte, den für die Leistungssteigerung gegenüber der Volks gemeinschaft erforderlichen Umfang an Wissen und Können zu ermitteln und festzulegen. Damit haben aber auch die Verfasser und Verleger von Fachbüchern für das Handwerk ein klar um- rissenes Ziel erhalten. Es gilt nun, sich darauf einzustellen und das geforderte Wissen und Können in der zweckmäßigsten Päd agogischen und methodischen Form den im Handwerk tätigen Menschen darzulegen. Aus der seitens der Handwerksführung mit der Neuordnung des Berufserziehungs- und Prüfungswesens übernommenen Verantwortung für die künftige wirtschaftliche und kulturelle Leistung des Handwerks ergibt sich auch die Notwendigkeit, den Einsatz des für das Handwerk bestimmten Fachschrifttums maß geblich zu beeinflussen. Verleger und Schriftsteller handeln in, allgemeinen und eigenen Interesse, wenn sie der Handwerks oder jeweiligen Berufsführung rechtzeitig ihre Pläne und Ar beiten auf diesem Gebiet vor der Veröffentlichung unterbreiten. Auch im Handwerk kann allein die enge Zusammenarbeit der Beteiligten »die Fachbuchproduktion so ausrichten, daß sie tat sächlich den praktischen Bedürfnissen entspricht. Sie hebt gleich zeitig auch einen Teil des Risikos auf, das der Verleger bisher getragen hat. Denn das Fachschrifttum, das in Verbindung mit der Praxis geschaffen wird, wird auch von der Praxis empfoh len.« (Das Deutsche Fachschrifttum. Heft 1, 1939.) Aus dieser Verantwortlichkeit ergibt sich aber auch die For derung, daß die Handwerks- und Berufsführung einen Einfluß darauf erhält, was dem einzelnen Handwerker an Fachbüchern empfohlen wird. Wenn das Fachschrifttum ernsthaft der Er höhung der wirtschaftlichen und kulturellen Leistung im Hand werk dienen soll, dann muß dem Handwerker alles überflüssige und Minderwertige ferngehalten werden. Das Handwerk be grüßt daher die vom »Kuratorium für das deutsche Fachschmft- tum« durchgeführte strenge Sichtung des Fachschrifttums. Wenn der Reichsstand des deutschen Handwerks mit allen seinen Dienst stellen sich immer wieder von neuem in den Dienst der Fachbuch werbung stellt, so ist das nur die Schlußfolgerung aus der chm vom Gesetzgeber übertragenen Verantwortung für die Steiae- rung der wirtschaftlichen und kulturellen Leistung des deutschen Handwerks. Der Reichsstand des deutschen Handwerks sieht das Fachbuch als ein Hilfsmittel an, aus dem gegenwärtigen Hand werk höchste Leistung herauSzuholen und es immer mehr durch Auslese und Leistungssteigerung zu der geschlossenen Mannst ,aft zuverlässiger Könner zu gestalten, die allen ihren Aufgaben im Dritten Reich voll gewachsen ist. Or. H a a s e, Sachbearbeiter im Reichsstand des deutschen Handwerks. Wann erhält der Autor Honorar? Von Dr. K. E. v. der Osten Diese Frage klingt zunächst etwas eigenartig, weil die Fäl ligkeitstermine des Autorenhonorars meist vertraglich festgelegt sind und diese Frage daher durch den Wortlaut der Verein barung ihre Beantwortung findet. Wird die Frage aber vor Abschluß eines Verlagsvertrages gestellt, so fällt die Beantwor tung sehr verschieden aus. Sie wird nicht nur vom Autor anders als vom Verleger, sondern auch von dem einen Verleger anders beantwortet als vom anderen. An dieser Tatsache ändert sich auch nichts durch das Reichs gesetz über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901, 8 28. »Die Vergütung ist bei der Ablieferung des Werkes zu ent richten. Ist die Höhe der Vergütung unbestimmt oder hängt sie non dem Umsang der Vervielfältigung, insbesondere von der Zahl der Druckbogen, ab, so wird die Vergütung fällig, sobald das Werk vervielfältigt ist.« K 24. »Bestimmt sich die Vergütung »ach dem Absatz, so hat der Verleger jährlich dem Verfasser für das vorangegangene Geschäfts jahr Rechnung zu legen und ihm, soweit es für die Prüfung er forderlich ist, die Einsicht seiner Geschäftsbücher zu gestatten.« Diese gesetzlichen Bestimmungen greifen nur dann Platz, wenn vertraglich nichts oder nichts anderes über die Fälligkeit des Honorars vereinbart worden ist. Da aber eine solche Verein barung nahezu in jedem Verlagsvertrag enthalten ist, muß über diesen Punkt von Fall zu Fall eine besondere Einigung zwischen Verleger und Autor erfolgen. Die Beantwortung der Frage hängt zunächst von der Art der Honorarvereinbarung ab. Es sollen daher im folgenden kurz 18«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder