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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-03-14
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1939
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Die Werbung wird in dem Werk von Kliemann, das in der dritten, vollständig neu bearbeiteten Auflage vorliegt, ebenso gründlich wie umfassend behandelt. Sein Hauptwert liegt darin, daß es ganz ans der praktischen Erfahrung heraus anschaulich und anregend geschrieben ist. In diesem Zusammen hang wäre noch das ausgezeichnete Büchlein von Fleisch - hack über die buchhändlerische Katalogtechnik zu nennen, in dessen erstem Teil auch das Wichtigste über die Bibliographien des deutschen Buchhandels gesagt wird. Auch die kleine Schrift vom gleichen Verfasser über die Entwicklung der buchhändleri schen Bibliographie vom Meßkatalog bis zum Deutschen Bücher verzeichnis sei erwähnt. Betckes Briefwechsel für Buchhändler gehört ebenfalls hierher. Dieses Buch sei dem jungen Buch händler besonders empfohlen. Viele Anregungen gibt die Ber- kaufskunde von Kretzschmar, die den persönlichen Verkehr mit dem Kunden, die Behandlung des Käufers und den Dienst am Kunden behandelt. Kliemann, Horst: Die Werbung fürs Buch. 8. nollst. neu bcarb. Ausl. Stuttgart: C. E. Poeschel 1837. XVI, 888 S. mit zahlr. Abb. Lw. NM 25.—. Fleischhack, Kurt: Buchhändlcrischc Katalogtechnik. 2. Ausl. Mit Abb. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1882. 101 S. Kart. NM 4.—. — Vom Mestkatalog zum Deutschen Bücherverzeichnis 1881—1835. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1838. 15 S. NM —.25. *Betcke, Bruno: Der Briefwechsel des Buchhändlers. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1888. 278 S. Lw. NM 6.—. *Krc8schmar, Kurt: Vcrkaiissknnde siir den Sortimentsbuchhandel. Leitfaden für Verkauf und Verkäufer im Buchhandel. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1888. 123 S. Kart. NM 3.—. 9. Rechtsgrundlagen Über die Rechtsgrundlagen der Reichskulturiammer unter richten am besten die im Abschnitt 5 dieser Liste aufgeführten Bücher, über das Reichskulturkammergesetz und über das auf seiner Grundlage wachsende Schrifttums- und Buchhandelsrecht orientiert man sich in dem Werk von Gentz und Grewe, das in Loseblattform den umfangreichen Stoff übersichtlich ordnet und erläutert. Das Verkehrs- und Verkaufsrecht des deutschen Buchhandels wird in der gleichen Form in dem Werk von Heß behandelt. Der junge Buchhändler wird sich über diese Rechtsstosfe immer aus dem laufenden halten müssen. — Den Text des Urheber- und Verlagsrechts finden wir bei Reclam. Ausführliche Erläuterungen zu beiden Gesetzen geben die Ausgaben von All seid, über die Rechtsgrundlagen der Buchwerbung findet man das Wichtigste bei Eckelt in Kliemanns »Werbung fürs Buch» und bei Heß. Das Recht der Ncichsschristtiimskammer. Teil I: Das Recht der Reichsschristtumskammer. Bearb. von G. Gentz. 152 S. — Teil II: Das Recht des reichsdcutschen Buchhandels. Bearb. von I. Grewe. 160 S. Leipzig: Verlag d. Börsenvercins 1838—1837. In Ganzleinen-Lose-Blatt-Ordner zusammen NM 18.85. Das Verkehrs- »ud Vcrkaufsrccht des deutschen Buchhandels. Er gänzt durch das Satzungsrecht des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und sonstige für den Buchhandel wichtige Bestim mungen. Bearb. von A. Hetz. Leipzig: Verlag des Börsenvereins 1838. 288 S. In Ganzleinen-Lose-Blatt-Ordner NM 11.85. Urhcberrechtsgesetzc au Werken der Literatur und der Tonkunst usw. Textausgabe mit kurzen Anmerkungen. 8. Ausl. Leipzig: Reclam 1885. 138 S. (Universal-Bibliothek Nr. 4237/a.) Hlw. NM 1.10. Rcichsgeseste über die Presse und das Verlagsrecht. Tcxtausgabe mit kurzen Anmerkungen. 7. Ausl, mit zwei Nachtr. Leipzig: Reclam 1828—1833. 86 S. <Universal-Bibl. Nr. 1784.) Hlw. NM —.75. Allseld, Philipp: Das Urheberrecht au Werken der Literatur und der Tonkunst. Kommentar zum Gesetz vom 18. VI, 1881. 2. Ausl. München: Beck 1828. 513 S. Lw. RM 18.—. — Das Verlagsrecht. Kommentar. 2. Ausl. München: Beck 1829. 226 S. Lw. RM 18.—, Eckclt, Alexander: Rechtliche Grundlagen der Buchwerbung, sEnt- halten in Kliemann: Die Werbung fürs Buch. Allgem, Teil, Abschnitt 11.) Es liegt wohl nahe, diese Übersicht über buchhändlerisches Fachschrifttum abzuschließen mit einem Hinweis auf die größte buchhändlerische Fachbücherei, die »Bibliothek des Bör senvereins der Deutschen Buchhändler zu Leip zig« im Buchhändlerhaus (Leipzig C 1, Hospitalstraße). Man muß immer wieder feststellen, daß die Ausnutzungs- und Be nutzungsmöglichkeiten dieser hervorragenden Fachbücherei ins- besonders dem jungen Buchhändler so gut wie unbekannt sind. Schließlich ist es aber der Zweck dieser Einrichtung, nicht nur Bü cher zu sammeln und aufzubewahren, sondern sie auch der Be nutzung zugänglich zu machen. Hier kann sich der junge Buchhänd ler Auskunft über das buchhändlerische Fachschrifttum einholen, und hier kann er dieses Schrifttum auch ausleihen. Man bestellt am besten durch die Firma direkt oder über Leipzig. Der Be triebsführer wird sicherlich immer gern bereit sein, die für die erste Ausleihung notwendige Sicherheitserklärung abzugeben. Das verlangte Buch wird dann entweder direkt oder — wenn man die Portokosten sparen will — auch über Leipzig zugeschickt. So kann sich der Buchhändler bequem auch diejenigen Bücher zum Studium beschaffen, die zur Zeit fehlen oder völlig ver griffen sind. Diejenigen Bücher, die in jedem Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, mindestens vorhanden sein sollten, sind durch einen Stern vor dem Titel gekennzeichnet. Ihre Zahl ist ab sichtlich sehr klein gehalten, um zu zeigen, daß diese Min destforderung (Gesamtaufwendung etwa 24.— RM no.) von jedem Betrieb erfüllt werden kann, der dazu guten Wil lens ist und die ernsthafte Absicht hat, das Fachschristtum bei der Ausbildung seiner Lehrlinge bewußt mit einzusetzen. Es ist selbstverständlich, daß jede Erweiterung der Betriebs-Fachbücherei über diesen Grund- stock hinaus nicht nur wünschenswert, sondern sogar notwendig ist! Die vorliegende Liste gi§t dazu reiche Möglichkeiten! Der Vorsteher des Börsenvereins dankt dem letzten Vorsitzenden des Duxer Verbandes Der Stillhaltekommissar für Organisationen im sudeten deutschen Gebiet hat durch Verordnung vom 8. Februar 1839 die Löschung des Verbandes der deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und Verleger in Dux verfügt. Der Vorsteher Wilhelm Baur hat Veranlassung genommen, an den letzten Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Carl Scheithauer in Dux, folgendes Schreiben zu richten: Sehr verehrter Herr Scheithauer, nachdem durch Bekanntmachung des Stillhaltekommissars für Organisationen im Sudetsnland vom 8. Februar 1939 der Verband der deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler und Verleger in Dux aufgelöst worden ist, spreche ich Ihnen als seinem letzten Vorsitzenden, der lange Jahre hindurch die Last der ehrenamtlichen Arbeit für den Verband getragen hat, herzlichsten Dank aus. Vom Beginn seines Bestehens an im Jahre 1922 war der Verband dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler angs- schlossen und hat mit ihm in allen den Absatz des deutschen Buches im Sudetengebiet berührenden Fragen aufs engste und freundschaftlichste zusammengearbeitet. Diese gemeinschaftlichen Bestrebungen haben wesentlich mit dazu beigetragen, daß das Gefühl kultureller und wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit zwischen dem Buchhandel im Altreich und dem im Sudeten land niemals erloschen ist. Wenn nunmehr bei der Heimkehr des Sudetenlandes ins Reich der Verband aufgelöst und der sudetenländische Buchhandel mit dem übrigen deutschen Buch handel in der Organisation der Reichskulturkammer zu einer Einheit verschmolzen wird, ist es mir Pflicht, außer Ihnen auch allen denjenigen Buchhändlern im Sudetenland zu dan ken, die in den letzten schweren Jahren ihre Aufgabe, För derer und Verbreiter des deutschen Buches und damit deut scher Kultur zu sein, treu erfüllt haben.« Nr. 62 Dienstag, den 14. März 1939 so»
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