SucstkUkrung unä Slsusrn 6«8 ttonclvlsvsrtrsiors unä Honcllunggrslssncksn vc«l.^s oerr veuiscne^ /<rrseiisk'no^i / verein T Ende April erscheint: Das Reue Zollgesetz Teetausgabe tzerausgegeben vom Reichsbund der Deutschen Beamten, Zachschaft Reichszollbeamte Amfang etwa ZOO Seiten. Preis broschiert etwa RAI Z.— fius Sem Inhalt: Zollgeseh nebst Begründung, Allgemeine Zoll-Ordnung, Zollanweisungs-Grdnung, Zollvormerk-Orö- nung, Zollager-Ordnung mit Verweisungen und einem aus- Verlag Beamtenpresse GmbH. Berlin Ä!V «SS Auslieferung durch §. Volckmar, Leipzig Zn Kürze erscheinen: Verordnung über das Kaffen- u. Rechnungswesen der Gemeinden (KuRBO) mit der Ausführungsanweisung und den einschlä gigen Vorschriften der Deutschen Gemeindeordnung Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis Etwa 90 S. Taschenformat. Rot kartoniert etwa RM 1.— Die Ausgabe enthält außer der KuRVO auch die soeben erlassenen umfangreichen Ausführungsanwetsungen mit den amtlichen Mustern und Anlagen sowie den 5. Abschnitt deS 6. Teils der Deutschen Gemeindeordnung: Kassen-, Rech- nungs- und Prüfungswesen. Sie stellt somit eine abge rundete Sammlung dieses für die Gemeindepraxis außer ordentlich wichtigen Rechtsstoffs dar. preußisches Polizeiverwaltungsgesetz nebst den in den Text eingeschalteten Aussührungs- bestimmungen,den einschlägigen Verordnungen, Rund erlaffen und Vorschriften der Strafprozeßordnung, den Bestimmungen über die Geheime Staatspolizei und anderen Gesetzen Textausgabe mit Verweisungen und Sachverzeichnis Vierte Auflage 162 Seiten Taschenformat. Rot kartoniert RM 1.50 Partiepr.eise: 1—19 Expl. RM 1.50, 20—49 Expl. RM 1.40, 50 und mehr Expl. RM 1.30 Die Neuauflage der bewährten „roten" Texlausgabe berück- sichtigt die seit dem Erscheinen der letzten Auflage erfolgten Änderungen. Außerdem sind die Hinweise in den Fuß noten auf einschlägige Runderlasse stark erweitert und ergänzt worden, wodurch die praktische Brauchbarkeit we sentlich erhöht wird. Nachdem die Polizei eine Angelegen heit des Reiches geworden ist, läßt sich die Ausgabe nicht nur in Preußen, sondern in der polizeilichen Praxis des ganzen Reiches als ein vorzügliches Hilfs mittel verwenden. T C.H.Beck'sche Verlagsbuchhandlung München und Berlin SSO» Nr. 80 Dienötag, den 4. April 1089