ivrchkrKe/l l^opsc/rpi/tepe riep /leuesteer 2«fr bepücicsicflriKt ctaz r/e X^ürre «pscftefne/i<fe k^ep^: lies be/cannte/r 8tellSpzac/rvepsran<ffAeel, Obef/illawL^cksilie/rteki »I VMION Kommentar znm Körperschaftsteuergesetz unter Mitwirkung von Johannes Hafemann, Steueramtmann im Reichsfinanzministerium Zn der Ausstattung von VahlenS „grünen" Steuerkommentaren. Etwa 450 S. Leinen etwa 14.- RM Alle für die Körperschaststeuer anjuwendenden Vorschriften de« Einkommensteuergesetze« in neuester Fassung vom 17. 2. zy sind berücksichtigt. Der V-rlustabzug, der praktisch erstmals bei der jetzt erfolgenden Veranlagung für 19Z8 anzuwenden ist, ist ein gehend behandelt, ferner der neue Finanzplan, soweit für die KSt. von Bedeutung, insbesondere die „Bewertung«- und Ab schreibungsfreiheit" für die Besitzer von Steuergutschcinen I und die „Mehreinkommenfleuer", die auch für Körperschaften in Betracht kommt. Selbstverständlich sind auch die Einführung der KSt. in Österreich und die Überleitungs-Vorschriften sowie die VO. über Reichsmarkeröffnungsbilanzen im Lande Österreich und den sudetendeutschen Gebieten und a. m. berücksichtigt. Der neueste Stand der Rechtsprechung des ReichSstnanzhofeS und des Schrifttums sind berücksichtigt. Also «in hochaktuelles Werk für die Finanz- und Steuerbehörden, gesellschastsrechtllchen Firmen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Wirtschastsgruppen — Kundenprospekt. "" Mehr leisten! eine Werbeschrift für volksnahes Recht von Rechtsanwalt vr. ^ol»»i»i»«8 Vrvi»8 Das Strafgesetzbuch wurde niemals volkstümlich. Es blieb ein Buch mit sieben Siegeln. Wie lautet z. B. der Anfang des tz i dieses wichtigen Gesetzes? Kaum ein Volksgenosse, sogar wenige Rechtswahrer, beantworten diese unerwartete Frage. — „Jeder Mensch, ob jung oder alt, geistig gesund oder krank soll sich beherrschen." Dieser Satz aber würde sich einprägen, den Willen des einzelnen stärken, dem Staate Bestrafungen ersparen und Kräfte schonen. Also Mehrleistung auf dem Gebiete des Rechts durch volksverbundene Sprache. DaS ist der Sinn dieser aufschlußreichen Schrift, in der der Verfasser an Hand vieler Beispiele Anregungen für eine volkstümlichere Ausdrucksweise deS GesetzeStexteS bietet. 64 S., kart. 1.50 RM. Interessenten: Alle Rechtswahrer. Der Kampf am die Bölkerordrrrtttg ForschungS- und Werbebericht der Akademie für die Rechte der Völker (Nationalistische Akademie) und der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Nationalisten (Nationalistische Aktion) herausgegeben von vr. H»i»8 IL L. Keine nur fachwissenschaftliche Betrachtung, sondern ein Werk mit kämpferischer Haltung. Gelehrte und Staatsmänner bekennen sich hier zu einer neuen Völkerordnung, auf deren Notwendigkeit der Präsident der „Akademie für die Rechte der Völker" vr. HanS K. E. L. Keller auch in dem ebenfalls in meinem Verlag erschienenen Werk „DaS Recht der Völker" hingewiesen hat. Die Zeit ist reif für eine auf den Völkern selbst beruhende Ordnung, im Gegensatz zu dem noch herrschenden nur-staatlichen, irreführenden sogenannten „Völkerrecht". 299 S. Kart. ro - RM. Ein besonderes Werk, das Sie Ihren völkerrechtlich interesfierten Kunden mit Erfolg anbietra werden. <I Äerlag Franz Äahlen » Merlin Nr. 83 Donnerstag, den 6. April 1939 »271