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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1939
- Strukturtyp
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- 1939-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1939
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- Deutsch
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3. Wer bereits Mitglied des Verbandes deutscher Volks bibliothekare ist, wird ohne weitere Meldung Mitglied der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Bücherciwesen. Die bisherigen Kammerausweise bleiben einstweilen gültig und sind einzu schicken, sobald die neuen Ausweise übersandt werden. 4. Der Verband deutscher Volksbibliothekare verliert mit Wirkung vom I. April 1839 an seinen Charakter als Fachver band der Reichsschristtumskammer und löst sich auf. Die berufs ständische Vertretung für die bisherigen Mitglieder des Ver bandes deutscher Volksbibliothekare ist nunmehr die Reichsschrift tumskammer, Gruppe Büchereiwesen. IV. Ausgliederung des Adretzbuchgewerbcs aus der Reichs- kullurkammer 1. Der Reichsverband des Adreß- und Anzeigenbuchverlags- Gewerbes wird mit Wirkung vom 1. April 1939 aus der Reichs schrifttumskammer ausgegliedert. Die Tätigkeit der Adreß- und Anzeigenbuchverleger, Adressenverleger und Auskunstskalender verleger, Angestellten und Vertreter ist daher nicht mehr als kammerpflichtige Tätigkeit im Sinne des K 4 der Ersten Durch führungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz anzusehen. 2. Für die Verleger von literarischen Werken mit Anzeigen, insbesondere Jahrbüchern und Kalendern, ist nicht mehr der Reichsverband, sondern die Reichsschristtumskammer, Gruppe Buchhandel, die zuständige Berufsorganisation. 3. Zu diesem Zeitpunkt verlieren alle im Reichsverband zu sammengeschlossenen Mitglieder die mittelbare Mitgliedschaft in der Reichsschristtumskammer und in der Reichskulturkammer. 4. Mit dem 1. April 1939 werden folgende Bekanntmachun gen der Reichsschristtumskammer gegenstandslos: Nr. 49 vom 12. Dezember 1934 betr. Erste Anordnung für das Adreß- und Unzeigenbuchverlags-Gewerbei Rr. 98 vom 9. D'ezember 193b betr. Eingliederung der Adressenverleger in den Reichsverband des Adreß- und An- zeigenbuchverlags-Gewerbes; Nr. 197 vom 4. Februar 1936 betr. Überführung der Reichs postreklameobjekte in die private Hand; Nr. 112 vom 7. März 1936 betr. Eingliederung der Verleger von Auskunfteikalendern in den Reichsverband des Adreß- und Anzeigenbuchverlags-Gewerbes; Nr. 113 vom 21. Oktober 1936 betr. Beratungsstelle für das Adreß- und Anzeigenbuchverlags-Gewerbe. b. Die Berussausweise verlieren mit dem 1. April 1939 ihre Gültigkeit. 6. Befreiungsscheine, nach denen Personen wegen gelegent licher oder geringfügiger einschlägiger Tätigkeit von der Mit gliedschaft im Reichsverband und in der Reichsschrifttumskam mer befreit wurden, verlieren mit dem 1. April 1939 ihre Gültigkeit. 7. Die bis zum 31. März 1938 fällig gewordenen und noch nicht bezahlten Beiträge werden noch von der Reichsschrist tumskammer eingezogen. V. Aushebung veralteter Anordnungen Nach der Bekanntmachung Nr. 127 Ziffer 1 sind alle die Überwachung des Buchmarktes betreffenden Aufgaben der Reichsschristtumskammer auf das Reichsministerium für Volks- aufklärung und Propaganda übergegangen. Nach Z 2b der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 (RGBl. I, S. 797) ordne ich daher an: Die Anordnungen der Reichsschristtumskammer Nr. 82 vom 24. Juli 193b und Nr. 10b vom 3. Februar 1936 treten außer Kraft. In der Anordnung Rr. 8b vom 16. Oktober 1936 werden die Worte von »an ihre Stelle tritt« bis »Beratungsstelle einzu reichen- gestrichen. Berlin-Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 6, den 27. März 1939 Der Präsident der Reichsschristtumskammer gez. HannsJohst Amtl-BekanntinachungderReichskulturkammer Dritte Anordnung über die Beschränkung der Errichtung von Unternehmungen aus dem Gebiete der Reichskulturkammer im Lande Österreich vom 27. März 1939 Aus Grund des § 2b der Ersten Verordnung zur Durchfüh rung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I S. 797) wird mit Zustimmung des Reichswirtschasts- ministers folgende Anordnung erlassen: 8 l 8 l der Anordnung über die Beschränkung der Errichtung von Unternehmungen auf dem Gebiete der Reichskulturkammer im Lande Österreich vom 3. November 1938, veröffentlicht im »Völkischen Beobachter» vom 11. November 1938 Nr. 3lb, erhält folgende Fassung: Natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz, ihren ständigen Aufenthalt oder ihre geschäftliche Niederlassung am 13. März 1938 im Deutschen Reich außerhalb des Landes Öster reich hatten, sowie Ausländer unterliegen bis zum 30. April 1939 hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Betätigung aus dem Ge biete der Reichskulturkammer im Lande Österreich den nach folgenden Beschränkungen. Der Rundfunkhandel unterliegt nicht dieser Anordnung. 82 Die Anordnung tritt mit dem 1. April 1939 in Kraft. Berlin, den 27. März 1939 Der Präsident der Reichskulturkammer gez. Or. Goebbels Ankündigung des neuen Semesters an der Handelshochschule zu Leipzig Das neue Semester wird am 12. April d. I. eröffnet. Die Vor lesungen und Übungen von Prof. vr. Menz über Buchhandelsbetriebs lehre und Pressewesen beginnen an der Handelshochschule zu Leipzig wie folgt: Das Rechnungswesen der Buchhandelsbetriebe (Donnerstags 19—21 Uhr. Beginn IS. April); Wirtschaftsführung undPressc (Mittwochs 12—18 Uhr. Beginn 12. April); Betrieb, B e t r i e b s g e m e l n s ch a f t, Volksge meinschaft (Donnerstags 18—18 Uhr. Beginn 18. April). Ferner sei aus die Vorlesung von Pros. vr. Menz an der Univer sität hingewiesen: Die Fachpresse. (Freitags 11—12 Uhr. Beginn 14. Aprils. Die Übungen für Buchhandelsbetriebslehre finden erstmals Freitag, den 14. April von 18—21 Uhr in der Handelshochschule statt. Sprechstunden des Seminardirektors Montags und Donnerstags von 12—18 Uhr, Gerichtsweg 28, Bnchhänblerhaus. Im Hinblick auf das neue Semester sei erneut darauf hingewiesen, daß der Besuch der Vorlesungen von Professor vr. Menz und der Übungen des Seminars für Buchhandelsbetriebslehre jedem Buch händler, unabhängig von der Immatrikulation an der Handelshoch schule, möglich ist. über die Zulassung zu den Übungen bleibt die Entscheidung des Seminardirektors im Einzelsall Vorbehalten. Lehrgang sür Werkbüchereileitcr in Dortmund Austrage der Reichsschristtumsabteilung des Neichsmlniste- riums für Volksausklärung und Propaganda veranstaltet die R et ch s a r b e i t s g e m e i n s ch a f t Deutscher Werkkü che r e i e n im Rahmen der Kachbuchwerbung unter der Leitung von vr. Kurt Busse diesmal in Dortmund einen Lehrgang sür Werk büchereileiter in der Werlvucherei der Hoesch-Werke. Die Arbeits tagung findet statt vom 17. bis 18. April und behandelt das gesamte Aufgabengebiet der Werkbiichcreiarbeit: Die Eingliederung in die gesamte Bilchereiarbeit des Reiches, Anlaß und Notwendigkeit der Werkbücherei, Grundaufbau des Bestandes und Verwaltungsappa- rates. Haushaltsragen, Lesererfassung und Leserfllhrung. kalter Serfurih, Leipzig. — Vermag: Verlag des Bör^envereinS der Deulschen^uchbänblcr zu Leipzig. — Anschrift der Schrifileitung und Expe- d>U»u: Leipzig o 1, SertchtSweg A, Postschli-bsach 274/7V. — Druck: Ernst H-drich Nachs., Leipzig v l, Hospttalftrab- lla—IS. — DA. 7704 III,SS. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültigI 28V
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