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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1939
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
- Monat1939-04
- Tag1939-04-17
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Wer hat recht? Interessiert Sie diese Frage? „Ein Fahrgast sitzt in der Straßenbahn und liest seine Zeitung. An der Wilhelmstraße steigt er aus und läßt die Zeitung liegen. Ein anderer Fahrgast nimmt sie an sich und blättert darin herum. Da kommt der Schaffner und verlangt die Herausgabe der Zeitung. Alles, was im Wagen liegenbliebe, müsse ihm als Fundsache ab geliefert werden. Der andere weigert sich und meint, liegengelassene Zeitungen könne jeder an sich nehmen. Der Schaffner besteht auf seinem Verlangen, ein Wort gibt das andere, der Schaffner sucht dem Fahrgast das Blatt zu entreißen, der wehrt sich . . . Wer hat recht von den beiden? Was meinen Sie, verehrter Volksgenosse? Wer von den beiden mag wohl H Wochen später auf der Anklagebank gesessen haben und mit einer empfindlichen Strafe heimgeschlichen sein? Sie zucken die Achseln? Dabei kann Ihnen doch jeden Tag genau dasselbe passieren! Und auch Ihnen würde es nichts helfen, wenn Sie dem Richter hoch und heilig ver sicherten, Sie hätten nicht gewußt, daß man so nicht handeln darf. Das hat nicht einmal den beiden Jungen von meinem Wohnungs nachbarn genützt, die sich damals am Walde ein Zelt aufgeschlagen hatten, ohne den Förster um Erlaubnis zu fragen, und die dann mit ihm Krach bekamen, weil sie überzeugt waren, daß sie eine solche Erlaubnis nicht brauchten. Unkenntnis der gesetzlichen Be stimmungen schützt nun mal nicht vor Strafe. Jede noch so geringe Strafe aber macht den Schuldigen zum vorbestraften Menschen, und was das heißt, zumal für einen noch jungen Volksgenossen, der sich dadurch seine ganze Zukunft verschütten kann, das ist ja wohl klar. Aber Unkenntnis schützt nicht nur vor Strafe, Unkenntnis der einfachsten gesetzlichen Bestimmungen führt auch zu falschen Maß nahmen, zu unnötigen oder gar aussichtslosen Prozessen, zu bitteren Verlusten an Geld und Nervenkrast. Aber wer weiß schon, ob et z. B. für die Schulden seiner Frau aufzukommen hat oder für die Veruntreuungen seines Sohnes? Wie weit die Aufsichtspflicht hin sichtlich der Kinder geht, welche Folgen eintreten, wenn man seine Raten beim Abzahlungshändler nicht pünktlich zahlt, wie man von einem Vertrage loskommt, zu dem man sich hat beschwatzen lassen? Wissen Sie das, lieber Volksgenosse? Sehen Sie: Sie stehen in Ihrem Beruf gewiß Ihren Mann und haben auch sonst sicherlich allerhand Ahnung. Aber wenn so eine ganz alltägliche Rechtsfrage an Sie herantritt, dann wissen Sie nicht, wie Sie sich verhalten sollen. Stimmt's? Der Gegner aber, der besser beschlagen ist als Sie, wird Ihre Unkenntnis schon weidlich ausnützen. Darauf können Sie Gift nehmen. Ich weiß doch, wie die Dinge liegen. Als Richter muß man jahr aus, jahrein das ganze Elend mit ansehen, das Unkenntnis und Gleichgültigkeit gegenüber den einfachsten Rechtsfragen immer wieder von neuem anrichtet; all, politischer Leiter muß muu sich non semen betreuten Volksgenossen ulle Tnge anhören, in welch gemeiner Weise wieder mal so ein Lump ihre Rechtsfremöheit ausgebeutet hat; als SA.'Mann muß man bei jedem Appell erfahren, daß sich wieder ein Kamerad in seiner Harmlosigkeit Verpflichtungen hat aufschwatzen lassen, die ihn und seine Familie auf Jahr- hinaus belasten. Und wenn man das alles erlebt, jahrein, jahraus, dann kommt einem endlich die Galle hoch, und man sagt sich; Jetzt ist Schluß! So geht das nicht weiter! Und da habe ich mich hingesetzt und alles das, was mir schon längst auf den Nägeln brannte, niedergeschrieben. ,Wer hat recht* soll das Büchlein heißen, das nun seinen Weg zu meinen Kameraden und Volksgenossen nimmt. Haben Sie keine Angst, von Juristerei und Paragraphen steht nichts drin. Aber was Sie nun endlich mal wissen müssen, um sich vor Strafe und Schaden zu hüten, das werden Sie finden. Freilich, denken Sie nicht, daß Sie nun bloß nachzuschlagen brauchten, um über alle Rechtsfragen erschöpfend Bescheid zu erhalten und im Ernstfall berufenen Rechtsrat entbehren könnten. Nein. Aber wenn Ihr Kind sich schwer verbrannt hat, dann werden Sie die perbrühte Hand nicht ins Wasser stecken, denn das würde di- Sache blaß noch schlimmer machen, sondern in Sl, nicht wahr? Sehen Sie; Soviel Wissen auf rechtlichem Gebiet soll Ihnen mein Buch vermitteln. ^ ^ , Und noch e.ns ist der Sinn meiner Arbeit. Nach .ahrhun erte- langer Überfremdung wächst wieder aus deutscher Seele deutsches Reit Den Sinn dieses neuen Rechts Ihnen nahe zu br.ngen, ^ h gewaltigen Gesetzgebungswerk Sie vertraut zu machen mit dem S- » rt),e veruau i -- „ m unsere deutsche Jugend, die unseres Führers, Sie und v dereinst auch dieses Werk unseres aZucbes. wird; Das ist die höchst- Aufg-> - ^ das Ziel. - Möge mein Buch ihm nahe kommen." Adolf Hitl-r zu verteidigen haben D> Es He/Kk.- Mer hat rech, fl Don S-»ögee/ch,jrn, De. S>er» M-s«, ^ Ne.chswchtsfnhrees Ne.chsm/nPee Do Hans Kant ,n Leinen geb», , ^ IW? D I> r z ll g s a n g - b o t siehe Bestellzettel Ferdinand Hirt in Breslau, Königsplatz 1 »42«
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