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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1939
- Strukturtyp
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- 1939-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1939
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Die Volks-, Berufs- und Betriebszählung am 17. Mai 1939 Die Volks-, Berufs- und Betriebszählung, die bereits für das Jahr 1938 vorgesehen war und nach der Wiedereingliede rung Österreichs in das Deutsche Reich verschoben werden mußte, findet nunmehr nach dem Reichsgesetz vom 6. Juli 1938 am 17. Mai 1939 statt. Die Zählung, die inzwischen auch auf das Sudetenland ausgedehnt wurde, soll für zahlreiche wichtige Auf gaben auf dem Gebiet der allgemeinen Staatsführung, der Ver waltung, der Bevölkerungspolitik, der Wirtschafts- und der Sozial politik, der Schul- und Kulturpolitik und des ganzen öffentlichen Lebens neue Grundlagen zur Beurteilung der Verhältnisse von Volk und Wirtschaft liefern. Sie ist die zweite große Inventur von Volk und Wirtschaft im Dritten Reich. Die erste Aufnahme dieser Art fand im Altrcich kurz nach der Machtübernahme im Juni 1933 statt. Sie war gewissermaßen die Abschlußbilanz des Zwischenreichs und zugleich die Eröffnungsbilanz des Dritten Reichs. Die seitdem eingctrctcnen Veränderungen machen es nötig, den Bestand neu aufzunehmen. Sechseinhalb Millionen Arbeitslose sind seitdem wieder in die Wirtschaft eingegliedert worden, der Arbeitsdienst wurde geschaffen, die Wehrmacht wie der aufgebaut, eine große Rohstosfindustrie ist im Entstehen, die Geburtenzahl steigt nach ihrem verhängnisvollen Rückgang wie der an, und im letzten Jahre sind weite Gebiete des deutschen Lebensraumes mit Millionen deutscher Volksgenossen in die Grenzen des Reichs einbezogen worden. Kein Zweifel, daß diese starken Wandlungen im Aufbau des Volkskörpers zahlenmäßig untersucht und festgestellt werden müssen. Denn so wie die Sta tistik einerseits Rechenschaft gibt über das, was bisher geleistet wurde, so liefert sie andererseits die zahlenmäßige Grundlage für die vor uns liegenden weiteren Aufgaben. Die Ergebnisse der Zählung sollen nicht nur einen allge meinen überblick über Volk und Wirtschaft geben, sondern sic werden auch als Unterlage für außerordentlich wichtige Einzel maßnahmen gebraucht. Dringend werden z. B. die Ergebnisse der Berufszählung benötigt, um dem in allen Berufen auf tretenden Mangel an Nachwuchs durch eine sinnvolle Berufs beratung und Berufslenkung begegnen zu können. Die dabei auftretenden Fragen nach der Zahl der jährlich ins Berufsleben eintretenden Jugendlichen, nach dem Gesamtbedarf an Nach wuchs und nach dem Nachwuchsbedarf jedes einzelnen Berufes werden von der Volks- und Berufszählung beantwortet wer den, da aus ihr die Altersgliederung der Gesamtbevölkerung, die zahlenmäßige Besetzung der einzelnen Berufe und die Alters gliederung der Träger jedes einzelnen Berufs zu erkennen sein werden. Das Zählungswerk besteht aus einer Volkszählung, einer Berufszählung, einer landwirtschaftlichen Betriebszählung und einer Zählung aller nichtland - wirtschaftlichen Arbeitsstätten. Es umfaßt also mehrere Zählungen zugleich, die inhaltlich und organisatorisch miteinander verbunden sind und die, alle am gleichen Stichtag durchgeführt, sich gegenseitig ergänzen. Die Unterlagen zur Volks- und Berufszählung werden mit Hilfe der sogenannten »Haushaltungsliste« gewon nen. Mit der Haushaltungsliste werden sämtliche im Deutschen Reich lebenden Personen einzeln ersaßt mit den nötigen An gaben über Geschlecht, Alter, Familienstand, Religion, Staats angehörigkeit, Muttersprache, Volkszugehörigkeit, über den Beruf und den etwaigen Nebenberuf. Diese Unterlagen ermöglichen eine eingehende Gliederung der gesamten Bevölkerung in jeder Richtung. Die Volkszählung wird ergänzt durch besondere fami lienstatistische Feststellungen, z. B. über Ehedauer und Minder zahl, aus denen besonders durch die Kombination mit dem Beruf und der sozialen Stellung des Ehemannes weitgehende Schlüsse für bevölkerungspolitische Maßnahmen gezogen werden können. Außerdem ist mit der Volkszählung eine Abstammungs- crhebung verbunden, durch die zum ersten Male zuverlässige Unterlagen über die Zahl der Juden und der jüdischen Misch linge gewonnen werden sollen. Die landwirtschaftliche Betriebszählung, durchgeführt mit dem »Land- und Forstwirtschaftsbogen«, wird Aufschluß geben über Zahl und Größe der landwirtschaftlichen Betriebe, über die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, über die landwirtschaftliche Bodenbenutzung, den Viehbestand, den Stand der landwirtschaftlichen Technik, besonders den Um fang der Maschinenverwendung, Unterlagen, die für die plan mäßige Weiterführung unserer Agrarpolitik von grundlegender Bedeutung sind. Die Arbeitsstättenzählung, durchgeführt mit dem »Fragebogen für nichtlandwirtschaftliche Arbeitsstätten-, er faßt alle nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten; sie erstreckt sich diesmal nicht nur auf die Handwerks-, Industrie- und Handels betriebe, sondern darüber hinaus zum ersten Male auf alle Arbeitsstätten der Behörden, der Partei und ihrer Gliederungen, der freien Berufe. Ihr Ergebnis wird einen Überblick liefern über die Struktur der Wirtschaft, namentlich hinsichtlich der Be triebsgröße, der Maschinenverwendung, der Zahl und Art der Beschäftigten usw. Die Einzelheiten des gesamten Erhebungs- und Bearbei- tungsprogramms der Zählung sind durch die Verordnung vom 81. Januar 1938 festgelegt. Es handelt sich um das größte Zäh lungswerk, das je im Deutschen Reich durchgesührt wurde. Es kann nur dann mit vollem Erfolg zum Abschluß gebracht wer den, wenn die gesamte Bevölkerung sich in den Dienst der Sache stellt, wenn im besonderen die zur Ausfüllung verpflichteten Haushaltungsvorstände und Betriebsleiter die Fragebogen so gewissenhaft und lückenlos wie möglich aussüllen. Die Angaben über die einzelnen Familien, Personen und Betriebe unterliegen der Amtsverschwiegenheit; jedes Eindrin gen in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ist nach Z 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 1937 ausgeschlossen. Die Zählung wird eine Art Momentausnahme von Volk und Wirtschaft darstellen. Zur Gewinnung eines zutreffenden Bildes soll daher möglichst alles vermieden werden, was das normale Bild erheblich verändern könnte. Deshalb sollen nach der Durchführungsverordnung Veranstaltungen, die den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ver ändern können, wie Festversammlungen, Jahr-, Kram- und Viehmärkte, große Gerichtssitzungen u. dgl. zur Zeit der Zäh lung möglichst vermieden werden. Die Leitung des Zählungswerks liegt beim Statistischen Reichsamt, das zugleich die Bearbeitung des gewaltigen Zäh lungsstoffs für das Land Preußen selbst durchführt. Die Bearbei tung für die übrigen Gebiete des Reichs erfolgt in den zuständigen Statistischen Landesämtern. Von der Größe der Aufgabe, die den Statistischen Ämtern gestellt ist, kann man sich eine ungefähre Vorstellung machen, wenn man hört, daß zur Durchführung des Zählungswerks — von den anderen Zählpapieren abgesehen — allein rund fünfundzwanzig Millionen Haushaltungslisten er forderlich sind. Die Zählung stellt an die Statistischen Ämter, die Verwal tung, die Gemeinden, an die Zähler und nicht zuletzt an die zur Ausfüllung der Fragebogen verpflichteten Haushaltungsvor stände und Betriebsleiter nicht unerhebliche Anforderungen. Aber bei der großen praktischen Bedeutung des Zählungswerks und dem hohen Stand der staatsbürgerlichen Einsicht im ganzen deutschen Volk darf damit gerechnet werden, daß die Bevölke rung wie auch bei früheren ähnlichen Gelegenheiten wieder be reitwillig Mitwirken wird, um die gestellte Aufgabe einer um fassenden Inventur unseres Volkes und unserer Volkswirtschaft mit vollem Erfolg durchzuführen. Es handelt sich schließlich dar um, daß jeder Ausfüllungspflichtige eine halbe Stunde, jeder Zähler einen Tag opfert, damit die Staatsführung ein Zahlen material bekommt, auf Grund dessen sie auf Jahre hinaus arbei ten und planen kann. Nr. 97 Donnerstag, den 27. April 1939 .337
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