SwßdmrschV MMchcmblatt kimtlickcÄltschrlst dcs^cutsckmMkbuckkandcls Erscheint monatlich einmal / Format 21: 29,7 cm (Din A 4) Umfang jedes Heftes Z2-40 Seiten / Farbiger Umschlag / Bezugspreis vierteljährlich RM 1.75 ?ur (Anführung Jeder Beruf und jede Tätigkeit empfängt die Berechtigung nur durch die Leistung, die dadurch vollbracht wird. Das gilt besonders für einen Beruf, dessen Handelsware gleichzeitig eine kulturpolitische und eine kaufmännische Aufgabe hat. Das Buch ist ein lebendig wirkendes Wesen und muß immer so verstanden werden. Wer sich deshalb dem Beruf des Buchhändlers verschreibt, sei er nun Verleger, Buchhändler oder Leihbuchhändler, darf nicht Händler oder Kaufmann allein sein, er ist dadurch gleichzeitig Kämpfer für die Kulturarbeit seines Volkes. Wir haben es gerade in unserer Zeit immer wieder erlebt, welche große Be deutung das Buch im Erziehungsprozeß unseres Volkes hat. - Wer Buchhändler ist, um nur seinen Lebens unterhalt durch diese Arbeit zu verdienen, hat kein moralisches Recht, in diesem Beruf tätig zu sein. Er hat in jedem Augenblick daran zu denken, daß er durch seine Arbeit eine Saat ausstreut, die früher oder später gute oder schlechte Früchte trägt. - So gehört auch das Leihbüchereiwesen in die breite Front der Schrifttumsvermittlung, der Leihbuchhändler ebenso zu den Buchmittlern wie der Verleger, der Buchhändler, der Volksbibliothekar oder der Betreuer einer Werkbücherei. Er hat deshalb in jedem Augenblick an sich zu arbeiten, um sich immer mehr vertraut zu machen mit Sinn und Ziel dieses Berufes, der ihm gleich zeitig wirtschaftlicher Rückenhalt ist. Dieser Arbeit dient auch unsere Zeitschrift, die wir jetzt vorlegen. Sie soll ein lebendiges Bindeglied sein zwischen Dichter, Verleger und Leihbuchhändler und soll immer die Auf gabe, die gerade ihm gestellt ist, lebendig vor Augen führen. Alle Fragen, die ihn interessieren und die ihn angehen, sollen darin Darstellung finden, seien cs nun solche allgemeiner kulturpolitischer Art, Fragen des dichterischen Schaffens, der Leserkunde, der technisch praktischen Durchführung seiner Arbeit, der Ge schichte des Leihbüchereiwesens, der öffentlichen Buchwerbung oder der Buchbesprechung. Das „Großdeutsche Leihbüchereiblatt" soll durch Aufsätze, Buchbcsprechungö- und Bildteil anregen und fördern, es soll ein Spiegel der Berufsleistung sein, die teilhat an der Gesamtheit zum Besten des deutschen Schrifttums. Derlag des Mrsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 2710 Nr. 9S Freitag, den 38. April 193S