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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.04.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-04-29
- Erscheinungsdatum
- 29.04.1939
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 89 (R. 50) Leipzig, Sonnabend den 29, April 1939 108. Jahrgang 1. Durchführungsbekanntmachung zur Anordnung Nr. 133 der Reichsschrifttumskammer I, Mit Zustimmung des Herrn Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Reich gebe ich bekannt, daß die Anordnung zum Schutz der verantwortlichen Persönlich keit im Buchhandel am I. Mai 1939 im Lande Österreich in Kraft tritt (K 11 der Anordnung). II, Bei Neugründung eines buchhändlerischen Unternehmens ist auf Anforderung das Vorhandensein einer Geschäftsgrund lage nachzuweisen (8 1 der Anordnung). Wer ein buchhändle risches Einzelhandelsgeschäft oder eine Leihbücherei in einem Ort zu gründen beabsichtigt, in dem das Einzelhandelsschutz- gefetz nicht gilt (Ostmark, Sudetenland), wird hiermit aufgefor dert, der Landesleitung der Reichsschrifttumskammer glaubhaft zu machen, daß das Geschäft an der vorgesehenen Stelle eine wirtschaftliche Grundlage hat, also daß ein Bedürfnis für die Neueröfsnung vorliegt. Zur Beurteilung dieser Frage ist wich tig a) wie weit das oder die nächsten Konkurrenz-Unternehmen von der vorgesehenen Stelle entfernt sind, b) wieviel Konkurrenz unternehmen am Ort bestehen, c) wieviel Einwohner der Ort hat. Die Landesleitung stellt fest, ob ein Bedürfnis für die Neu eröfsnung vorliegt. Gegen diese Feststellung kann die Entschei dung der Reichsschrifttumskammer, Leipzig, Buchhändlerhaus, angerufen werden. Die Anschriften der Landesleitungen sind: Wien, Schwar zenbergplatz 7; Gau Oberdonau, Linz a. Donau, Spittelwiese 7/9; Gau Niederdonau, Wien 9, Türkenstraße 3; Gau Steiermark, Graz, Mandcllstraße 4; Gau Kärnten, Klagenfurt, lO.-Oltober- straße 28; Gau Salzburg, Salzburg, Chiemseehof; Gau Tirol- Vorarlberg, Innsbruck, Maximilianstraße 9; Gau Sudetenland, Reichenberg, Gerhart-Hauptmann-Straße 7. Berlin-Charlottenburg, 27. April 1939 Hardenbergstraße 8 Der Präsident der Reichsschrifttumskammcr I. V.: Baur Bekanntmachung des Börsenvereins Borromäusverein und Katholischer Preßverein Ich ordne hierdurch mit sofortiger Wirkung an, daß die Beratungsstelle (Einkaufszentrale) des Vereins vom Heil. Karl Borromäus e. V. in Bonn und die Borromäusbüchereien, fer ner etwaige noch bestehende Einkaufszentralen und Büchereien des Katholischen Preßvereins als Publikum im Sinne des 8 4 Ziffer I der Buchhändlerischen Verkaussordnung anzusehen und nur noch zum vollen Ladenpreise zu beliefern sind. Bei Beliefe rung der Borromäusbüchereien darf aber nach Maßgabe der Vorschriften des Abschnittes I der Bekanntmachung vom 12. Mai 1938 (Börsenblatt Nr. 111 vom 14. Mai 1936) über die Be lieferung von Volksbüchereien') verfahren werden. Leipzig, den 2b. April 1939 Baur, Vorsteher Abschnitt I der Bekanntmachung vom 12. Mat 1938 lautet: »1. Bei Bezug neuer deutscher Bücher, die im Ortgtnatvcrteger- einband gebunden oder broschiert von den volkstümlichen Büchereien der Gemeinden und Gemeindeverbände beim Buchhandel cingekaul werden, wird ein Nachlaß von 1v°/o gewährt. 2. Ausgenommen von jeder Nachlaßgewährung sind BllckM in Büchereieinbänden, die jedoch ebenfalls durch den BuchhandclMt be ziehen sind. ^ 3. Bel Bezug von Zeitschriften wird durchgängig ein Nachlaß von 8°/» gewährt. 4. Voraussetzung der Gewährung des Nachlasses ist, baß ») die Bezahlung der Rechnung innerhalb sechs Wochen nach Lie ferung erfolgt, d) dte volkstümlichen Büchereien alle von ihnen benötigten Bücher vom Sortimentsbuchhandel beziehen, o> höhere Nachlässe als die nach der Anordnung zulässigen von den Büchereien weder verlangt noch angenommen werden.« Kantate-Veranstaltungen der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Fachschaft Handel (Über den Ort der Veranstaltungen unterrichtet Freitag, den 5. Mai 1939: Sitzung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sortimenter Die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Sor timenter beginnt um 11.30 Uhr. Die Tagesordnung umfaßt: 1. Unsere Arbeit im abgelausenen Jahr. 2. Ratenangebote im wissenschaftlichen Buchhandel. 3. Der Gemeinschastskatalog für das wissenschaftliche Buch. 4. Nachwuchsfragen. — b. Verschiedenes. Ich bitte hierdurch alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft um Teilnahme an dieser Veranstaltung. Der Leiter: gez. Hans-Ferdinand Schulz die Bekanntmachung in Nr. 97, S. 333.) Sitzung der Fachgruppe Lehrmittclhandcl Hierdurch lade ich alle Mitglieder meiner Fachgruppe zu der um 1b Uhr beginnenden Sitzung ein. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht. 2. Erfahrungen bei dem Vertrieb von allgemeinen Lehr mitteln. 3. Verschiedenes. Aus dem Arbeitsgebiet des Börsenvereins: 4. Antrag: Zur Kauft-am-Ort-Propaganda. Der Leiter: gez. Hubert Offermanns Nr. 99 Soimabent», den 29. April t989 S41
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