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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1939
- Strukturtyp
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- 1939-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1939
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- Deutsch
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teilung des Börsenvcrcins der Satz von 25°/° als Norm auzu- sehen. Wichtig ist, daß eine Erhöhung der Provision über diesen Satz hinaus der Preisstop-Verordnung unterliegt, da nach An sicht des Prciskominissars jede Erhöhung genehmigungspflichtig sei, gleichgültig, ob sie sich auf den Verkaufspreis answirkt oder nicht, da die Provision selbst als Preis im Sinne der Stopvcr- ordnung anzusehen sei. Es ist also grundsätzlich vor Erhöhung der Provision über diesen Sah hinaus die Genehmigung des Preiskommissars einzuholen. Durch die Anordnung der Reichsschrifttumskammcr Nr. 132 wird die Anordnung Nr. 85, die sich mit der Beratungs stelle für den Reisebnch Handel befaßt, neu geregelt. t)r. Warmuth führte hierzu aus, daß die Meldepflicht für Werke, die durch Vertreter anhand von Reisemustern angebotcn werden, nach wie vor besteht und daß die Meldung bei der Reichsschrifttumsabteilung des Propagandaministeriums zu er folgen habe. Im Anschluß an die Mitgliederversammlung der Arbeits gemeinschaft der mit dem Reisebuchhandcl arbeitenden Verleger fand die sehr zahlreich besuchte Versammlung der Fach gruppe Reise- und Versa ndbuchhandel statt. An ihr nahmen außer Ilr. Bücking von der genannten Arbeitsge meinschaft ebenfalls Vertreter der Rcichsschrifttumskammer teil, außerdem Vertreter des Börsenvcrcins und der Deutschen Ar beitsfront. Es wurden im wesentlichen noch einmal die gleichen Fragen behandelt, die bereits ans der Tagesordnung der Ar beitsgemeinschaft der mit dem Reisebuchhandcl arbeitenden Ver leger standen und geklärt wurden. In seinem Jahresbericht wies der Leiter der Fachgruppe Reise- uno Vcrsandbnchhandel, Pg. Böttcher, auf die viel seitige, umfangreiche und erfolgreiche Tätigkeit der Fachgruppe hin. Er hob dabei die gute Zusammenarbeit mit der Rcichs schrifttumskammer hervor. Ferner ging Pg. Böttcher auf die Preisangebote der Buchgemeinschaftcn ein, die sich nachteilig zum Schaden des Reiscbnchhandcls answirktcn. Er streifte die Möglichkeit einer großzügigeren Auslegung der buchhändleri schen Verkaufs- und Berkehrsordnung, soweit diese die Vermitt lerprovision regelt. Im Mittelpunkt der Sitzung der Fachgruppe Reise- und Versandbuchhandel standen die Ausführungen des Presse- und Propngandawalters der Deutschen Arbeitsfront, Fachamt Druck und Papier, Pg. Preis, Berlin. Dieser bemerkte n. a., daß die zur Regelung des Papiervcrbrauches ergriffenen Zwangsmaß nahmen der Deutschen Arbeitsfront weiter abgebaut würden. Die Deutsche Arbeitsfront beabsichtige durchaus, die Verbrei tung von Büchern in den Betrieben zu fördern. Zu diesem Zweck sei vor allem eine Lockerung der Einführung von Büchern der Heil- und Ernährungskunde in den Betrieben vorgesehen. Pg. Preis schloß seine mit lebhaftem Beifall anfgcnommenen Worte ebenfalls mit dein Wunsch nach einer guten Zusammen arbeit der Fachgruppe Reise- und Versandbuchhandcl in der Reichsschrifttumskammcr mit der Deutschen Arbeitsfront. Pg. Th ulke als Leiter der Abteilung III der Reichs- schrifttumskammer, der dann noch im Aufträge des Präsidenten der Kammer zu den Reise- und Versandbuchhändlern sprach, bemerkte im Anschluß an die Ausführungen des Pg. Preis, daß in mancher Hinficht schon eine besondere Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeitsfront bestehe, so z. B. mit dem Amt für Berufserziehnng. Diese Zusammenarbeit werde nunmehr seitens der Kammer auch auf andern Gebieten mehr und mehr vertieft werden. Pg. Thulke stellte dann weiter eindeutig fest, daß der Reisebuchhandel keineswegs ein Stiefkind des Buchhandels sei. Der Einsatz des Reisebuchhandels könne nach erfolgter Säube rung von unzuverlässigen Buchvertretern, nachdem er schon im Vorjahre sehr erfolgreich gearbeitet habe, nunmehr auf breitester Basis im großdeutschen Raume erfolgen, um diesen mit dem ge sunden Schrifttum zu erfüllen. Eine besonders verantwortliche Verankerung würde der Reise- und Bersandbnchhandel auf Grund der neuen Amtlichen Bekanntmachung der Reichsschrift tumskammer Nr. 133 (Anordnung zum Schutze der Verantwort lichen Persönlichkeit im Buchhandel) erhalten. Sitzung der Fachschaft Buchvertreter Im Rahmen der Kantateveranstaltungen fand ani Sonn abend, dem 8. Mai, im Beisein des Fachschaftsleiters Pg. Grupc eine Sitzung der Leiter der Fachgruppe I (Verlags vertreter), Pg. Holzapfel, und der Fachgruppe II (Einzel- Vertreter), Pg. D o r m e i e r, der Fachschaft Buchvertrcter statt. Aus dem vom Referenten der Reichsschrifttumskammer, Pg. Stoffrcgen, erstatteten Jahresbericht ging hervor, daß die Säuberung der Fachschaft Buchvertreter von Vertretern, deren Zuverlässigkeit und Eignung nicht die Gewähr bot, kultur vermittelnd für Reise- und Vcrsandbuchhandlungen tätig sein zu können, als abgeschlossen gelten kann. Zur Zeit werden etwa 3 400 Einzelvertreter in der Fachgruppe II und etwa 400 Vcr- lagsvcrtreter in der Fachgruppe I geführt. Bei den letztgenann ten Vertretern brauchte im vergangenen Jahre in keinem Fall ein Ausschluß aus der Kammer verfügt zu werden. Dagegen mußte einigen als Verlagsvertreter arbeitenden Personen (die Betätigung erfolgte vorwiegend in, Aufträge von Grossobuch- hnndlungen zum Besuche von Leihbüchereien) nahegelegt wer den, die Betätigung als Verlagsvertreter einzustellen, sofern die Betreffenden nicht noch bereit seien, nach den bestehenden Be stimmungen vier Wochen die Reichsschule des Deutschen Buch handels zu besuchen und die buchhändlerische Gehilfenprüfung abzulegcn. Im abgclausenen Etatjahr wurde erfreulicherweise fcstge- stellt, daß den meisten Arbeitsvcrhältnisscn zwischen Einzclver- tretern und Reise- und Versandbuchhandlungen einerseits und zwischen Verlagsvertretern und Buchverlagcn andererseits der Buchvertrcter-Normalvertrag und der Normalvertrag zwischen Verlagsbuchhandlungen und Vcrlagsvcrtretern zugrundegelegt worden ist. Auch im vergangenen Jahre sind von den Einzelvcrtretcrn Klagen über Behinderung in der Werbung erhoben worden. Die Behinderung konnte für einige Bereiche behoben werden, für andere war es nicht möglich, auf die geäußerten Wünsche Rück sicht zu nehmen. Für die Einzelvertreter ergab sich eine erneute Arbeits behinderung durch den Erlaß betr. »Warcnvertrieb bei Be hörden» durch den Herrn Reichsinnenminister vom 22. Sep tember 1938. Auch im Etatjahr 1938/39 waren für die Buchwirtschaft schlechthin und somit auch für die Einzelvertretcr die Fachbuch- Werbung und auch die Woche des Deutschen Buches von beson derer Bedeutung insofern, als sich diese Veranstaltungen für Werbungen, die von den Buchvertretern vorgenommen wurden, günstig auswirktcn. Die Auswirkungen der Fachbuchwerbung und der Woche des Deutschen Buches werden Einzel- und Ver- lagsvcrtrctern auch im kommenden Etatjahr reiche Arbeitsmög lichkeiten geben, vor allem dadurch, daß bei der letztjährigen Buchwoche durch den Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda die Parole ausgcgcben wurde: »In jedes Haus eine Heimbücherei». Im Etatjahr 1938/40 ist neben den noch vorzunehmenden Eingliederungen der Berufskameraden aus der Ostmark und dein Sudetengau vorgesehen, die soziale Betreuung der Einzel- und Verlagsvertreter zu verfolgen. Um die Leistung auch im Buchhandel zu steigern und die Kameradschaft in größe ren Gruppen bewußt zu pflegen, sind bereits im abgclausenen Jahr die Arbeitswochen des Buchhandels auch auf das Sorti ment und den Verlag ausgedehnt worden. Im Etatjahr 1939/40 soll nunmehr erstmals eine Arbeitswoche für Verlagsvertreter, die als berufene Mittler zwischen Verlag und vertreibenden Buchhandel anzusehen sind, durchgeführt werden. In der sich anschließenden Aussprache über den Jahres bericht der Fachschaft Buchvertreter konnte Referent Stofsregen zu der Frage der Arbeitsbehinderung bereits positiv Stellung Nr. lM Donnerstag, den II. Mai I»W 404
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