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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1939
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19390601
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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tätig sein, insbesondere nicht als Buchvertreter beschäftigt werden. Die genannte Entscheidung liegt für den Empfänger in der Dienststelle der Reichsschrifttumskammer, Leipzig C 1, Hospital straße II, zur Abholung bereit, da seine jetzige Anschrift auch durch die Post nicht ermittelt werden konnte. Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 12. Februar 1938 den Buchvertreter Carl Klooß, geb. 22. Juni 1908 in Ostrowo b. Posen, zuletzt wohn haft Berlin W 35, Friedrich-Wilhelm-Straße 12 ptr., aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Damit ist dem Genann ten jede Betätigung auf dem Gebiete der Reichsschrifttums kammer untersagt. Es wird darauf hingewiesen, daß ein Herr Walther W. Wolfs, München, der sich als Buchvertreter betätigt haben soll, in der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, nicht geführt wird. Es liegen über Herrn Wolfs hier keine näheren Angaben (Anschrift usw.) vor. Der Genannte ist somit nicht be rechtigt, sich als Buchvertreter zu betätigen. Auf diese Tatsache werden die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels aus drücklich hingewiesen. Herr HerbertBertram, geb. 9. Juli 1889 in Aachen, zuletzt wohnhaft Erfurt, Löwengasse 1, wurde bereits am 28. Juni 1937 als Buchvertreter aus der Mitgliedschaft der Reichsschrifttumskammer entlassen. Herr Bertram besitzt keinen Ausweis und ist somit nicht berechtigt, ohne weiteres als Buch vertreter zu arbeiten. » Der Buchvertreter Christian Felten, geb. am 5. Sep tember 1877 (Geburtsort unbekannt), zuletzt wohnhaft in Bran denburg a. H., Karl-Reichstein-Straße 28, besitzt den Ausweis Nr. 2598; der Buchvcrtreter GeorgMayer, geb. am 19. Ja nuar 1901 in Nördlingen, zuletzt wohnhaft in Weimar, Gretel- weg 14, besitzt den Ausweis Nr. V. A. 8818; der Buchvertreter Jacob Mondors, geb. am 26. November 1909 in Mayen, zuletzt wohnhaft in Köln a. Rh., Kyffhäuserstraße 42, besitzt den Ausweis Nr. 3699; der Buchvertreter Siegfried Müller, geb. am 15. August 1897 in Zwickau i. Sa., zuletzt wohnhaft in Greiz-Aubachtal, Feldschlößchenstraße 61, besitzt den Ausweis Nr. 2765; der Buchvertreter Georg Roerig, geb. am 7. Juli 1894 in Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Türkheim (Schwaben), Adolf-Hitler-Straße, besitzt den Ausweis Nr. 6938; die Buchvertreterin Paula Schmidt, geb. am 2. Dezember 1893 in Bendorf, zuletzt wohnhaft in Berlin-Steglitz, Holstei nische Straße 54 b. Urbach, besitzt den Ausweis Nr. 5104; der Buchvertreter Willi Belke, geb. am 12. November 1907 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Groß-Gleidingen b. Braunschweig, besitzt den Ausweis Nr. V. A. 8011. — Es war bisher nicht möglich, die derzeitige Anschrist und Beschäftigungsfirma der Genannten festzustellen. Die Firmen des Reise- und Versand buchhandels werden daher gebeten, der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C I, Hospitalstraße 11,1, Mit teilung zu machen, falls sie sie beschästigen oder ihre Anschrift kennen. Auswertung des Textteiles des Börsenblattes Ständig werden im Textteil des Börsenblattes Einzelfragen unseres Berufsstandes behandelt, Anregungen gegeben, Probleme erörtert und wichtige Anordnungen oder Bekanntmachungen veröffentlicht. Zwischen dem Vielen, was der Buchhändler zu lesen und durchzuarbeiten hat, liest er dann auch diese Aufsätze mehr oder weniger aufmerksam durch, soweit sie ihn im Augen blick interessieren — und vergißt das Gelesene zum größten Teil wieder. Tritt dann einmal eine der erörterten Fragen an ihn heran, dann ist es meistens so, daß er sich bestenfalls noch er innert, im Börsenblatt hierüber etwas gelesen zu haben, wann das aber war, wie Titel und Verfasser hießen, das hat er natür lich vergessen. Wie wertvoll könnte oft ein solcher Aufsatz sein, wenn man ihn in dem Augenblick zur Hand hätte, in dem man ihn braucht. Das ist nun leicht zu erreichen, und zwar auf fol gende Weise: Man nimmt einen einfachen Schnellhefter. In diesen wer den Leitblätter aus festem Papier eingehestet, die am rechten Rand nach Art eines Geschäftsbuch-Registers ausgezackt werden. Die einzelnen Leitblätter werden einfach numeriert und auf der Innenseite des vorderen Deckels wird ein Inhaltsverzeichnis an gebracht, das unter der jeweiligen Nummer die Angabe eines Sachgebietes trägt. Alle Aufsätze, Anordnungen, auch kleine No tizen über dieses Sachgebiet werden nun aus dem Börsenblatt ausgeschnitten und hinter das entsprechende Leitblatt eingeheftet. Die Wahl der Sachgebiete wird der Buchhändler nach Art seines Betriebes und Interesses selbst treffen. Man kann außer den Aufsätzen im Börsenblatt dann schließlich mehr und mehr dazu übergehen, auch Ausschnitte aus anderen Zeitungen, eigene No tizen usw. zu sammeln. Im allgemeinen werden folgende Sach gebiete für den Sortimenter wichtig sein: 1. Steuerfragen, 2. Buchführung und Kostensragen, 3. Verkehrsordnung, 4. Verkaufsordnung 5. Nachlässe und Provisionen, 6. Verkehr mit Büchereien, 7. Zeitschriftenhandel, 8. Schaufenster, 9. Werbung und Werberecht, 10. Personal, Arbeitsordnung und Tariffragen, 11. Lehrlingsausbildung. Es ist im allgemeinen unschwer zu erkennen, ob ein Aufsatz oder eine Anordnung für den eigenen Betrieb Bedeutung hat oder gewinnen kann. Sammelt man nun wirklich alle ein schlägigen Veröffentlichungen aus dem Börsenblatt, so wird man sehr bald den Wert dieser Arbeit erkennen. Man ist nicht mehr auf langes Suchen angewiesen, wenn ein Zweifel oder eine strittige Frage auftaucht. Ein Blick in das selbst angelegte In haltsverzeichnis des Sammelordners genügt, um festzustellen, ob und wo darüber im Börsenblatt gesprochen wurde. Ebenso nütz lich wird sich das Sammeln von Anregungen und Vorschlägen aus der Praxis auswirken. Wie oft kommt es vor, daß man ein neues Schaufenster zu gestalten hat, aber es fehlt im Augenblick hierfür ein guter Leitgedanke. Hat man die vielen Anregungen gesammelt, dann genügt es, diese durchzublättern, um den toten Punkt zu überwinden. Es gibt so zahlreiche Vorschriften, daß ein vielbeschäf tigter Buchhändler auch diejenigen, die unmittelbar für ihn in Frage kommen, nicht alle behalten und beherrschen kann. Ge wöhnt er sich daran, alle einschlägigen Bekanntmachungen zu sammeln*), so wird er es nicht mehr nötig haben, über diese vielen notwendigen Anordnungen zu klagen und zu jammern, denn ihm können sie keine Schwierigkeiten bereiten, da er jeder zeit in der Lage ist, sich über den Stand der Dinge zu infor mieren. Dies ist nun in unserer geordneten Wirtschaft für jeden erforderlich, wenn ec sich vor Unannehmlichkeiten und Schaden bewahren will. Das Sammeln von Aufsätzen aber ist eine kleine Arbeit, die dem Buchhändler viel Arbeit, Ärger und Zeitver lust auf einfachste Weise ersparen Hilst. Ferdinand Coppenrath, Münster ') Dabei möchten wir auch auf die beiden, vom Verlag des Bör- scnvereins herausgegebenen Sammlungen: »Das Recht der Reichs schrifttumskammer-- und -Das Verkehrs- und Verkaussrecht des deut schen Buchhandels-- Hinweisen. D. Schristl. 450 Nr. 124 Donnerstag, den 1. Juni 1VÜV
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