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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.06.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-06-08
- Erscheinungsdatum
- 08.06.1939
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- Deutsch
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Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschluß — Entlassung aus der Mitgliedschaft — Anschristgesuch Es liegt Veranlassung vor, erneut darauf hinzuweisen, daß Herr Alfred Wettach, geb. 23. Oktober 190b in Darm stadt, zuletzt wohnhaft Berlin SW 29, Großbeerenstraße 6, be reits unter dem 4. Mai 1937 vom Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer als Buchvertreter gemäß 8 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer gesetzes ausgeschlossen wurde. Herr Wettach besitzt daher keinen Ausweis und darf somit auch nicht ohne weiteres wieder als Buchvertreter beschäftigt werden. Herr Norbert Timmermann, geb. 14. November 1912 in Hamm, zuletzt wohnhaft in Hannover, Steintorstraße 5, der den Ausweis Nr. 9278 besaß, ist mit Wirkung vom 31. März 1939 aus der Mitgliedschaft der Reichsschrifttumskammer ent lassen worden. Herr Timmermann darf somit nicht ohne weite res als Buchvertreter beschäftigt werden. Herr Alfred Groß-Fengels, geb. 18. August 1897 zu Gartrop, zuletzt wohnhaft Duisburg-Hamborn, Schiller- straße bb, der den Ausweis der Reichsschrifttumskammer Nr. 735S befaß, ist mit Wirkung vom 31. März 1938 aus der Mitgliedschaft der Reichsschrifttumskammer entlassen worden. Herr Groß-Fengels darf somit nicht ohne weiteres als Buchver treter beschäftigt werden. Der Buchvcrtreter Ludwig Klein-Ensor, geb. am 4. Januar 1893 in Baden-Baden, zuletzt wohnhaft in Stuttgart, Fürstenstraße S, besitzt den Ausweis Nr. 11/4232. ES war bisher nicht möglich, seine derzeitige Anschrift und Befchäftigungsfirma sestzustellen. Die Firmen des Reise- und Versandbuchhandels werden daher gebeten, der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — Leipzig C 1, Hospitalstraße 11 I, Mitteilung zu machen, falls sie Herrn Klein-Ensor beschäftigen oder seine An schrift kennen. Nachweis der Verkaufsberechtigung für Zeitungen und Zeitschriften im Einzelhandel durch Plaketten Mit Rücksicht darauf, daß eine Anzahl Eingliederungs- Verfahren noch nicht zum Abschluß gebracht werden konnten, wird die für die Anbringung der Plaketten ist Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 66 vom 18. März 1939) ursprünglich bis zum 31. Mai d. I. vorgesehene Frist für die Ostmark und das Sudetenland bis zum 31. August 1939 verlängert. Berlin, den 31. Mai 1939 Schneiderheinze, Leiter der Fachschast des deutschen Zeitungs- und Zeitschriften-Einzelhandels (in der Reichspressekammer) Fortsetzung des Artikels: „Ist eine frühzeitigere Bekanntgabe der Neuerscheinungen möglich?' rück, bis aber auch jeder Punkt seiner Arbeit fertig ist. Dann kommt er mit einem Programm von vielen Titeln, und nun sollen wir schnell und richtig kaufen. Jetzt haben wir aber nicht mehr die geringste Zeit, das für uns Wichtige auszusuchen, son dern müssen uns auf die jeweilig letzte Bekanntgabe verlassen. Wenn man dann noch, wie ich, seinen eigenen Weihnachtskatalog herausgibt, so bedeutet das Jahr für Jahr eine ständige Unruhe, ob nicht Allerwichtigstes vergessen ist. Der Vorschlag des Kollegen Wörmcke hat somit an eine Frage gerührt, die mir sehr wichtig erscheint. Wäre die vorge- schlagenc Lösung möglich, und sie müßte ja eigentlich möglich sein, dann wäre es auch die einfachste Lösung. Es könnten die Verleger ja ruhig angeben, was sie für endgültig halten und wo noch Veränderungen eintrcten können. Einen anderen sehr schönen Weg hat der Insel-Verlag schon seit Jahren eingeschlagen; das sind seine Buchhändlerlisten, mit denen er jeweils für ein halbes Jahr anzeigt, was kommt; diese Listen sind klar, enthalten alles, was nötig ist — und sind dazu so schön gedruckt, daß es eine Freude ist, sie zu lesen. Mich würde interessieren, wie die Verleger ihre bisherigen späten Benachrichtigungen des Sortiments begründen. ErwinMay, Hann. Münden Der Vorschlag, der auf die »Export and Colonial Number- des englischen »Publishers' Circular- zurückgeht, hat viele Vor züge. Die meisten Verleger arbeiten ja sehr planmäßig auf ein halbes bis ein ganzes Jahr voraus und in einem gewissen Maße noch länger. Sie können also ohne weiteres den voraussichtlichen Titel, den Verfasser und auch den voraussichtlichen Umfang und Preis angeben. Es wird nur eine kleine Gruppe von Verlegern sein, die aus eventuellen oder eingebildeten Konkurrenzgründen ihre Pro duktion nicht vorzeitig ankündigen wollen. Zumindest aber wer den die anderen Verleger, die es nicht scheuen, ein halbes Jahr vorher schon zu sagen, was sie herausbringen, bestimmt auch diejenigen sein, die die guten Bücher verlegen. Denn wer sich seines Autors und seiner Leistungen sicher ist, braucht ja im all gemeinen nie mit Konkurrenz zu rechnen. Die Vorzüge der Vorankündigung liegen auf der Hand. Sie decken sich im wesentlichen mit den Bestrebungen, die die Zeit schrift »Die Buchbesprechung» mit den Vorbesprechungen noch nicht erschienener Werke verfolgt. HansBoehm i. H. Kurt Vowinckel Verlag, Heidelberg. Die Werbung für das Buch hat ihre Grenzen! Eine Betrachtung von Dr. Karl Robert Popp Wer sich viele Buchhandlungen auf ihre Auslagen hin ansieht, dem kann eine Art Buchwerbung nicht entgehen, die auf den ersten Blick eine gewisse Aufmerksamkeit er zwingt. »Solltest du also kritisieren wollen» — wird man mir von vornherein zu bedenken geben —, »dann erkenne daraus zunächst, daß der Zweck dieser Werbung ja auf jeden Fall erreicht worden ist!» Um auch von uns aus eine notwendige Voraus setzung zu machen: Wir glauben nicht, daß im Falle des Buch händlers, in dessen Wirken wir eine ebenso verantwortungsvolle wie bedeutungsschwere und schöne Aufgabe erkennen, wir glau ben nicht, daß in diesem Falle ein stark finanziell bedingter Zweck jedes Mittel heiligt. Wir meinen jene Auslagen, die in reihen- oder slächen- sörmiger Aufteilung von sehr vielen Exemplaren eines gleichen Erfvlgswerkes bedeckt sind. Wenn wir diese Methode etwa in Kurzwarenläden angewendet finden, dann erkennen wir den ordnenden Sinn der Auslage und die erwünschte, vom Ord nungssinn her beeinflußte Bereitwilligkeit zum Stehcnbleiben, Betrachten und Kausen beifällig an und freuen uns über die Geschicklichkeit des betreffenden Dekorateurs. Sollten wir indessen in der Auslage einer Kunsthandlung die Reproduktion eines und desselben Gemäldes in Dutzendzahlen erblicken oder würde uns diese Wirkung in einer Notenhandlung als Massierung eines und desselben Musikalbums entgegenschreien, dann könnte die 470 Nr. 180 Donnerstag, den 8. Junt 1V3S
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