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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1939
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 134 (3!. 68- Leipzig, Dienstag den 13. Juni 1939 166. Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 59 ^ (Neufassung) / Anordnung über die verausgabe von Kalendern und anderem periodischen Schrifttum v Nach 8 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergefetz vom 1. November 1933 (RGB. I, S. 797) ordne ich mit Zustimmung des Herrn Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich an: 8 1. Die Herausgabe von Kalendern, kalenderartigen Schriften, z. B. Jahrbüchern, Sai^on-Modealben, Reise- und Städtefüh rern und anderem Schrifttum, das erstmalig oder nach Unter brechung erneut periodisch erscheinen soll, bedarf der Zulassung durch die Reichsschristtumskammer. Die Zulassung kann von Bedingungen oder Auflagen abhängig gemacht werden. Ein Antrag muß die Angaben enthalten, die der Reichs schrifttumskammer ein Urteil über Inhalt und Vertriebsart er möglichen. 8 2. An den Verbraucher darf dieses Schrifttum, auch wenn es im Ausland verlegt wird, frühestens vertrieben werden: a) bei jährlichen Erscheinungen 5 Monate, b) bei halbjährlichen Erscheinungen 10 Wochen, o) bei vierteljährlichen Erscheinungen 5 Wochen vor Beginn der Zeitspanne, für die das Schrifttum bestimmt ist. Bei Saison-Modealben gelten folgende Termine für den Vertriebsbeginn: u) bei halbjährlichen Erscheinungen der 1. Februar (für Frühjahrs- und Sommermoden) und der l. August (für Herbst- und Wintermoden), b) bei vierteljährlichen Erscheinungen der l. Februar (für Frühjahrsmoden mit Vorschau auf Sommermoden), der 15. April für Sommermoden, der 1. August für Herbstmoden mit Vorschau auf Win termoden und der 15. Oktober für Wintermoden. 8 3. Die Bestimmungen dieser Anordnung beziehen sich nur auf das von der Reichsschristtumskammer erfaßte Schrifttum. 8 4. Die Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im »Völki schen Beobachter» im gesamten Reichsgebiet in Kraft und ersetzt die Anordnung vom 11. März 1935 über die Herausgabe von Kalendern. Berlin-Charlottenburg, den 1. Juni 1939 Der Präsident der Reichsschristtumskammer gez. Hanns Johst Anmerkungen der Schristlcitung: Die Veröffentlichung im -Völkischen Beobachter« erfolgte in der Ausgabe vom 10. Juni 1939, Norddeutsche Ausgabe. Wir verweisen auf die Erläuterungen zu dieser Anordnung aus der nächsten Sette. Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Ausfuhrregelung Während der Kantate-Verhandlungen ist von Vertretern des Auslandes wiederholt beklagt worden, daß die Liste der Gegenstände des Buch- und Musikalienhandels, die von der Ausfuhrregelung ausgenommen sind, nicht vollständig sei. So selbstverständlich es ist, daraus alle nicht ladenpreis- geschützten und diejenigen Werke fortzulassen, deren Ladenpreise vom Verleger schon um 50 Prozent und mehr herabgesetzt wur den, so unerläßlich ist aber die Aufnahme von Werken, die aus anderen Gründen bei Lieferung nach dem Auslande im Preise nicht gesenkt werden. Wir verweisen auf die Anordnung der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin, im Merk blatt (2. Ausgabe) vom 15. Juli 1937, Seite 35—36, Absatz 759, und bitten alle Verleger dringend, die bisherigen Meldun gen zu überprüfen und in doppelter Ausfertigung Änderungen mit Begründungen zu melden. Werke, die auf Grund der buchhändlerischen Ordnungen keinen Ladenpreisschutz haben, werden in das Verzeichnis nicht ausgenommen. Daher sind aus dem ersten Abschnitt des Ab satzes 759 des Merkblattes, Zeile 6, die Worte »für die ent weder kein Ladenprcisschutz besteht bzw.» auf Geheiß der Wirt schaftsstelle zu streichen. (In einzelnen neuerdings ausgegebenen Exemplaren des Merkblattes fehlt dieser Absatz.) Leipzig, den 12. Juni 1939 Dr. H e ß Die Erste Arbeitswoche in der Ostmark In diesem Jahre wird die schon seit Jahren vorbereitete erste großdcutsche berufskundliche Arbeitswoche für Buchhändler im Aufträge der Reichsschristtumskammer durchgeführt: vom 30. Juli bis zum 5. August in Admont. Die Teilnehmer werden in dem berühmten Stift Admont, prachtvoll im Ennstal in der oberen Steiermark am Eingang zu dem großartigen Gesäuse gelegen, untergebracht. Es sind folgende Vorträge und Arbeitsgemeinschaften vorgesehen: Die Leistung der Ostmark für das Deutschtum. Die Dichtung der Ostmark. Referent: Landesrat vr. Josef Papesch, Graz (und vielleicht noch ein zweiter ostmär- kischer Referent). Steirisches Volkstum. Rxferent wird noch bekanntgegeben (voraussichtlich vom Südostdeutschen Institut, Graz). Der Kampf der Ostmark um den Anschluß an das Reich. Refe rent wird noch bekanntgegeben (voraussichtlich vom Gau schulungsamt, Graz). Buchhandel und Buchdruck im deutschen Südosten. Die politische Gestalt des deutschen Buchhändlers. Was und wie lese ich? Arbeitstechnik (für Buchhändler). Referent: Gerhard Schön felder, Leipzig, Leiter der Reichsschule des Deutschen Buchhandels. In Arbeitsgemeinschaften und Rundgesprächen werden Fra gen der Berufsgestaltung und Berufserziehung erörtert werden. Nr. 134 Dienstag, den 13. Juni 1S39 481
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