Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1939
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- 1939-06-15
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Zur Beurteilung der Lage der Papierindustrie liefert der eben vorgelegte Jahresabschluß der Feldmühle Papier- und Zellstoffwerke A.-G. Odermünde einen weiteren Beitrag, der als symptomatisch angesehen werden darf. Nach dem Auszug der »Deutschen Allgemeinen Zeitung- heißt es darin: Wie der Vorstand bereits in seinem Bericht über 1938 mitteilte, brachten die vergangenen Monate des neuen Jahres eine Besserung in den Absatzverhältnisfen der Papiererzeugnisse der Gesellschaft, sodaß die am Ende des vergangenen Jahres als überstockt anzn- sprechenbcn Lager abgebaut werden konnten. Erfreulicherweise ist be sonders der Umsang des Exportgeschäfts wieder größer geworden. Auch die Im zweiten Halbjahr 1938 schwächere Absatzlage in Papter- zellstofs ist seit Jahresbeginn durch eine z. Z. noch im Ansteigen be griffene Nachfrage abgelöst worden. Neben dem unvermindert an haltenden Bedarf an Zellstoff sllr chemische Zwecke scheint die Auf nahmefähigkeit der heimischen Papierfabriken und die gebesserte Lage des Exportgeschäfts bis aus weiteres die Vollbeschäftigung der deutschen Zellstoff-Industrie zu verbürgen. Der Absatz auch der übri gen Erzeugnisse der Feldmühle hat sich weiter günstig entwickelt. Alle Werke konnten daher in den vergangenen Monaten des lausen den Jahres voll arbeiten. Eine somit unverkennbar eingetretenc Verbesserung in der Beschästigungslage ist in der Ertragslage vor läufig noch nicht festzustellen. Die in dem Bericht über das Geschäfts jahr 1938 erwähnten produktionsverteuernden Momente wirken sich auch weiter aus. Über die Entwicklungsaussichten lassen sich verläßliche Angaben noch nicht machen. Die Ertragsaussichten werden völlig davon ab hängig sein, inwieweit es gelingt, neben der Aufrechterhaltung einer Vollbeschäftigung Preisausbesserungen sür die Produkte des Unter nehmens zu erhalten. Eine Senkung der eigenen Gestehungskosten ist vorläufig, da eine Verbilligung der in Krage kommenden Roh- und Betriebsstoffe zur Zelt kaum zu erwarten sein wird, nur durch eine weitere Moderni sierung als auch eine sinnvolle Rationalisierung des ganzen In dustriezweiges zu erhoffen. Es war dem Unternehmen möglich, durch' die in jüngster Zeit in Betrieb genommenen Anlagen einen Teil der Betriebsunkostenerhöhung abzufangen. Auch hier ist also der Wunsch nach Preiserhöhungen wieder holt. Es ist aber zu wünschen, daß dann nicht wieder wie früher schon einmal eine Hamsterwelle ausgelöst wird. Das ist doppelt notwendig angesichts der Diskussion über den übergroßen Pa pierverbrauch, die im Hinblick auf die Rohftofflage schon im Gange ist. Dazu hat die »Papierzeitung« (Nr. 45) eben Stellung genommen. Strohmayer tritt dort dafür ein, es müsse, falls Verbrauchseinschränkungen angeordnet werden sollten, vor allem vermieden werden, daß etwa ein Sektor des Papierverbrauchs, der vielleicht der augenfälligste sei, darum aber noch nicht der ausschlaggebende zu sein brauche, herausgegriffen und zum Prügelknaben für den gesamten Bereich gemacht würde. Wenn Opfer gebracht werden müßten, so müßten sie von allen etwa gleichmäßig getragen werden. Scharf wendet sich Strohmayer dagegen, daß mit dem massiven und heute so erfolgsgewissen Argument der »Rohstosfersparnis« einer nicht selten geradezu erschreckenden Verödung und Primitivität das Wort geredet werde. Er fordert einiges Zusammenstehen der graphischen und papierverarbeitenden Gewerbe, die allein sachverständig die Lage zu beurteilen imstande seien. Ebenso fordert er Fernhaltung aller bürokratischen Hemmnisse, die den technischen und kultu rellen Fortschritt behinderten, ohne ein einziges Kilo Papier mehr auf den Markt bringen zu können. Innerhalb der Schick salsgemeinschaft der am Papier interessierten Gruppen und Verbände sollten auf Grundlage der Freiwilligkeit die erforder lichen Vereinbarungen herbeigcführt werden, wofür schon Vor bilder vorlägen, deren Legalisierung und lückenlose Durchfüh rung können durch Einschaltung der ilberwachungsstellen sür Papier sichergestellt werden. Zur Umsahsteuerpflicht der Werbezuschüffe Bekanntlich erhalten die Zeitschriftenhändler für jeden neu eine Zeitschrift bestellenden Kunden von dem betreffenden Verleger eine Vergütung. Die Verrechnung erfolgt gewöhnlich in der Art, daß der Verleger seinem Buchhandelskommissionär mitteilt, daß der be treffende Händler einen Werbezuschuß erhalten habe. Der Verleger kürzt die Schuld des Buchhandelskommissionärs um diesen Betrag und dieser wieder die Schuld des Zeitschriftenhändlers ihm gegen über um den gleichen Betrag. Ein Finanzamt hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß diese von dem Buchhandelskommissionär dem Zeitschriftenhändler gut geschriebenen Beträge das von ihm im Umsatz mit dem Zeitschriften händler vereinnahmte Entgelt nicht mindern und hat diese Werbe zuschüsse beim Buchhandelskommissionär umsatzsteuerpflichtig gemacht. Das Finanzgericht Leipzig (Urteil vom 25. Mai 1939. IVa 129 — 137/39) ist dieser Auffassung nicht beigetreten. Es geht davon aus, daß nur das niedrigere Entgelt Steuermaß stab ist, wenn der Steuerpflichtige weniger vereinnahmt, als verein bart ist. Ist ein Preisnachlaß im Nahmen der geschäftlichen Beziehun gen zwischen dem Buchhandelskommissionär, dem Verleger und den Zeitschriftenhändlern gewährt worden, der bei dem Buchhandels kommissionär zur Verrechnung kommt, so mindert dieser das steuer pflichtige Entgelt desselben. Die Werbezuschüsse stehen mit den Liefe rungen des Buchhandelskommissionärs an die Zeitschriftenhändler im tatsächlichen Zusammenhang, auch wenn dieserhalb ein direkter Schriftwechsel nur zwischen Zeitschriftenhändler und -Verleger statt- gesunden hat und die Vergütung dem Zeitschriftenhändler nicht von dem Buchhandelskommissionär gewährt wird. Für den Zusammen hang zwischen dem Werbezuschuß und den Lieferungen des Buch handelskommissionärs an die Zeitschriftenhändlcr genügt es, daß die Verrechnung im Nahmen des Geschäftsverkehrs zwischen Ver leger, Bnchhandelskommissionär und Zeitschriftenhändler erfolgt und daß ein Preisnachlaß nach der Verkehrsauffassung erfolgt ist. Nach der Verkehrsauffassung bleibt ein Preisnachlaß ein solcher, gleichgültig, ob er von dem Buchhandelskommissionär oder vom Ver leger gewährt wird. Die Vergütung wird im Nahmen der ganzen geschäftlichen Abwicklung gewährt, sie unterliegt keiner gesonderten Abwicklung zwischen Verleger und Zeitschriftenhändler. Nach der Rechtsprechung des Neichsfinanzhoss handelt es sich auch um zurückgewährtes Entgelt. Nach dem Urteil vom 10. Februar 1933 V.4 961—02/32 (Reichssteuerblatt 1933 Seite 1212) sind die Zuschüsse, die ein Zcitschriftengroßhändler von seinem Verleger für neugewon nene Kunden seiner Vertreter erhält, nichts anderes als Umsatzprovi sionen, die sich im wirtschaftlichen Ergebnis wie ein Preisnachlaß seitens des Verlegers auswirken. Das gleiche gilt naturgemäß auch für Zuschüsse, die der Verleger dem Zeitschriftenhänüler gewährt. Sind diese Zuschüsse jedoch als Preisnachlaß anzusehen, so mindern sie auch das von dem Buchhandelskommissionär von den Zeitschrif tenhändlern vereinnahmte Entgelt. Personalnachrichten Aus Anlaß der Feier zur Einweihung des neuen Kollegien gebäudes hat die Universität Basel u. a. Herrn Hans Lichten hahn in Firma Helbing L Lichtenhahn in B a s e l zum vr. jur. d. e. ernannt. In ihrer Würdigung der neuen Ehrendoktoren schreiben die »Basler Nachrichten« u. a.: »Unter den mannigfachen Ehrungen, die unsere Universität vergeben hat, wird wohl keine auch außerhalb der wissenschaftlichen Bezirke auf eine derart ungeteilte und freudige Zustimmung rechnen dürfen wie die Ernennung des Buchhändlers und Verlegers Hans Lichtenhahn zum Ehrendoktor der Rechte. Ge wiß, unsere juristische Fakultät hat allen Grund, dem Mann ihren Dank öffentlich abzustatten, der seit Jahrzehnten ein trener und im wahrsten Sinne des Wortes uneigennütziger Hüter und Mehrer des Schrifttums unseres schweizerischen Rechtes gewesen und geblieben ist.« Nachdem die Zeitung einige der im Verlag Helbing L Lichten hahn erschienenen und von Hans Lichtenhahn besonders betreuten juristischen Zeitschriften und Werke genannt und auch auf seine Tätigkeit als Mitglied des Obersten Rates und Oberst der Infanterie hingewiesen hat, schließt sie mit den Worten: »So ehrt unsere Rcchts- sakultät, indem sic sich bei ihrem Verleger bedankt, in ihm auch einen trefflichen und mannhaften Vertreter der Basler Bürgerschaft«. An den Folgen eines Verkchrsunfalles verstarb der Buchhändler Herr Dipl.-Kaufmann Ernst Müller, der Sohn des Inhabers der Buchhandlung Ernst Müller in Gelsenkirch cn. Hauptschriftletter: vr. Hellmuth Langenbucher, Schömberg. — Stellvertreter des Hauptschrtftleiters: Franz Wagner, Leipzig. — Verantw. Anzeigenletter: Walter Herfurth, Leipzig. — Verlag: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schrtftleitutig und Expe dition: Leipzig 0 1. Gerichtsweg 2«, Postschließfach 274/76. — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig 6 1, Hospttalstraße 11a-13. - DA. V. 39: 7750. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! 498
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