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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1939
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1939
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Deutsche Seegeltung Berufskundliche Arbeitswoche ISZS an der Kieler Förde vom M. bis 27. August in der Admiral-Scheer-Zngendherberge in Laboe Nahe bei der Reichskriegsmarinestadt Kiel und unmittelbar neben dem Marineehrenmal in Laboe findet in diesem Jahre eine berufskundliche Arbeitswoche statt, die die Aufgabe hat, in die Geschichte der deutschen Seefahrt — von den wikingisch-ger- manischen Ursprüngen bis in unsere Tage hin — sowie in die Geschichte der deutschen kolonialen Ansprüche einzusühren; dabei werden bibliographische Übersichten die Borträge und Referate für den Buchhändler zweckmäßig ergänzen. Ihre Mitwirkung haben zugesagt: K. H. Bischofs: Berufsständische Fragen des Jungbuch handels. vr. Gülich, der Leiter der Bibliothek des Institutes für Weltwirtschaft: Das Meer als Quelle der Völkergröße. Büchereidirektor Harms, Gauschristtumsbeauftragter der NSDAP.: Fragen praktischer Schrifttumspflege (Be sprechung eines Schrifttumsverzeichnisses zum Thema der Woche). Bibliotheksrat vr. Olaf Klose: Die Ostsee. Ein Lebensraum in der Betrachtung der anliegenden Nationen. Admiral a. D. Klüpfel, Landesführer des deutschen Ma rinebundes: Geschichte der deutschen Marine vom Großen Kurfürsten bis zur Gegenwart. vr. H. Ri ecke, Referent beim Werbe- und Beratungsamt für das deutsche Schrifttum beim Reichsministerium für Bollsaufklärung und Propaganda: Fragen praktischer Schristtumspolitik. Professor vr. Otto Scheel von der Universität Kiel: Die Seefahrt in germanischer Zeit bis zur Hanse. Kapitän Fred Schmidt: Zur Literatur über See und Seefahrt. Zu Lesungen haben sich bereit erklärt: Hans Friedrich Blun ck, Henrik Herse, Martin Luser ke, Fred Schmidt. Geplant sind darüber hinaus noch Lesungen von Friedrich Ernst Peters und Wilhelm Peterscn sowie ein Referat über das deutsche Buch in der Welt. Der schleswig-holsteinische Volkskundler Gustav Friedrich Meher wird Geschichten von der Wasserkante erzählen. In Aussicht genommen ist eine Besichtigung der Biblio thek des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel unter Führung ihres Leiters vr. Gülich sowie ein Besuch des Kieler Olympiahasens und eine Begleitfahrt bei den Starbootweltmeisterschaften, die zu dieser Zeit auf der Kieler Förde zum Austrag kommen. Weiterhin ist geplant die Besichtigung der Holtenauer Schleusen und des Kaiser-Wilhelm-Kanals bei Kiel. Den Abschluß der Woche bildet eine Fahrt in See mit den Laboer Stein- sischern. — Die erste gemeinsame Veranstaltung ist das Mittag essen am 20. August mit einer anschließenden Strandwande rung. Anmeldungen für die Woche an den Landesobmann der Gruppe Buchhandel, vr. Hild, Kiel, Berghaus, Muhlius- straße 36 a. Teilnehmergebühr RM 25.—. Einzuzahlen auf das Konto: Der Landeskulturwalter, Gau Schleswig-Holstein, Hamburg 5858. Nicht vergessen das Kennwort: Laboe/August l939. Anmeldeschluß: 30. Juni 1939. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Fcrienordnung Sommerferien 1939: vom 14. Juli bis mit 14. August, Herbstserien 1939: vom 7. Oktober bis mit 15. Oktober, Weihnachtsferien 1939/40: vom 18. Dezember bis mit 6. Januar. Mit Genehmigung des Schul- und Bildungsamtes des Oberbürgermeisters der Reichsmessestadt Leipzig sind die Som merferien um fünf Schultage verkürzt worden, damit die Weihnachtsferien schon am >7. Dezember beginnen können. Mit dieser Maßnahme ist den besonderen Verhältnissen vor dem Weihnachtsfeste Rechnung getragen worden. Ich bitte, von Gesuchen um weitere Beurlaubungen abzusehen. In diesem Zusammenhang veröffentliche ich eine Bekannt machung des Gewerbeschulrates Leipzig, die ich zu beachten bitte: Betr.: Betriebs- und Berussschulsericn »Obwohl bereits in der amtlichen Bekanntmachung über die Berufsschulferien darauf hingewiesen worden ist, daß die Betriebsferien der Berufsschüler und -schülerinnen in die Berufsschulferien zu legen sind, häufen sich jetzt die Anträge solcher Schüler, die ihre Ferien außerhalb der Schulferien haben. Da diesen Gesuchen grundsätzlich nicht entsprochen werden kann, wollen die Betriebsführer dafür sorgen, daß die Berufsschulpslichtigen ihren Betriebsurlaub während der Schulferien erhalten können.« Leipzig, den 13. Juni 1939 vr. Uhlig, Oberstudiendirektor Zur Durchführung der Anordnung zum Schuh der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel Von Rechtsanwalt Dr. Kurt Runge, Berlin Im Börsenblatt Nr. 82 ist als Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 133 die bedeutsame Anordnung zum Schutz der verantwortlichen Persönlichkeit im Buchhandel veröffentlicht und von Gentz im Börsenblatt Nr. 87 vom 15. April 1939 erläutert worden. Weiterhin sind zur Anordnung Nr. 133 die 1. Durchführungs-Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 99 vom 29. April 1939 und die 2. Durchführungs-Bekannt machung im Börsenblatt Nr. 103 vom 5. Mai 1939 verlautbart worden. Die praktische Durchführung dieser aus eine ganze Reihe von Buchhandelsunternehmungen sich auswirkenden Anordnung nebst den dazu bereits ergangenen Durchführungs-Bekannt machungen wirft eine Reihe von Fragen aus, die von jedem, der mit diesen Dingen beruflich zu tun hat, Beantwortung heischen. Aufgabe dieser Zeilen soll es lediglich sein, auf einige besonders bedeutsame Fragen hinzuweisen, die durch die Anordnung der Reichsschrifttumskammer ausgelöst werden, um vor allem dem einzelnen Betroffenen die Richtung zu zeigen, in der sich zweck mäßigerweise seine Überlegungen in der nächsten Zeit zu be wegen haben. Wie schon von G e n tz a. a. O. betont, findet die Bekannt machung der Reichsschrifttumskammer ihr Vorbild in der An ordnung des Präsidenten der Reichspressekammer zur Wahrung der Unabhängigkeit des Zeitschriftenverlagswesens vom 30. April 1936. In der Begründung dieser Anordnung hat der Präsident der Reichspressckammer damals u. a. ausgeführt: -Im verlegerischen Bereich ist zu fordern, daß in der Regel als Träger des Verlages die eigenverantwortliche Persön lichkeit auftritt, die ihrem Charakter und ihrer fachlichen Eignung nach entsprechende Gewähr für die Erfüllung der 49S
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